Beiträge von ebbe sand


    na hoppala, dir hat man ja eingeschenkt 8|


    ganz so sehe ich das nicht mit der lieben santander, aber stimmt schon, solange die Sachbearbeiter mit der Vermittlung von Krediten und Restschuldversicherungen ihre Provision ein wenig aufbessern können, ist der Kunde König.
    wenn man die in einer Notlage mal braucht um nur kurz seinen Dispo, begrenzt auf 2 Monate, hochsetzen will dann lehnen sie ab und wollen gleich wieder einen netten Kredit abschliessen.
    Sprich, der alte wird abgelöst, und ein neuer mit erhöhter Kreditsumme wird abgeschlossen. Und man hat wie in all den Jahren eine neue und höhere Bearbeitungsgebühr bezahlt. Aber die holen wir uns ja gerade zurück.


    Ganz astrein ist die Bank nicht.

    ....schließe mich ganz meinen Vorrednern an.


    Hab hier in der relativ kurzen Mitgliedszeit eine ganze Menge erfahren und gelernt. Top Seite, top Beiträge und top Leute.
    Weiter so !!!!!!!!


    Wünsche Euch und Euren Familien einen guten Rutsch ins Jahr 2015 und hoffe auch im nächsten Jahr auf weiterhin rege Beteiligung.


    Glück Auf
    Ebbe

    Ich habe es ebenfalls per Einschreiben geschickt, allerdings sieht der Sendungsstatus der Post wirklich mau aus. Habe am gleichen Tag 3 Briefe bei der Hauptpost abgegeben. 2 davon, die an die Banken, haben den Sendungsstatus "im ostfach eingeliefert" und "in der Zustellung" . Das dritte und eigentlich wichtigste Schreiben an den OM, hat den Status " wurde im logistikzentrum der Startasresse bearbeitet" !!!!!!! Was immer das heist und warum da noch nichts weiter passiert ist, könnte mir keiner auf der Post und auch nicht an der Hotline sagen. Wollte heute das Gabze nochmal faxen, mit dem Ergebnis Dauerbesetzt. And Telefon ging auch niemand ran. Also letzte Möglichkeit, alles eingescannt und per PDFs als Mail verschickt. Habe jetzt aber keine Zustell oder Empfangsbestätigung. Wie wird das mit dem Mailbersand eigentlich rechtlich gesehen. Das Mail habe ich ja noch in Original im Postausgang.

    Ab wann ist denn ein eigentlich ein Einwurfeinschreiben zugestellt. Meiner Meinung nach, an dem Tag an dem es ins Postfach zur Abholung eingeliefert wird. Wann die das Postfach und leeren liegt doch nicht in meiner Macht. Genauso ist es mit dem Briefkasten. Den könnte ja theoretisch auch jemand tagelang nicht leeren.

    Wollte heute noch Sachen an den OM der privaten Sparkassen faxen, allerdings Dauerbesetzt !!!!
    Habe jetzt eine Mail dort hingeschrieben, von der Fa aus, via Lotus Notes. Da kann ich allerdings keine Lese- oder Empfangsbestätigung einstellen. Bzw es geht nur bei Mails die bei uns im Konzern intern verschickt werden.
    Allerdings habe ich bis dato auch keine Fehlermeldung bezüglich der Zustellung bekommen. Sprich es müsste eigentlich angekommen sein. Nur wie habe ich denn etwas in der Hand ohne Lese- oder Empfangsbestätigung?

    @steffi


    mit dem Rückschein das ist so ne Sache. Schau mal zwei Einträge weiter oben, da hatte ich schon mal was geschrieben.
    Meines Wissens muss das beim Rückschein jemand in Empfang nehmen und unterschreiben. Glaube bei ner Postfachadresse ist das der, der das Postfach leert. Wenn zwischen den Jahren keiner an das Postfach geht, weil nicht gearbeitet wird ........?

    @Tine777
    @Henning


    berechtigte Frage von Henning.
    Schauen Sie doch mal den Vertrag komplett durch, ob da irgendwo steht, der Vermittler xyz erhält xxxx Euro Gebühr. Dann ist das eine Abrede zwischen Bank und Vermittler und hat, sofern auf der ersten Seite etwas von Bearbeitungsgebühren aufgeführt ist, nichts damit zu tun. Bevor ich aber offensiv, sprich rechtlich, an die Sache rangehen würde, lohnt es ich professionellen Rat von einem Experten einzuholen, der den Vertrag versteht und sich mal anschaut.


    Alleingang würde ich da nicht machen, wenn ich mir nicht sicher wäre. Kommt auch auf die Summe an um die es geht.

