Beiträge von Pantoffelheld

    Hallo D_K,


    Du hast das schon alles ganz richtig sortiert. Ich könnte nur noch den Ratschlag hinzufügen, ein möglichst günstiges Auto zu kaufen, um am besten gar keinen Kredit aufnehmen zu müssen und möglichst viel Geld für die ETF zu behalten. Aber darauf wärst Du auch selbst gekommen...

    Was ist da jetzt der günstigste Weg raus? Ist das eingezahlte Geld für die BU komplett futsch?

    Hallo fredolin, möchtest Du die BU weiterführen? Dann wäre die Frage, ob es ein getrennter Vertrag ist oder sich abtrennen lässt.


    Die Basisrente kannst du nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen. Das Guthaben bleibt drinnen. Du erhältst dann später eine kleine bis sehr kleine Zusatzrente daraus.


    Wenn Du die BU kündigst, musst Du ebenfalls keine Beiträge mehr zahlen, erhältst aber auch keine Leistungen. Geld zurück gibt es nicht.

    Wenn man unterm Strich weniger als 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt man den Steuerabzug erstattet. Liegt man weit drüber, kann man sich die Anlage KAP sparen.

    Die Grenze liegt höher. 10.000 ist ja nur der Grundfreibetrag. Den Einkommensteuersatz muss man erstmal über 25 % bringen...

    monstermania Du hast Recht. Rückkaufswert ist in dem Zusammenhang nicht der korrekte Ausdruck, weil es bei Rürup keinen Rückkauf geben kann. "Derzeit für die spätere Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital". Gesamtkapital. Also im wesentlichen der aktuelle Wert der Fondsanteile. Helena Die Überschussbeteiligung entsteht dadurch, dass Versicherungen bei den Dingen, die Versicherungen so tun, immer vorsichtig kalkulieren müssen. Dadurch entstehen am Ende meist zusätzliche Gewinne, die gesetzlich geregelt teilweise auch den Kunden gutgeschrieben werden müssen.


    Wenn Du über einen Ausstieg aus dem Produkt nachdenkst, läuft es eigentlich auf eine Beitragsfreistellung hinaus. Denn eine Kündigung mit Auszahlung des Guthabens gibt es bei Rürup-/Basisrente wie gesagt nicht. Ein Widerruf als die Option, die diese Regularien doch brechen könnte, wäre laut dem in #13 zitierten Urteil denkbar. Dabei käme es aber unter Umständen aber zu einer geringeren Auszahlung als dem aktuellen "Rückkaufswert". Eventuell lohnt es dennoch, weil über das Kapital denn wieder frei verfügt werden kann und es nicht bis an Dein Lebensende bei der Versicherung liegt (darüber hinaus auch).

    Es sind nur aktive Fonds, die auch in den laufenden Kosten teuer sind. 5 % Ausgabeaufschlag sind schlimm aber 2 % jedes Jahr sind auf die Dauer noch viel schlimmer. Manche andere Anbieter haben inzwischen ETF in der Auswahl.


    Rürup ist ein sehr starres Produkt, Du hast keine Chance, an Dein Geld heranzukommen, außer durch die monatliche Rentenzahlung.


    Dir wurde das Produkt wahrscheinlich schmackhaft gemacht mit Steuervorteilen in der Ansparphase und Harz-IV-Sicherheit. Beides stimmt im Prinzip, macht aber die Problempunkte nicht wett. Innerhalb des Produktes ist nicht viel zu optimieren. Ich würde empfehlen, es zu verlassen, und entlang der Finanztip-Anleitungen die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.

    Wenn ihr mit dem Einstiegs- (oder Ausstiegs...) Zeitpunkt flexibel seid, dann gibt es beim Einkommen aus Arbeit den Doppel-Effekt: Jeden Monat, den ihr mehr arbeitet, braucht ihr das Überbrückungsgeld noch nicht anzugreifen und könnt gleichzeitig einen Monat länger sparen. Gilt umgekehrt aber genauso. Ein Jahr länger durchhalten = Luxusküche.


    Wenn es mit der Geldanlage zu sehr schief geht, wird es eben eine Mietwohnung in einer günstigen Gegend...

    Hallo muckefuck, nach reiner Lehre müsste man sagen, dass 10 Jahre weniger als 15 Jahre sind und damit die hier empfohlene Mindesthaltedauer von ETF unterschritten wird. Ich würde das nicht unbedingt so streng sehen und die Frage stellen, wie flexibel ihr mit dem Hauskauf seid. Gibt es die Möglichkeit, etwaige zwischenzeitliche Verluste doch noch 1-2-5 Jahre auszusitzen durch zeitliches Schieben der Ruhestandsplanung? Oder Verkleinerung des Finanzbedarfs? Oder Fremdkapitalaufnahme? Wenn Ihr ganz genau in 10 Jahren mindestens 580.000 € plus kleines X auf den Tisch legen müsst, dann bleibt aber wohl nur der Weg in Zinsanlagen. Zwischenlösungen sind in jeglichen Varianten denkbar.

