Beiträge von Pantoffelheld

    Ah, gerade erst gelesen…40, werde 41.

    Also damit müsstest Du als Angestellter noch 10 Jahre warten, bis Du die gängige Methode zum "Punkte nachkaufen" nutzen kannst. Dafür dann den

    V0210 - Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

    stellen. (Wer das auswendig aufsagen kann, besteht unseren Einbürgerungstest.)


    Du bist aber gerade selbstständig, deswegen beliebig hohe Einzahlungen leisten und überlegst, ob Du die Gelegenheit noch nutzen solltest. Oder lieber in Immobilien oder lieber in ETF Geld stecken solltest. Du machst Dir Gedanken über die Altersvorsorge. Dabei geht es um die Rentenlücke und eine Absicherung für Pflegekosten. Du bist verheiratet und - wenn ich das richtig deute - bei Deinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.


    Ist das so richtig? Kannst Du noch Zahlen nennen zu Eurem Einkommen, wie ihr sonst so spart und was sich dabei schon zusammengekommen ist?


    Eine wichtige Sache vorab: In der nächsten Zeit bitte einen großen Bogen machen um alle "Berater" von Banken und Versicherungen und nicht mit "Freunden" treffen, die sich "gut mit Finanzen auskennen". Das würde teuer für Dich kommen.

    Hattest Du schon mal einen Fall, in dem das Amt einen Privatmenschen die Kontoauszüge von zehn Jahren von der Bank hat abfordern lassen, also einen Fall, in dem ein Mensch, der Sozialhilfe wollte, zur Antragstellung erstmal dreistellige Euros ausgeben mußte, um Kontoauszüge nachzubestellen?

    Zumindest eine Sparte des hiesigen Sozialamtes lässt sich regelmäßig pauschal das Recht einräumen, 10 Jahre rückwirkend Auszüge bei der Bank anzufordern - und zwar auf Kosten des Antragstellers. Meiner Meinung nach ist das fehlerhaft, weil es ohne begründeten Verdacht unverhältnismäßig wäre. Es ist bei mir auch noch nie vorgekommen.


    FT-Alias hat keine Angaben zur Höhe der Schenkung gemacht. Es klang nach einigen Tausend Euro. Das kann man sicher auch aussitzen. Vielleicht gibt es gar keine Heimpflege oder erst später als in 10 Jahren. Oder sie kommt und FT-Alias ist dann dement und der Antragsteller trägt nach besten Wissen nichts ein (so ist es bei mir regelmäßig). Oder man trägt es doch ein. Und das Amt kann sich überlegen, was es dann damit macht. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich wie gesagt eine Sachschenkung vorziehen. Am besten eine, die verbraucht wird. Mir fällt noch ein Auto dazu ein.


    Es wird Foristen geben, die bei solchen Handlungen auf Basis von "wird schon gutgehen" jahrelang schlecht schlafen könnten. Man unterschreibt bei Antragstellung auch für die korrekten Angaben zu den Schenkungen. Wir haben mit § 528 BGB eine klare Regel und wenn wir hier im Forum schon keine Rechtsberatung machen, dann sollten wir noch viel weniger Unrechtsberatung machen. Es ist schon sinnvoll, sich vorher mit dem Thema zu beschäftigen. Ganz hilfreich fand ich https://kanzlei-herfurtner.de/…enkungen-durch-sozialamt/ . Keine Spiegelfechterei.

    Falls Personen B und C nett zu Person A sein wollen und alle gute Nerven haben, könnten sie bewusst auf die Teilungsversteigerung hinarbeiten. Die würde wohl einen niedrigeren Preis ergeben, über den sich A freut und der B und C egal sein kann.


    Ansonsten immer schön vorher an die erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigungen denken, Beschlüsse und deren Wirksamkeit abwarten und sicherheitshalber den Notar vorwarnen.

    Ein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat seine Einschätzung abgegeben: Da der Vertrag über so lange Zeit weiter bespart wurde, hält er das für eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags.

    Das ist eine der klassischen Rückzugspositionen der Versicherer. Die Antwort könntest Du genauso auch vom Lebensversicherer bekommen haben. Dann aber wenigstens schriftlich und nicht nur am Telefon.