    @Kacze


    eigentlich nur, dass die Briefe rechtzeitig zugestellt werden und du eine Empfang- oder Eingansbestätigung hast. Wenn es von den Banken eine Filiale um die Ecke gibt, würde ich dort nochmal alles abgeben und mir den Empfang bestätigen lassen. Dann bist Du da schon mal auf der sicheren Seite. Was allerdings noch viel wichtiger für die Hemmung der Verjährung ist, der Eingang beim OM. Hoffe Du hast das Ganze als Einwurfeinschreiben verschickt. Dann ist die Zustellung beim Postfach die Empfangsbestätigung. Beim Einschreiben mit Rückschein, so glaube ich zumindest, erst dann wenn ein Mitarbeiter das Ganze aus dem Postfach holt. Sprich wenn die zwischen den Jahren nicht arbeiten, dann wird es nix vor dem 31.12

    @Henning
    das es mit der Fristsetzung knapp wird ist mir klar. Aber wenn ich das hier alles in den letzten Tagen richtig gelesen und verfolgt habe, dann reicht es aus, wenn das Schreiben bis zum 31.12 bei OM und der Bank vorliegt. Dass die es nicht mehr bearbeiten ist mir klar. Wollte nur sicherstellen, dass ich mir mit dem 10.01 als Fristsetzung für die Rückerstattung kein Eigentor schieße, da der 10.01 nach der Verjährungsfrist ist und die dann sagen, am 10.01 das ist verjährt. Wobei ich denke Datum für Geltendmachung der Einsprüche bzw. Posteingang und Fristsetzung 2 paar unabhängige Schuhe sein müssten.

    @Henning



    Mhhh, da muss ich nochmal genau schauen. Hatte da so eine Zwischenfinanzierung um den Vertrag anzusparen.


    Aufgebühr ist unter der Bausparsumme ganz deutlich Bearbeitungsgebühr. Und ganz unten nochmal An- oder Abschlußgebühr. Habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand.


    Kannst Du mir ne Antwort auf meine Fragen bez. der Frist geben? Schreiben gehen am Montag per Postkurier als Einwurfeinschreiben raus, so dass diese abends oder am Dienstag früh zugestellt werden. Vorab alles sicherheitshalber per Fax.


    Schreiben an BSK (Musterbrief Stiftung Warentest) und OM sind bereits verfasst und gehen morgen per Einwurfeinschreiben und auf Grund der Dringlichkeit per Kurierzustellung raus, so dass diese am Montag oder Dienstag sicher zugestellt werden.nochmal ne Frage zum OM der privaten Bausparkassen. Dort steht unter Ablauf Schlichtungsverfahren: Erst wenn die Antwort der Bausparkasse erfolgt, dann Beschwerde bei OM einreichen. Habe in den Brief an den geschrieben, dass auf Grund der kurzen Frist bis zum Jahresende keine Antwort/Stellungnahme vorliegt. Bei der Frist bezüglich ,ich erwarte Ihren Zahlungseingang, an die BSK habe ich den 10.01.2015 eingesetzt.ist das falsch, weil es ja ab 31.12 verjährt?denke ich kann am an 28ten keinen Brief rausschicken mit Frist bis zum 31.12, oder?

    @Henning
    @andyka34
    @mEP


    zuständig ist meist der für die privaten Banken. ZBsp. Bei Ready usw.
    Hab das an den OM der privaten geschickt und das damalige Info-Schreiben der Übernahme von Ready zu Hoist beigefügt.


    original Auszug von der BKS Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing, bei denen ist nämlich die Hoist geführt.


    Achtung bei der Rückforderung von “Bearbeitungsgebühren”


    Ein etwaiger Anspruch auf Erstattung unzulässig erhobener Bearbeitungsgebühren richtet sich gegen die Bank, mit der Sie den Kreditvertrag geschlossen haben. Die Ombudsstelle der BKS ist deshalb nicht zuständig.


    Wenn Kreditgeberin eine private Bank war oder ist, können Sie sich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin wenden. War oder ist Kreditgeberin eine Öffentliche Bank, so ist Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes Öffentlicher Banken, Postfach 110272, 10832 Berlin zuständig, bei Krediten einer Sparkasse die Kundenbeschwerdestelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, und bei Krediten einer Volks- oder Raiffeisenbank die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken, Schellingstraße 4, 10785 Berlin.

    Hallo Elena,


    Beratungsgebühr das hört sich so an, als wenn da ein Finanzvermittler im Spiel gewesen wäre?
    Wenn ja, dann hast Du bestimmt auch einen Vermittlungsvertrag mit diesem geschlossen in dem diese Kosten angegeben waren. Wir sprechen hier über Bearbeitungsgebühren die von dem Kreditgeber als solche auch aufgeführt sind.
    Wäre jetzt erst mal zu klären, ob das Beratungs- und Vermittlerprovision ist oder wirklich Bearbeitungsgebühr die in das Darlehen eingeflossen sind.