Das war doch der Einspruchsbescheid. Einspruch dagegen nicht möglich. Nur Klage.
Beiträge von Ironjoerg
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Ich habe jetzt aufgegeben.
Zunächst hatte ich, nachdem ich hier im Forum diesen Tipp erhalten habe, die Erstwohnung rückwirkend ab Tag des Einzugs dort von meiner Frau auf mich umgemeldet. Ich habe einen Screenshot gemacht und danach eine pdf-Bestätigung erhalten wurde, dass die Änderung eingegangen ist.
Ca 1 Jahr später erhielt ich einen Einspruchsbescheid, in dem die alten Positionen vom Beitragsservice wiederholt wurden.
Der ist rechtskräftig. Mir steht nur noch der Klageweg offen. Für 4 Monate GEZ lohnt der Streit & das Risiko nicht.
In den Nutzerdaten ist weiterhin meine Frau als Inhaberin des Beitragskontos der Erstwohnung geführt. Das Bankkonto, von dem beide Wohnungen abgebucht werden bzw wurden, ist ausschließlich auf meinen Namen geführt.
Ich habe den Beitragszahlernamen noch einmal mit gleicher Dokumentation geändert. Ohne Effekt. -
Danke für den Tipp.
Habe das jetzt auch versucht.
Auf Schreiben und Telefonate behaupten die immer, dass das Verfassungsgericht genau so entschieden hätten.
Der Rundfunkbeitrags"service" würde keinen Beziehungsstatus prüfen, sondern nur prüfen, ob die Person gleich sei.