    Wahrscheinlich sind wir hier einen kleinen Schritt zu schnell. Helena hatte nach einer Optimierung durch andere Fondsauswahl innerhalb des Produktes gefragt und wir kommen mit Empfehlungen knapp vor Verfassungsklage...


    Da wäre die einfache Antwort: Je näher an einem MSCI World ETF desto besser. Je aktiver, thematischer oder gemischter desto schlechter. Für die ausführliche müsstest Du mal die Liste verlinken oder hochladen.

    MiniMe Du hast richtig vermutet: Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in Reinform wird das gesamte verfügbare Kapital in Fonds gesteckt, die auch nach unten schwanken können. Es gibt keine Garantie seitens des Versicherers, dass der Rückkaufswert immer nur steigt oder wenigstens nicht sinkt. (Konstruktionen mit Garantie gibt es auch. Die wirken auf uns natürlich attraktiv, erkaufen die Garantie aber mit erheblichen Renditeeinbußen.)


    Nur 3000 € Unterschied im sechsstelligen Endwert nach 32 Jahren klingt tatsächlich nicht viel.


    Erstes Aber: Die Rechnung bezieht sich nur auf die bereits eingezahlten Beiträge. In den nächsten Jahrzehnten kommen noch diverse Euro dazu, die diesen Renditeunterschied vergrößern. Zweites ganz großes Aber: Bist Du Dir ganz sicher, dass der von der Versicherung genannte Wert bei Beitragsfreistellung gilt? Wenn ich mir die Kosten anschaue, kann das kaum hinkommen. Die müssten nämlich bei 0,ganzwenig % liegen. Tun sie aber nicht. Ich vermute stark, dass Du die 137.377 € Endwert bei 4 % Wertentwicklung der Fonds nur dann bekommst, wenn du monatlich weiter 100 € einzahlst. Andersherum gesagt: Bei freier Anlage könntest du bis zur Rente jeden Monat 100 € zusätzlich verjubeln und hättest zum Renteneintritt trotzdem fast 3000 € mehr. (Hier müsste jetzt eine Menge Kleingedrucktes stehen.)


    Kleine Anleitung zum XINTZINSFUSS: RE: Sparplan Rendite berechnen

    Direkt zu den Fragen von haze:

    • Das Riester-Produkt ist ungünstig. Ohne Kinder macht es auch keinen Sinn, nach Riester-Alternativen zu suchen. Der Schaden ist noch gering. Es sollte einfach gekündigt werden.
    • Eine bezahlbare und sinnvolle BU gibt es für den Fragesteller wahrscheinlich nicht. Es sollte darüber aber ruhig mit einem auf das Thema spezialisierten Versicherungsmakler oder Honorarberater gesprochen werden. Vielleicht ist es ja ganz anders als wir alle denken. Lass Dir auf keinen Fall eine halbgare Lösung wie eine Unfallversicherung andrehen.
    • Sparsam leben, Geld verdienen, einen guten Teil davon sparen und kostengünstig und rentierlich anlegen ist das beste Vorsorgepaket für die Wechselfälle des Lebens. Die gemachten Angaben könnten darauf deuten, dass beim Sparen deutlich mehr passieren dürfte. Ist es schon sinnvoll, die Rentenlücke zu berechnen?
    • Kostengünstig und rentierlich anlegen geht nicht über Versicherungsprodukte. Für mittlere und lange Anlagezeiträume wird hier regelmäßig ein selbst aufgesetzter Sparplan auf einen weltweit breit streuenden ETF empfohlen.

    Der Policenmantel für den ETF-Sparplan kann - wenn er extrem gut ausgestaltet ist, was zunächst zweifelsfrei festgestellt werden muss - einen kleinen zusätzlichen Renditevorteil durch Steuerstundung bei den Abgeltungssteuern bringen. Mir ist aber kein derartiges ETF-Policenmantel-Produkt bekannt, das noch eine Unpfändbarkeit/Verschonung/Anrechnungsfreiheit bringen würde. Das würde auch mindestens eine Zwangsverrentung und Unkündbarkeit voraussetzen.


    Obwohl es so ein Produkt ja irgendwie doch gibt. Das nennt sich Basisrente (selig Rürup).


    Abgesehen von Renditeproblemen bei Rürup-Produkten stellt sich aber die gleiche Problematik wie bei Riester: Nur 100 € monatlich bleiben frei, darüber noch 30 %, bis beim halben Regelbedarfssatz ganz Schluss ist. Der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Klar, es mögen Situationen vorstellbar sein, wo jemand tatsächlich eine Riesterrente von 500 € monatlich ausgezahlt bekommt und sich daraus über 220 € zusätzlich zur Stütze freut. Aber dafür hätte der hilfebedürftige Rentner davor auch zeitlebens den Maximalbetrag von 2100 € jährlich einzahlen müssen um irgendwie auf 170.000 € Riester-Guthaben zu kommen (gerechnet mit Faktor 30 und in der Hoffnung, dass der Vertrag in der Sparphase Rendite erwirtschaftet).


