...dann entweder über den Reiter Zubehör beim Produkt selber PAC 20210 SH
Wenn der Adapter im Reiter "Zubehör" des gewünschten Produktes auftaucht, dann ist es ein deutliches Indiz dafür, dass der Anbieter meint, dass es zueinander passt.
Zumindest wäre der nachträglich gekaufte Adapter vom Verkäufer zurückzunehmen. (Auch nach Ablauf der ohne bestehenden Widerrufsfrist.) Dazu ist er ja auch bereit.
Die nächste Frage ist, ob man sich als Kunde beim Kaufentscheid darauf verlassen können muss, dass ein vom Verkäufer angeprisenes Zubehör auch bei einem späteren Kauf noch verfügbar (hier: ja) und zum Gerät passend ist (das wohl nicht). Die übernächste, ob die Verfügbarkeit des Zubehörs für den Kaufentscheid erheblich war und der Käufer dann auch den Rücktritt vom Hauptvertrag erklären kann. HeikeR, Du sagst ja. Eine Beweisführung könnte dadurch erschwert werden, dass Du nicht beides zusammen bestellt hast, zumal wenn es überhaupt nur diese eine Zubehörvariante gibt.
Eigentlich ruft es laut nach einer Kulanzregelung seitens des Abieters. Die zurückgenommenen Geräte sollten sich bei diesen Temperaturen doch problemlos weitervermarkten lassen. Und die Geschichte mit der Zuordnung unpassendem Zubehörs im Shop dürfte er auch geradeziehen. Bei Unkulanz wird die weitere Diskussion wohl kleinteilig.