Vielen Dank für Ihre Antworten.
Bei der Erkrankung handelt es sich um Heuschnupfen und einer aller sechs Wochen durchgeführten Sensibilisierung. Ich hoffe zumindest, dass dies nicht zu einer Ablehnung führt. Ihren Antworten kann ich entnehmen, dass Sie vermuten, dass in meinem konkreten Fall der 1. April ausschlaggebend ist, auch wenn ich da noch gar nichts von der Beförderung wusste und ich und das Geld vermutlich auch erst im August oder September nachgezählt wird.
Gibt es denn keine konkrete gesetzliche Regelung zum Zeitpunkt des Wechsels?
Gruß abaum