    Wenn Du einen laufenden Online-Handel hast und einen Raum zum Lagern und Packen brauchst, dann suche Dir einen günstigen Raum zum Lagern und Packen, gerne wie von McProfit vorgeschlagen zur Untermiete in einem anderen Büro oder Laden. Da bekommst Du mit geringen Kosten und ohne Risiko genau das, was Du jetzt brauchst. Du hast wahrscheinlich Angst, bei dem Ladengeschäft eine günstige Kaufgelegenheit zu verpassen. Aber Du bist nicht im Immobiliengeschäft sondern im Online-Handel und solltest Dich darauf konzentrieren, in dem Bereich zu wachsen, den Du gut beherrschst. Mit dem Ladengeschäft würdest Du es noch weiter verkomplizieren. Der stationäre Handel funktioniert ganz anders und Du müsstest viel von der Flexibilität aufgeben, die Du vermutlich gerade an Deinem Beruf schätzt.

    Ich kenne mich mit den Gepflogenheiten beim Rechtsschutz nicht so genau aus. Wenn der Versicherer eine Beratungshotline hat, bei der Du das besprechen kannst, ohne gleich einen Versicherungsfall auszulösen, wäre es eine Überlegung wert. Ansonsten spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, den Einzeiler selbst zu Papier zu bringen.

    Es reicht eine Mitteilung an die Versicherung, dass Du dem Vertragsabschluss nicht zustimmst.


    Wenn die Versicherung zahlt, ist allerdings Unterstützung bei der Überprüfung der Höhe der Rückzahlung nötig. Wenn denen doch noch Gegenargumente einfallen (z.B. dass Du doch zugestimmt hättest, weil Du Dynamik mitgemacht hast) auch. Hast Du eine Verbraucherzentrale in der Nähe?

    aber letztlich dürfte ich den Antrag unterschrieben haben. Falls das mit 17 schon möglich ist.


    ...ist (von den gesetzlichen Vertretern) die vormundschaftsrechtliche Zustimmung des Familiengerichts einzuholen.

    Ein ohne die erforderlichen Zustimmungen geschlossener Versicherungsvertrag ist schwebend unwirksam und muss auf Verlangen des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn aufgehoben werden.

    Hallo Auron, wie alt warst Du als Deine Eltern die Versicherung für Dich abgeschlossen haben? Wenn Du minderjährig warst, wurde Deine Zustimmung zum Vertragsabschluss nachgeholt? Sonst hast Du einen Trumpf in der Hand, der noch besser ist als ein Widerruf. Der Vertrag ist bis zu Deiner Zustimmung schwebend unwirksam.

    Hast Du eine Idee, warum der Sachbearbeiter bei der Heidelberger so ein Geheimnis um die Kündigungsmöglichkeiten der BU gemacht haben könnte? Kann es wirklich sein, dass man eine BU nicht kündigen kann??

    Die kann man bestimmt kündigen. Die einzig logische Erklärung für das Herumgeeiere wäre, dass die Heidelberger kein Interesse an Deiner Kündigung hat. Das verwundert den Laien, denn kurz vor Schluss hat die Versicherung schon fast alle Prämien mitgenommen und gleichzeitig wird der BU-Fall immer wahrscheinlicher, bei dem von dem schon eingenommenen Geld etwas zurückgegeben werden müsste. (Übrigens wird bei Erfolg rückwirkend gezahlt ab Antragstellung.) Darum werden BU-Verträge häufig auch nur bis 60 angeboten.

    (Laienhaft ausgedrückt:) Wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird, darf der Versicherer vom Rückzahlungsbetrag den Wert des gezogenen Nutzens abziehen. Bei einer Kapitallebensversicherung besteht der im Wesentlichen aus dem (geringen) Wert des enthaltenen Todesfallschutzes. Bei einer Sachversicherung wie der BU wird kein Kapital aufgebaut und der ganze Beitrag für die Versicherungsleistung eingesetzt. So läuft es bei einem Widerruf der BU auf das gleiche Ergebnis wie bei einer Kündigung hinaus. Man könnte diskutieren, ob die Versicherung bei Widerruf (im Unterschied zur Kündigung) ihren Gewinnanteil zusätzlich auszahlen müsste, der ihr dann eigentlich nicht zusteht.