Beiträge von AnReRa

    Hallo allerseits,


    ich hänge mich mal hier dran.


    Nachdem meine Bank (die Mainzer Volksbank eV) mein erstes Schreiben aus November 2014 angeblich nicht erhalten hat, habe ich auf meinen eingeschriebenen Brief vom 10.12.2014 heute (23.12.2014) wiedererwartend doch Antwort bekommen.
    Gefordert wurde die Erstattung von Bearbeitungsentgelt in 4-stelliger Höhe sowie 'Kontoführungsgebühren'
    Zitat aus dem Schreiben der MvB datiert vom 18.12.2014:
    "Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir eine
    Erstattung der vereinnahmten Bearbeitungsgebühr betreffend [..] auf Ihr
    Konto [..] vornehmen werden"

    und
    "Nach Eingang der von Ihnen unterzeichneten Zweitschrift werden wir die
    Erstattung unverzüglich vornehmen."


    Dem Wortlaut nach ist das wohl eindeutig. 8o
    Allerdings kommt die Bank auf eine rund 10% niedrigere Erstattung, als ich es mir ausgerechnet habe.


    1. Bearbeitungsgebühr.
    Die MvB rechnet mit 'nur' 2.5% Zinsen über Basiszinssatz p.A. (statt 5%) weil, Zitat ".. das ausgereichte Darlehen grundpfandrechtlich gesichert ist .."
    Ich habe auf die Schnelle niemand gefunden, der mir beantworten konnte, ob das in dieser Form grundsätzlich in Ordnung ist, oder ob ich hier auf 5%
    über Basiszinssatz bestehen kann.


    2. Verwaltungskosten:
    Die MvB hat ab Auszahlung des Darlehens bis zuletzt 5/2011 (Urteil BGH AZ.: XI ZR 388/10) Kontoführungsgebühren von 1 EUR / Monat erhoben.
    In meinem Schreiben habe ich die Kontoführungsgebühren seit Auszahlung des Darlehens inklusive Zinsen gefordert.
    Hier teilt mir die MvB mit, dass hierfür die Forderungen weitestgehend verjährt sei, da das Datum der Gebührenerhebung maßgeblich für die
    Verjährung sei und nicht die 10jährige Verjährungsfrist laut BGH. Weiterhin habe es sich um einen 'echte' Aufwände gehandelt und demzufolge seien auch keine Zinsen gezogen worden.
    Zusammengefaßt werden also nur Kontoführungsgebühren aus 2011 unverzinst erstattet.


    In Summe ergibt sich damit ein 'Fehlbetrag' gegenüber meiner Rechnung, der nur wenig höher ist als der Selbstbehalt bei meiner Rechtsschutzversicherung. Deshalb werde ich das 'Angebot' der Mainzer Volksbank wohl annehmen, aber die grundsätzliche Frage bleibt bestehen.


    In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine andere Frage:
    Die damaligen Abschlußkosten wurden steuerlich geltend gemacht (Mietobjekt). Vermutlich muß ich die erstatteten Kosten dann auch als Einkünfte versteuern, oder ?


    Danke und Gruß,
    AnReRa