Beiträge von Pantoffelheld

    Hallo steffens, der Börsenpreis spiegelt die Marktmeinung wider und zwar die Meinung des Marktes zum Inventarwert in einem Jahr. Sprich, man geht von deutlich sinkenden Preisen der im Fonds enthaltenen Immobilien aus oder aber: Die Immobilien sind eigentlich jetzt schon weniger wert als der Inventarwert das anzeigt.


    Der Hintergrund ist https://www.finanztip.de/inves…/immobilienfonds/#c115072

    Bei Rückgabe an die KAG gibt es mindestens 1 Jahr Kündigungsfrist. Den angezeigten Wert von 96,72 € bekommst nicht Du, sondern diejenigen, die vor einem Jahr gekündigt haben. Du bekommst in einem Jahr den dann gültigen Wert.


    An der Börse werden die Fondsanteile nicht zurückgegeben (und keine Immobilien müssen verkauft werden), sondern andere nehmen den Anteil so wie er ist. Denen ist der Anteil allerdings nur 89,15 € wert.


    8 % Abschlag sind schon happig. Ich bin froh, dass ich keine Immobilienfonds habe.

    Naheliegend wäre der Neuabschluss eines besser zu Dir passenden Riester-Produktes und Übertragung des Guthabens.


    Sonst saurer Apfel Kündigung. Lieber 9000 "verlieren" und 16.000 dann steuerfrei in der Hand haben. Wenn Du 16000 € für 25 Jahre mit 6 % Rendite anlegst statt 25000 mit 1% hast Du am Ende ,69.000 € statt 32.000 €.


    Vielleicht noch den Widerruf prüfen lassen bei der recht hohen Summe im Vertrag. 2012 ist aber nicht unbedingt ein guter Jahrgang für Widerrufe. 100 € für eine Prüfung wäre es mir wert.

    Hallo Micha , den erste Satz beginnt für mich etwas nebulös. "Ein Bekannter (im Todesfall durch Testament größtenteils gebunden)...". Im Todesfall ist er doch schon durch sein Ableben von weiteren Aktivitäten ausgeschlossen. Normalerweise ist das Testament eine einseitige Willenserklärung und jeder kann selbst entscheiden, wem er wie viel zu welchen Bedingungen vererben möchte.


    Einzige für mich plausible Erklärung: Der Bekannte war verheiratet, die beiden haben ein Berliner Testament gemacht und da auch Regelungen für das Erbe des überlebenden Partners getroffen. Dann ist die Frau gestorben und damit lässt sich diese besondere und in Deutschland sehr verbreitete Form des Testaments nicht mehr ändern. Wahrscheinlich gab es gemeinsame Kinder und die sind nun als Erben des Bekannten gesetzt. Ist es so?

    Ich habe gelesen, dass es eine Fünftel-Regelung gibt, um bei einer Abfindung Steuern zu sparen. Geht das auch, wenn diese Fünf Jahre in die Rentenzeit hineinreichen?

    Oder wenn eine andere Arbeitsstelle angenommen wird?

    Das hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun sondern ist eine rein steuerliche Regelung.


    Und es sind nicht fünf Jahre. Eine Einmalzahlung wird einmalig in dem eingehenden Jahr versteuert. Punkt. Daran ändert die Fünftelregelung nichts. Nur die Höhe der zu zahlenden Steuern kann sich dadurch verringern.


    Wir haben ja einen progressiv steigenden Steuertarif. Das bedeutet, dass Du für den letzten Euro Einkommen prozentual mehr Steuern bezahlst als für den ersten (viel mehr, weil der im Grundfreibetrag liegt und gar nicht versteuert wird). Durch die Fünftelregelung musst Du nur die ersten 20 % normal versteuern und für die folgenden 80 % wird der Steuersatz der ersten 20 % beibehalten. Du rutschst damit nicht mehr weiter in Richtung Spitzensteuersatz.


    Am meisten haben davon Leute niedrigem Einkommen und einer eher hohen Einmalzahlung. Leider bekommen Menschen mit 30.000 € Jahresgehalt nur selten 100.000 € Abfindung. Auf der anderen Seite hat jemand, der schon in der Nähe des Spitzensteuersatzes ist, wenig bis nichts von dieser Regelung. Es sei denn, er kommt durch die Abfindung in die Nähe der sog. Reichensteuer und damit der letzten Stufe.

