Also mein Ombudsmannverfahren ist gerade, nach 1 3/4 Jahren erst angelaufen. Die BSQ hat zweimal abgelehnt mit Begründung von diversen Urteilen Gericht Aachen - ich hingegen habe beim ersten Einspruch mit 2 Urteilen vom Gericht Nürnberg gegen argumentiert und jetzt bei der zweiten Stellungnahme das aktuelle Urteil vom 8.11 aufgeführt.
Also meiner Meinung nach, macht der Ombudsm. lediglich den Postverteiler. Sprich der leitet meine Post an die BSQ weiter und umgekehrt. Hätte ja wenigsten erwartet, dass der sich auch mal dazu äußert. Aber außer kurzen Anschreiben " Hiermit senden wir Ihnen die Stellungnahme usw......" Ist da nix zu lesen. Leider bekommt man da auch niemand mal telefonisch zu fassen. Hätte ja gerne mal gewusst, wie lange da jetzt die Briefe und Stellungnahmen hin und her geschickt werden, oder ob da auch mal eine neutrale und unabhängige Person ein Machtwort spricht bzw. seine Meinung dazu abgibt.
Na ja, mal schauen was jetzt nach dem Urteilsspruch als Argument von de BSQ kommt.
so bei mir ist Bewegung in die Sache gekommen.
Meinen zweiten Einspruch, mit Verweiß auf das Urteil vom 08.11, hat der OM mit folgendem Wortlaut an die BSQ weitergeleitet.
Hinweis
Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 8.11 Nr xxxxxxx nunmehr entschieden, das die Verplichtung eines Verbrauchers, eine Darlehensgebühr in Höhe von 2% zu zahlen, auch für ein Bauspardarlehen durch eine vorformulierte Bestimmung nicht wirksam vereinbart werden kann. Für ein Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen gilt nichts anderes. Usw usw..... Ich
Ich bitte daher um Stellungnahme, ob das Schlichtungsverfahren dadurch erledigt werden kann, dass die Bausparkasse den Kunden die mit der Beschwerde zurückverlangte Gebühren erstatten.
So weit so gut !
Jetzt kam die Stellungnahme der BSQ, die ich ja schon für dreist halte.
Vielen Dank für die Weiterleitung bla bla......
Der BGH hat am 8.11 über die Zulässigkeit der Bauspardarlehensgebühr entschieden, welche in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge enthalten ist.
Wir haben mit den Beschwerdeführern allerdings einzelvertraglich eine Bearbeitungsgrbühr für einen Vorauskredit vereinbart. Daher ist unseres Ertrachtens das aktuelle Urteil NICHT anwendbar.
Jetzt kommst !
Rein entgegenkommender Weise sind wir jedoch bereit, den Kunden die Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Dieses Zugeständnis erfolgt ausschließlich für diesen Einzelfall und unter der Bedingung, dass allseits über die Zahlung Verschwiegenheit vereinbart gilt. Um Herreichung einer Berschwiegenheitserklärung wird gebeten.
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So jetzt stell ich mir folgende Fragen:
1
Warum wollen die zahlen, wenn doch das Urteil nicht anwendbar ist? (Denke mal, dass denen schon bewusst ist, das
sie eh zahlen müssen, wenn es hart auf hart kommt)
2
Warum soll ich eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben? (Denke weil sie Angat haben, dass das Ganze seine Runde zieht und sie doch im Unrecht sind)
3
Sie begründen, dass es sich um einen Vorauskredit gehandelt hat. Sind denn dann die Bearbeitungsgebühren eh unzulässig, und so wie wir sie bereits vor 2 Jahren von unseren Banken für Kredite zurück bekommen haben?
Bin jetzt am überlegen, ob ich auf das Ganze eingehe ( natürlich inkl. Zinsen, denn davon haben die auch nix erwähnt) und dieses Schreiben unterzeichne. Sprich dann dürfte ich mich hier nicht mehr an dem Forum beteiligen.
Oder ob ich denen schreibe, dass ich nach wie vor auf meine Forderung bestehe und deren Aussage als Grundlos halte, da es sich ja wie selbst geschrieben um einen Vorfinazierungskredit handelt und nichts mit dem Bauspargedönz zu tun hat. Hoffe allerdings nicht, dass ich mir damit ein Eigentor schieße, weil sich die Sachlage ändert.
Für Eure schnelle Antwort/Kommentar wäre ich Euch dankbar, weil mir die Zeit wegläuft.