Hallo zusammen,
ich habe mit Eurem Musterschreiben die fehlende/fehlerhafte Wiederspruchsbelehrung zu meiner fondsgebundenen Rentenversicherung bei meiner Vesicherung bemängelt und gem. dem BGH Urteil IV ZR 76/11 vom 07.Mai 2014 dem Vertrag wiedersprochen und um die Rückabwicklung des Vertrages gebeten.
Nun hat mir die Versicherung geantwortet, dass sich das BGH Urteil IV ZR 76/11 vom 07.Mai 2014 nur auf Versicherungsverträge bezieht, die nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurde.
Ist dies korrekt ?
Mein Vertrag wurde angeblich nicht nach dem Policenmodell abgeschlossen.
Wie kann ich das überprüfen ? Anhand welcher Kriterien erkenne ich einen Policenvertrag ?
Viele Grüße und herzlichen dank für die Antwort schon im Voraus !