Beiträge von go4java

    Hallo zusammen,


    ich habe nun ein erstes Angebot vom Solateur vorliegen: 6,3kWp ohne Batteriespeicher. Strom soll selbst für das EFH verbraucht werden und der Überschuss über 20 Jahre zu 12ct ins öffentliche Stromnetz zurückfließen. Einen Speicher möchte ich derzeit bewusst nicht.
    Investitionsvolumen ca. 12.000 Euro.


    1.) Modell 1 Unternehmer: sollte man sich beim Finanzamt als Unternehmer einstufen lassen und damit einen Investitionsabzugsbetrag beantragen und 40% vom Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen? Abschreibung der Anlage über viele Jahre. Rückerstattung der Umsatzsteuer, hier ca. 2.300,-.


    2.) Modell 2 Kleinunternehmer: Liegt der Umsatz mit der Photovoltaik unter 17.500 Euro im Jahr, kann er seinen Strom ohne Zahlung und Berechnung von Umsatzsteuer ins öffentliche Netz einspeisen, man muss seinen Eigenverbrauch nicht umsatzversteuern, verzichtet aber auf die Steuervorteile des Unternehmers.


    Hat jemand ein vergleichbares Modell am Laufen und kann berichten oder empfehlen?

    Bei meinem Vater ist eine größere OP im Mundraum zahnärztlich angeraten; angeblich (so wohl die Praxis) würde die Vollnarkose nicht bezahlt, sondern nur Spritzen. Es ist aber eine größerer Eingriff und er ist 72 Jahre alt.
    Ist das so, sollte ich ggf. Kontakt mit der Kasse (AOK) aufnehmen?

    Situation: Meine Frau hat eine Allnet-Flat bei Tchibo/Telefonica mit einer alten Rufnummer, die sie unbedingt mitnehmen möchte. Der Vertrag bei Tchibo läuft aber auf meinen Namen.
    Ziel ist ein neuer 24-Monats-Vertrag bei Vodafone.


    Problem:
    Wenn ich bei Tchibo einen Inhaberwechsel durchführe, wird der günstige Flat-Tarif auf einen Minutentarif umgestellt. Da der Vertrag dann 1-2 Monate weiterlaufen muss, fallen viel höhere Verbindungsgebühren an.


    Lösung:
    Kann meine Frau bei Vodafone einen Vertrag machen, erhält dort eine temporäre Nummer und kann ich zu einem späteren Zeitpunkt dafür sorgen, dass die Tchibonummer korrekt zu Vodafone portiert wird?

    Für mein Kind und mich bezahle ich ca. EUR 9.000,- p.a. PKV-Beiträge, meine Frau ist GKV mit Zusatzversicherungen.
    Der AG zahlt für mich und meine Tochter den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag.
    Ich habe eine Eigenbeteiligung von ca. EUR 800,- p.a., bei meinem Kind sind es ca. EUR 250,-.
    Alljährlich flattern nun diese "Unterlagen zur Steuererklärung" der PKVs rein, die die Beitragsanteile einer steuerabzugsfähigen Basisabsicherung auflisten (ohne Heilpraktiker, Chefarzt, Mehrleistungen beim Zahnersatz etc.).


    1.) Kann man die nachweisbaren Mehrkosten beim Arzt steuerlich geltend machen?
    2.) Kann man die sonstigen Kosten, Eigenanteile, steuerlich geltend machen?

    Aufgrund der Unisex-Anpassung der LKH, was zu +70 EUR mtl. führen soll, habe ich nun nach langer Recherche die HUK entdeckt - die von ganz vielen Online-Rechnern gar nicht aufgenommen ist (warum auch immer). Vertragsbedingungen sehen sehr vergleichbar aus, aber gibt es hier in der Community praktische Erfahrungen mit der HUK PKV, Tarif Komfort?

    Für meine Tochter (15) ist ein nicht so erfreuliches Schreiben der LKH eingetrudelt.
    Bei gleich bleibendem Leistungsumfang würde sich der Beitrag zum 1. Jan 2018 um 40% erhöhen - das macht umgerechnet 900 Euro / Jahr Mehraufwand.
    Die Kasse war bisher gut, aber auch einen Wechsel würde ich nicht ausschließen. Meine Frau ist bei der TK gesetzlich versichert, ich selbst bei der ARAG privat.
    Welche Möglichkeiten der vertraglichen Anpassung gibt es denn generell?

    Ich habe auf ETF mtl. Sparpläne laufen, über Wirtschaftsregionen diversifiziert. Von Sparbüchern und Tagesgeldern bin ich seit vielen Jahren weg, damit verdienen nur Banken und Versicherungen. Natürlich sehe ich ETF langfristig > 10 Jahre und gleiche mit mtl. Käufen die Kursschwankungen aus - Zeit zum "täglich Draufschauen" habe ich nicht. Die Tipps hier bei finanztip.de sind seriös und wenn man sich etwas einliest, auch in der Praxis umsetzbar. Viel Erfolg weiterhin.
    PS: Schwerpunkt der Geldanlage sollte aus meiner Sicht in der Entschuldung von "Immobiliengold" liegen, Überschüsse dann gerne in ETF.

    Hallo,
    Situation: Eltern bewohnen ein abbezahltes Einfamilienhaus, haben 2 Kinder, die selbst in eigenen Häusern wohnen.
    Das Elternhaus soll zu Lebzeiten "optimal" auf die Kinder übertragen werden, so dass möglichst keine Erbschaftssteuern anfallen.
    Beide Elternteile sollen so lange sie wollen in dem Haus verbleiben können, nach dem Tod eines Elternteils soll der jeweils andere weiter im Haus leben können.
    Woran ist zu denken, worüber sollte man offen sprechen und was sollte man konkret tun?