Beiträge von johannesD

    Ich schaue mir den Verkäufer immer genau an.


    Da war mal einer, der Meridian Lautsprecher anbot und gleichzeitig Fiat fuhr. Da ist doch alles klar, oder?
    Natürlich war das Konto gehackt.


    Gerade "Dummvolkartikel" wie Iphone, Laptop o.ä. sind betrugsanfällig.

    Ich habe akzeptiert, daß sich die Verfahren ändern. Genauso habe ich akzeptiert, daß ich für Sicherheit Geld in die Hand nehmen muß.


    Ich haben ein "stationäres" Xiaomi Handy mit Netzclub-Karte nur für Banking (Tan2Go, Sparda Secure App) angeschafft.
    Weiter habe ich einen Photo-Tan Generator (CoBa, Comdirekt) erworben.


    Mein uralter Chip Tan Generator geht auch noch.

    Die Folge:


    Es werden auch von Nebeneinnahme (i.d.R. Miete und Zinsen) Beiträge erhoben. Da man keinen Arbeitgeber hat, natürlich der volle Beitrag (rd. 20%).


    Wenn man eine Frau hat, die nicht betroffen ist, kann man ihr die Einkommensquellen übertragen und man ist aus der Nummer raus.


    Oder gleich in die PKV. Da ist auch Ruhe.

    Die Überschrift lautet: günstige Scheidung.


    Jeder Gerichtsprozeß kostet Geld.


    Ohne Ehevertrag sind in einer "Scheidung" mehrere(!) Prozesse enthalten, die alle an die Juristenkaste zu vergüten sind:


    - Unterhalt
    - Zugewinnausgleich
    - Kindesunterhalt
    - Versorgungsausgleich
    - ...


    und das kostet im Falle eines Falles.


    Ob man -vor dem Hintergrund der Überschrift- einen Vertrag nicht braucht, muß jeder selber beurteilen.


    Stelle mir gerade die Kosten für die Gutachten für das ererbte Vermögen vor...

    Zumindest sollte man sich mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen, ob die einem so gefallen und man bereit ist, die meist lebenslangen Konsequenzen zu tragen.


    Bei jedem Versicherungsvertrag gibt es mehr Belehrungen, als bei der Eheschließung, obwohl die Folgen fataler sind.


    Und bei der Ehe gilt dasselbe, wie bei jedem Vertrag: mache nur das, was Du verstehst. Gut, einige dürften dann gar nicht heiraten, weil sie biologisch nicht in der Lage sind, die Regelungen zu verstehen. Selbst nach der ersten Scheidung haben sie nichts begriffen. Das merkt man an der Äußerung "ich heirate nie wieder".


    Zu den Bausteinen eines Ehevertrages:


    1) Gesetzlich heiratet man im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine bessere Bezeichnung wäre Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung, denn der Ausgleich erfolgt nur im Falle der Scheidung. Man haftet in der Ehe nicht für die Schulden des Partners.


    2) Gesetzlich werden während der Ehezeit angesparte Altersversorge im Falle der Scheidung hälftig geteilt. Versorgungsausgleich nennt sich das. Muß auch notariell ausgeschlossen werden, wenn gewünscht. Betroffen sind die gesetzliche Rente sowie private Altersvorsorge.


    3) Unterhaltsverzicht. Hier ist der Gesetzgeber clever: Wenn nach der Scheidung ein Partner nicht mehr arbeiten kann (psychische Erkrankung durch den Wegfall des Versorgers kommen da sehr sehr häufig vor), wird der ehemalige Ehegatte zur Kasse gebeten. Mit dieser gesetzlichen Regelung spart der Staat H4 Leistungen.


    Gar nicht zu heiraten ist sicherlich für die allermeisten besser, als ohne notariellen Vertrag zu heiraten.

    Eine günstige Scheidung beginnt mit einem Ehevertrag, der meist nur vor der Eheschließung durchgesetzt werden kann.


    Ohne Vertrag erfreut sich die Juristen-Kaste daran.

    Riester ist eigentlich ein gutes Produkt, nur ...


    bei den meisten Verträgen sind die Kosten hoch (selbst bei fairrrrriester für mein Empfinden)


    und


    bei der Rente wird nicht mit der Lebenserwartung gerechnet, sondern mit einer Sterbetafel (Lebenserwartung + 30 Jahre oder so). Sterblichkeitsgewinne für die Versicherer sind also einkalkuliert.


    Also:Man kann das gesamte Kapital vor Rentenbeginn entnehmen für die Entschuldung einer Immo, was man m.E. tun sollte.

    Nein.


    Der Staat zahlt Dir schon großzügig halbes Kindergeld, welches auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Das war es dann.


    Bei Besserverdienern gibt es eine kleine Steuererstattung durch einen Vergleichsrechnung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen.