Du musst die Prüfung auf Widerrufsmöglichkeit von Fachleuten machen lassen (mit der Möglichkeit, dass Du einen der Verträge hast, bei denen alles in Ordnung war) und auch auch in der Kommunikation mit dem Versicherer brauchst Du Unterstützung von Menschen mit leicht dreistelligen Stundensätzen. Eventuell musst Du Verfahrenskosten vorstrecken und wenn Du "gewinnst", sprich mehr Geld bekommst als den Rückkaufswert, geht es in aller Regel mit einem Vergleich aus, bei dem jeder seine Kosten selber trägt. Ohne Verfahren zieht es sich Monate hin, mit Verfahren länger. Wenn Du mehr Geld rausbekommst als Du eingezahlt hast, musst Du den Gewinn als Kapitaleinkünfte versteuern, dies auch bei einer steuerfreien Versicherung. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre zu prüfen, ob die das abdeckt (häufig nicht mehr drin), Du zahlst dann pro Versicherung nur den Selbstbehalt, riskierst aber wie bei jedem Fall danach die Kündigung durch den Versicherer.
Bei Dir könnte sich das rein kommerziell trotzdem lohnen, weil es kein ganz kleiner Vertrag ist und Du einen relativ großen Schaden hast. Dann wäre die Frage, wie Du Deinen eigenen Stundensatz bewertest, ob Du gerne Schriftsätze von Anwälten liest oder andersherum wie viel es Dir Wert ist, die Sache vom Tisch zu bekommen. Die Kündigung ist ein Dreizeiler und das Geld hast Du eine Woche später auf dem Konto.