    Während der gesetzlichen Rente könnte ich doch auch arbeiten gehen.

    Ja, das ist eine Sache, die schon viele verwirrt hat. Ich erkläre mir das so, dass die Regelungen zum Vorruhestand aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit kommen und man sicher stellen wollte, dass die Leute auch wirklich Platz machen.

    Aber sie zahlt doch die Gelder auf ihr privates Konto ein, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht auf ein Konto des Arbeitgebers.

    Ja. Und von dort macht sie eine Überweisung an den Arbeitgeber. Ein sehr ungewöhnliches aber - wie wir sehen - nicht unmögliches Verfahren.


    Man könnte jetzt die Thematik "fremdes Geld auf eigenem Konto" noch problematisieren, aber so lange das Konto nicht gepfändet ist, sie keine Sozialleistungen beziehen möchte und sie mit den Summen unter dem Radar des Geldwäsche-Screenings bleiben, dann wird es schon gutgehen.

    Ich hätte erwartet, dass wenn Dein Arbeitgeber möchte, dass die Teilnehmer bar bezahlen, Du das Geld einsammelst und physisch z.B. in der zuständigen Abteilung (Geschäftsstelle / Sekretariat / Buchhaltung...) ablieferst. Das muss der Arbeitgeber doch auch bei sich verbuchen.

    So ähnlich ist es doch auch. Nur wird der Arbeitgeber irgendwo in der Ferne sein und muss sich auf diese Weise nicht mal mit der Zuordnung von einzelnen Zahlungseingängen zu Kursen herumplagen, sondern bekommt alles sortiert auf einmal. "Kursbeiträge Fagott für Fortgeschrittene Frankfurt Mai 2024" ist doch ganz wunderbar zu verbuchen.

    Es werden [bei ALG I Renten-] Beiträge gezahlt. Man wird so gestellt, als wenn man 80% des Bemessungsentgeltes (sprich des Vorverdienstes) als rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat.

    Danke für die Klarstellung. Ich hatte nur an ALG II gedacht, da gibt es nur noch Zeiten, aber keine Beiträge. Bei ALG I, 60.000 € Jahresbrutto und 2 Jahren würden dort nur 4.500 € Einzahlung fehlen plus das halbe Jahr ganz ohne Einzahlung mit 5.600 €. So würde Dich das denn über den Daumen 45 € monatliche Rente kosten. - Wenn es nicht eine bessere Lösung gibt mit einer Vorruhestandregelung oder wie auch immer.

    Aha, Du übernimmst also das Inkassieren samt Einzahlung der Kurseinnahmen und Anweisung auf das Empfängerkonto in Deiner Freizeit und auf Deine Kosten? So eine Angestellte hätte wohl jeder gerne. ;)


    Ich finde übrigens schon, dass die Verbraucherzentrale der optimale Ansprechpartner für Riester und bAV sein kann. Es sind allerdings Menschen und da kann es auch mal nicht optimal Erfahrungen geben. Die grundsätzliche Richtung stimmt aber. (Disclaimer: Ich kenne mehrere Leute die da arbeiten und habe zudem keinen kompletten Überblick über alle alternativen Beratungsangebote.)

    Eventuell kann man den Riester förderungsoptimieren und nur noch einen Vertrag des weniger verdienenden Partners mit den beiden Kinderzulagen mit der Mindestsumme besparen und den anderen beitragsfrei lassen oder wenn es ein schlechter Vertrag ist sogar kündigen und das Geld alternativ anlegen.


    Wenn Immobilienerwerb doch ein Thema sein sollte (auch wenn aus meiner Sicht nur sehr wenig dafür spricht), könnten die Riester-Guthaben per Wohn-Riester in zusätzliches Eigenkapital verwandelt werden. Da müsste bei Euch doch eine mittlere fünfstellige Summe herauskommen. Mit der LV und dem Erbe käme man auf etwas über 200.000 € EK und könnte das 500.000 € Haus in 15 Jahren noch voll tilgen. Rate mit 2.100 € monatlich zwar sportlich, aber wenn man dann 2.000 € Miete spart, klingt es machbar. Oje, wenn das mal keine Milchmännerrechnung war...

