Guten Tag, ich glaube bei uns geht es genau um dasselbe.
Wir werden jetzt endgültig Klage einreichen.
- Wir sind beide als Ehepartner im Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet. Beide Beitragskonten wurden über meinem Mann geführt und bezahlt.
- Die Befreiung der Nebenwohnung ging bei ihm glatt durch, doch ich bekam dann plötzlich einen Beitragsbescheid, ich wäre jetzt in der Nebenwohnung beitragspflichtig. Sogar rückwirkend. ... Das übliche Prozedere, wie ich hier lesen kann.
- Nach wirklich sehr vielen und zähen Widersprüchen wurde ich dann auch ab dem Urteil aus Greifswald ab 1.11.2019 befreit. Aber für die Zeit davor, also ab dem Zeitpunkt der Befreiung meines Ehemannes bis zum Urteil soll ich jetzt den vollen Beitrag bezahlen.
- Rechtlich völlig daneben, denn vor der Befreiung der Nebenwohnungen war der Beitrag für Nebenwohnung ja reduziert. Somit wäre er doppelt so hoch, wie vor dem Urteil. Unglaublich dreist.
- Das Urteil, das auch Ehepartner miteinschließt ab dem Anrag Beitragskontoinhaber, gelte für sie nicht, war die Antwort.
- Der Versuch rückwirkend eine Befreiung für mich zu beantragen, um einen Formfehler auszuschließen, wurde abgelehnt.
- Es geht nur um 280 Euro und es war sehr schwer einen Anwalt dafür zu finden. Aber ich vermute, genau darauf wird gesetzt. Auch wir haben lange abewogen ob wir uns das jetzt "antun".
- Uns geht es jetzt ums Prinzip und wir werden das versuchen durchzuklagen, damit dieser "Dummenfang" und das "mürbe-machen" von Beitragszahlern durch Mitarbeiter einer staatlichen Instutition aufhört. Es ist unglaublich, dass so etwas in Deutschland möglich ist.
- Ich halte hier gerne Interessierte auf dem Laufenden.