Beiträge von go4java

    Hallo zusammen,


    ich habe mehrere Verträge bei klarmobil, für die Familie.

    Einen Vertrag möchte ich auf meine Tochter überschreiben (Vertragsinhaberwechsel).

    Diesen Vertrag habe ich bereits zu Beginn der Laufzeit gekündigt, damit keine Frist verpasst wird.

    Nun sind es noch ca. 2 Monate bis zum Ende der Laufzeit und meine Tochter wäre in den nächsten Tagen neuer Inhaber des Vertrags.

    Nun lese ich im Kleingedruckten des Formulars "Inhaberwechsel", dass "eine evtl. ausgesprochene Kündigung durch den bisherigen Inhaber hinfällig sei".


    Wäre somit meine Tochter weitere 2 Jahre an den Vertrag gebunden?

    Ja, Wunder erwarte ich auch keine.
    Die ING Diba antwortete übrigens auf die Anfrage nach einer schriftlichen Bestätigung "5. Vermögensbildungsgesetz" wie folgt: "Eine Bestätigung über die staatliche Förderung Ihres VL-Sparens können wir Ihnen nicht ausstellen. Das hat einen einfachen Grund: Unser VL-Sparen ist ein reiner Sparvertrag. Für Ihr Gespartes bekommen Sie zwar einen Zins von uns, aber keine Prämie oder Sparzulage vom Staat.". Deshalb nun meine Suche nach einer Alternative.

    Hallo zusammen,

    mein AG erlaubt HomeOffice, so dass 2-3 Tage pro Woche zu Hause gearbeitet werden kann.

    2-3 Tage pro Woche sind allerdings vor Ort zu leisten.

    Die einfache Entfernung zum Arbeitsort sind knapp 50km.

    Die Monatskarte für den ÖPNV kostet ca. EUR 105,-.

    2 Tage die Woche könnte ich auch mit dem privaten PKW zur Arbeit fahren.

    ÖPNV-Verkehrsmittel sind: Bahn und Bus.

    Anfahrt zur Bahn wäre mit dem Fahrrad, je nach Station 2-8km einfach.

    Wie verhält sich dieses Konstrukt steuerlich bzw. welche Überlegungen sollte man anstellen?

    Danke und VG

    Hallo zusammen,

    meine Tochter studiert und kommt nun für ein paar Monate auf einen Verdienst von > 800 Euro.

    Ob es nach den 3 Monaten mit den Einkünften so weitergeht, wissen wir nicht.

    D.h. die Einkünfte sich nicht dauerhaft > 800 Euro.

    Muss meine Tochter nun sofort die ca. 110 Euro an die TK zahlen oder gilt das nur, wenn ein mittleres Jahreseinkommen > als eine mir unbekannte Bemessungsgrenze ist?

    Beste Grüße

    Auf der Website der Versicherung habe ich folgenden Wortlaut gefunden:


    "Die neuen Tarife bei der ... Versicherung berücksichtigen nicht mehr den Versicherungswert 1914, sondern es wird immer der ortsübliche Neubauwert versichert. Die Gefahr einer Unterversicherung besteht dadurch nicht mehr, wenn alle Angaben zur Bauart, Geschosszahlt, Quadratmetern etc. richtig angegeben werden."


    Dieser Wechsel von alt zu neu wurde mir nicht bewusst kommuniziert, ich werde bei der Versicherung nachfragen.

    Hallo zusammen,

    wir haben 2005 neu gebaut und das Haus entsprechend gut versichert.

    Nun sind die letzten 10 Jahre die Zinsen in den Keller gepurzelt, die Baukosten gleichzeitig extrem gestiegen.

    Die damals ermittelte Versicherungssumme 1914 = ca. 21.000 Mark soll zusammen mit dem aktuell ermittelten Anpassungsfaktor dafür sorgen, dass Eigentümer im schlimmsten Fall das Haus neu aufbauen können (was hoffentlich nie eintritt). Ich habe mir nun von der Versicherung diesen heutigen "Neuwert" berechnen/bestätigen lassen: EUR 355.000,-.

    Meine Bank und BauFi-Expertin ermittelten den Marktwert zu min. EUR 550.000,-.

    Zieht man davon den Verkehrswert des Grundstücks ab, ca. 77.000 Euro, so hätte das Haus einen heutigen Wert von 473.000 Euro.

    Und nun wird es spannend... Müsste ich das Haus von den besagten 355.000 Euro wieder errichten lassen - was bei den heutigen Preisen unmöglich wäre?

    Hätte ich eine Unterdeckung des Schadens?

    Müsste ich die Versicherungssumme 1914 künstlich so hoch ansetzen, dass eine mögliche Unterdeckung abgedeckt wäre?