    Leider komme ich um Kontoführungsgebühren bei der Bank nicht drumherum, da ich sonst nirgends umsonst Einzahlungen vornehmen kann und dies auf Grund eines Minijobs benötige.

    Wenn ich mich recht entsinne, gibt es da auch Lösungen von Nicht-Filialbanken. Bei der DKB z.B. mit Einzahlungen an bestimmten Supermarktkassen "Cash im Shop", allerdings für 1,5% Gebühr. Du wolltest ja "umsonst", das ist in der Tat schwierig.


    Das Bargeld selbst als Bargeld auszugeben ist keine Option?

    Hallo Kathy03,


    der Standardratschlag an alle ist immer der Tagesgeld-Sparstrumpf, ca. 3 mal Monatsnetto, bei stark schwankenden Einnahmen oder Ausgaben vielleicht noch etwas mehr. Das löst aber nur einen Teil eurer finanziellen "Probleme".


    Ich würde gerne noch genauer wissen, was ihr so mit dem monatlichen Geld macht. 5.700 € minus 2.300 € Miete, minus 250 € Riester minus geratene 150 € Kapitallebensversicherung ergibt 3.000 € zu zweit zum Leben. Weiteres Sparen war nicht drin bzw. die Summe braucht ihr einfach in der teuren Gegend. Richtig?


    Ich nehme an, der Wunsch nach Wohneigentum wurde durch die erlittene Eigenbedarfskündigung ausgelöst. Das kann ich gut verstehen. Der Verlust der Wohnung geht uns nahe. Das bringt allerdings Emotionen ins Spiel und die sind in Finanzdingen gefährlich.


    Habt ihr euch mal mit Eurer "Rentenlücke" auseinandergesetzt? Nach der Rechnung oben bräuchtet ihr zu zweit Renten in Höhe 5.300 € monatlich netto nach Steuern und Sozialabgaben inflationsangepasst nach Preisen von heute. Wie weit seit ihr davon entfernt?


    Habt ihr mal überlegt, den Ruhestand in einer etwas weniger teuren Gegend zu verbringen?

    0,5 Jahresgehälter Abfindung nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit klingen mickrig. Aber da muss man auch bedenken, dass nicht mehr so viel zu entschädigender Einkommensverlust in der Zukunft liegt.


    Ich kann mir dennoch vorstellen, dass es noch Verhandlungsspielraum gibt. Der Arbeitgeber zahlt nach dem bisherigen Angebot mit allen Nebenkosten vielleicht 15 % der Summe, die er als AG-Brutto plus direkt zurechenbaren Personalnebenkosten noch bis zur Rente kalkulieren müsste. Dafür verliert er allerdings auch Deine Arbeitskraft, aber das scheint nicht das drängendste Problem zu sein.


    Du verlierst auf jeden Fall 2,5 Jahre Einzahlungen in die Rente - AN und AG Anteil. Was macht das an Rente? Mal ganz plump gerechnet: Jahresbrutto * 2,5 Jahre * 18,6 % = RV-Einzahlung. Diese durch 8570 € teilen, dann hast Du die entgangenen Rentenpunkte. Die mit 37,60 € multiplizieren, dann hast Du die fehlende monatliche Rente. (Durch die Rentenversicherungsfachangestelltenprüfung wäre ich mit der Rechnung nicht gekommen, aber es sollte die Richtung weisen.)


    Frage: Wie gerne arbeitest Du dort? Was würde passieren, wenn Du Dich gegen das Angebot entscheidest?

    Sparplan aufsetzen, am Anfang auch gerne etwas geringer, sodass du dir sicher bist, dass du das Geld nicht doch brauchst.

    Ich würde das genau andersherum machen. Lieber etwas höher als gedacht anfangen und zur Not mit der Rate runtergehen. Die meisten kalkulieren zu vorsichtig und zahlen zu wenig ein. Schlimmstenfalls läuft das denn bis zur Rente auf dem Probierbetrag, immer mit dem wohligen Gefühl, dass man ja vorsorgt...