    Das Argument Unpfändbarkeit/Verschonung/Anrechnungsfreiheit klingt gut, funktioniert aber nur solange, bis man versucht, es mit konkreten Zahlen zu hinterlegen.

    Unter dieser Voraussetzung solltest Du Dir genau überlegen, ob ein ETF-Sparplan das optimale Werkzeug für Dich ist.

    Ich würde hier im Forum aber auch nicht davon wegberaten. Die Argumentation klingt mir arg bedenkenträgerisch und gar versicherungsnah.


    Wenn wir alle heute rentierliche Sparanlagen aussortieren, um bloß kein Vermögen aufzubauen, weil wir später ein Sozialfall werden könnten und dann das Vermögen wieder aufbrauchen müssten, dann würde fast keiner mehr damit anfangen. Das kann nämlich fast uns allen passieren.


    Die Hartz-IV-Sicherheit von Riester tastet das Vermögen nicht an und garantiert eine anrechnungsfreie 100 Euro Auszahlung in der Rentenphase. Wenn die vorher überhaupt angespart wurde. Wie viel sind 100 Euro dann noch wert? Vielleicht wird die Grenze auch noch angehoben.


    Wenn Du frei sparst, hast Du z.B. beim Bürgergeld im ersten Jahr 40.000 Euro Schonvermögen. Da musst Du mit Deinem ETF-Sparplan auch erstmal hinkommen.

    Bei der "lohnt sich schon/erst ab 85/90/100"-Aussage werden eigentlich immer die Auswirkungen der Inflation weitgehend ignoriert. Das betrifft zum einen die Auszahlphase. Da schwirrt manchem noch eine eigentlich notwendige Dynamik im Kopf herum. (Gibt es die in irgendeinem Riester-Produkt?).


    Bei so langlaufenden Verträgen, wie sie bei Riester gedacht sind, spielt die Ansparphase aber eine größere Rolle. So sind die Beitragszahlungen über Jahrzehnte - bis zu 50 Jahre - gebunden. Von der ersten Einzahlung bleiben zum Renteneintritt nach Inflation noch 30 % übrig (über den Daumen bei 2,5 %). Das muss die Rendite mindestens ausgleichen, um zumindest ein finanzielles Nullsummenspiel zu erreichen. Da sind wir aber immer noch sehr weit entfernt von einer lohnenswerten Investition.

    ...trotz der Deckelung der Gebuehren fuer Kartenzahlungen (https://www.faz.net/aktuell/fi…engebuehren-13474714.html).

    Ich habe auch bis vor kurzem gedacht, dass die Gesamtkosten für den Händler nicht über 0,2 bzw. 0,3 % liegen dürfen. Begrenzt ist nur ein Teil der Kosten. Für kleine Händler liegen die Gesamtkosten bei der Girocard bei mehr als 1 %. Bei Firmenkreditkarten auch mehrere Prozent. Da bleibt den Herausgebern noch Luft für kleine Belohnungen an die fleißigen Nutzer.

    Wenn es Dir wichtiger ist, auf jeden Fall garantiert 50 € monatlich zu bekommen statt 150 € im Durchschnitt, aber schwankend, dann ist ETF-Entsparen nichts für Dich. (Zahlen von mir ausgedacht.)


    Wenn Du schon 30 Jahre vorher wissen willst, dass Du eine dürftige Rendite einfahren wirst, aber dafür sicher und vor allem steuersparend, dann heißt Dich die Versicherung Deines Vertrauens gerne willkommen.


    Und wenn es tatsächlich mal eine langjährige richtig schlechte Zeit bei Geldanlagen geben sollte, dann freuen sich natürlich die Versicherten mit Garantien, denn die sind davon nicht betroffen. Aber nur bis ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Versicherer in schwierigen Zeiten die Leistungen kürzen darf. Und zwar auch die garantierten.

    Dreimal per Einschreiben mit Rückschein - alle drei Einschreiben kamen zurück. Empfänger unbekannt.

    Einschreiben Rückschein wird gerne empfohlen, ist aber teuer, nervig den Schein auszufüllen und kann vom Empfänger sabotiert werden, z.B. indem er einfach die Tür nicht aufmacht. Einschreiben Einwurf ist günstiger und wird einfach nur in den Postkasten gesteckt. Die Beweiskraft ist ähnlich. Wenn Du nachweisen musst, nicht nur dass sondern was Du geschickt hast, hilft eine Postzustellungsurkunde (dieser gelbe Briefumschlag, den Du hoffentlich noch nicht kennst ;)).


    AGB 9.1 ist nicht mehr gültig, da gilt bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit inzwischen eine monatliche Frist.


    Du wirst das zu viel abgebuchte Geld wahrscheinlich einklagen müssen.


    Ich würde Dir raten, damit zur Verbraucherzentrale zu gehen.