    Hallo zusammen,

    ich möchte meine langjährig laufende Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung (10 J.) einer anderen Bank übertragen.

    Geplant ist, in den nächsten Jahren ein Forward zu machen und die heutigen (niedrigen) Zinsen zu sichern (bei eff. 4,6% der aktuellen Finanzierung!). Die alte Bank hat leider kein gutes Angebot, so dass ich mir von einer Maklerin einige Angebote habe zukommen lassen - soweit zur Vorgeschichte.

    Nun wird der Wechsel natürlich auch mit Kosten verbunden sein (Notar und Grundbuch) und ich würde diese gerne einmal abschätzen wollen - gibt es dafür einen guten Online-Rechner?

    Vielen Dank und Gruß

    Hallo zusammen,

    bin mit den Kursentwicklungen meiner ETF grundsätzlich zufrieden und ist ohnehin langfristig ausgelegt.

    Nun hatte ich kürzlich eine Diskussion zu "Offene Immobilienfonds" (von Union Investment: https://www.union-investment.d…kturieren/immobilienfonds). Mit den sperrigen Produktnamen Unilmmo: Wohnen, Deutschland, Europa und Global. Für mich erstmal eine gute Idee, an Immobilien teilzuhaben, ohne in physisches "Betongold" zu investieren - auch wegen Markt- und Risikostreuung. Habe mich noch nicht in der Tiefe informiert, für mich klingt das wie "ETF auf Immobilien". Aber wie sieht das mit Volatilität, Kosten, Handelbarkeit und Kursentwicklung aus? Für Tipps und Empfehlungen bin ich dankbar.

    Hallo zusammen,

    meine Versicherung GEV, bei der wir seit 16 Jahren das Haus versichert haben, möchte nun ein Risiko aufstocken, dessen wir uns bislang nicht bewusst waren und das wir ggf. gar nicht benötigen: Exteme Wetterlagen wie Starkregen und Hochwasser (+EUR 49,78 jährlich).

    Wir hatten damals gefühlt alle denkbaren Risiken eingeschlossen, Hochwasser ist hier nicht möglich (110m über dem Meer) und was heißt "Starkregen"?

    Hallo,

    meine Frau und ich sind angestellt und erledigen unsere alljährliche Steuererklärung.

    Nun geht meine Frau nebenberuflich auch einem Gewerbe (als proWIN-Beraterin) nach, bleibt mit den Einkünften aber unter der Kleinunternehmergrenze.

    Was muss man nun zusätzlich zur "normalen" Einkommensteuererklärung (zusammen veranlagt) machen bzw. einreichen, welche Anlagen, Formulare etc.?

    Vielen Dank

    Fallen in 2021 neben dem ALG1 keine weiteren Einkünfte an, ist die Abfindung nachträglich im Folgejahr für 2021 normal zu versteuern. Die Abfindung ist dann das Jahreseinkommen.

    Kommen weitere Einkünfte hinzu, werden alle Einkünfte plus Abfindung als Jahreseinkünfte versteuert.

    ...von der Abfindung, die im JAN 2021 bezahlt wurde, wurden bereits ca. 15% vom AG direkt abgezogen (und ans FA abgeführt). Muss ich dann den Rest der Abfindung bei Aufnahme einer Arbeit ab März nochmals komplett mit dem Gehalt versteuern?

    Hallo zusammen,

    ab 1. Jan 2021 bin ich nach Jahren zurück in der GKV (vorher privat bei der ARAG).

    Nun habe ich die Überlegung, ärztliche Leistungen direkt mit der GKV abrechnen zu lassen, also ohne Rechnung - wie dies beim Kostenerstattungsprinzip (KEP) wäre.

    Meine private Kasse hat mir nun einen bunten Blumenstrauß an Tarifmöglichkeiten gesendet, als "Ergänzungstarif zur GKV", als "Zusatzversicherung nach KEP" und als "Zusatzversicherung zur GKV" - ein kaum zu durchdringendes Dickicht...

    Welche Zusatzversicherungen (ergänzend zur GKV) kann man denn grundsätzlich empfehlen und welche sollte man lieber cash bezahlen?

    Frohe Weihnachten

    Hallo,

    konkreter Fall: Ab 1.1. tritt Arbeitslosigkeit ein und damit kann von der PKV in die GKV gewechselt werden (innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit).

    Angenommen, nach ein paar Monaten der Arbeitslosigkeit wird ein lukrativer Job angenommen, mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für das Jahr 2021), muss dann wieder zurück in die PKV gewechselt werden - oder kann man fortan in der GKV bleiben und sich ggf. privat zusatzversichern:?:

    Gruß