Beiträge von abaum

    Vielen Dank für Ihre Antworten.


    Bei der Erkrankung handelt es sich um Heuschnupfen und einer aller sechs Wochen durchgeführten Sensibilisierung. Ich hoffe zumindest, dass dies nicht zu einer Ablehnung führt. Ihren Antworten kann ich entnehmen, dass Sie vermuten, dass in meinem konkreten Fall der 1. April ausschlaggebend ist, auch wenn ich da noch gar nichts von der Beförderung wusste und ich und das Geld vermutlich auch erst im August oder September nachgezählt wird.


    Gibt es denn keine konkrete gesetzliche Regelung zum Zeitpunkt des Wechsels?


    Gruß abaum

    Hallo,


    ich bin Bundesbeamter und meine Frau ist in einer privaten Firma angestellt. Unsere zehnjährige Tochter war bisher über meine Frau in der Familienversicherung versichert, da ich bisher nicht über die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) gekommen bin.


    Nun bin ich am 20.06.2019 rückwirkend zum 1. April 2019 befördert worden und werde mit der jetzigen Besoldungsstufe bereits 2019 die JAEG überschreiten. Heißt wir müssen unsere Tochter zukünftig 20% anteilig privat versichern. Die restlichen 80% kann ich über die Beihilfe meiner Behörde abrechnen. Die entscheidende Frage: ab wann gilt die Überschreitung der JAEG - ab dem 1. April 2019, ab dem 20.06.2019 oder ab dem 31.12.2019?


    Da meine Tochter auf Grund einer chronischen Erkrankung regelmäßig zum Arzt muss, ist diese Fragestellung, insbesondere bei rückwirkender Betrachtung nicht ganz trivial.


    Vielen Dank an die hiesigen Profis für die hoffentlich erhellende Antwort :) .


    Gruß abaum