Hallo Herr Vogt,
ich bin nun in der gleichen Situation wie Sie es gewesen sind.
Der Beitragsservice hat netterweise mir nach 10 Monaten – schon lobenswert oder - mir einen
Ablehnungsbescheid hinsichtlich der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung zukommen lassen.
Haben Sie damals Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt und den Widerspruchsbescheid vom Beitragsservice abgewartet
oder haben Sie parallel die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung auf Ihren Namen vorgenommen?
Haben Sie dann bei dem neuen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht neue Meldebescheinigungen vorgelegt oder sich auf die alten bezogen?
Höre gerne zeitnah wieder von Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Viele Grüße
SOLIST