Es geht ja darum, dass der Staat für die Steuern in der Riester Auszahlungsphase, die erst mit 67+ fällig werden, über das Wohnförderkonto (WFK) die richtige Bemessungsgrundlage findet. Letztendlich sind die 2 % der Zins, den wir für einen Kredit in Höhe der Steuern von der "vorzeitigen" Auszahlung bis 67 zahlen. Da dieser aus irgendwelchen Gründen nicht an einen Referenzzins gebunden, sondern fest auf 2 % gesetzt sind, war die Inanspruchnahme in der Niedrigzinszeit extrem unattraktiv. Das kann sich in der Zukunft ändern, muss aber nicht.
Wenn ich mal ganz milchmännermäßig die 1,95% Bausparkassen-Darlehenszinsen und die 2% WFK-Zinsen addiere und die mit den derzeitigen Marktkonditionen für normale Darlehen vergleiche, müsste der Markt heute gewinnen. Der schlaue Milchmann weiß aber, dass die WFK-Zinsen nur für den Sparbetrag fällig werden und nicht auf den Darlehensteil. Dann fällt es von hier aus schwer zu sagen, ohne alle Parameter für den Kredit zu kennen.
Bei Nichtnutzung bliebe die Frage offen, was Du mit dem Riester-Bausparer anfängst. Bei Nutzung des Riester-Bausparers hast Du den halbwegs sinnvoll genutzt und kannst in der Tilgungsphase auch noch die Riester-Förderung weiter in den Vertrag lenken. Leider wird wahrscheinlich die Tilgungsrate Bausparer-üblich so hoch sein, dass Du nicht allzu lange von den günstigen Umständen profitieren kannst.