Beiträge von billy

    Ich habe ebenfalls einen Musterbrief bei meiner Bank abgegeben für Gebühren in Höhe von 280,00 Euro.


    Hier die Antwort, die entsprechende Frage dürfte sich jedem Leser direkt eröffnen.


    "Am xx.xx.2008 wurde der Darlehensvertrag mit einer Darlehenszinssatzbindung bis zum 31.12.2015 geschlossen. Trotz fester Sollzinsbindung vereinbarten wir eine uneingeschränkte Sondertilgungsmöglichkeit. Im Rahmen dieser individuellen Vereinbarung verhandelten wir das einmalige Bearbeitungsentgelt in Höhe von 280,00 Euro. Diese Sondertilgungsoption haben sie dann auch vor Ablauf der Sollzinsbindung genutzt und das Darlehen im Oktober 2009 vorzeitig abgelöst.


    Das Bearbeitungsentgelt wurde nach Verhandlung im Rahmen einer Individualvereinbarung für die Sondertilgungsmöglichkeit während einer festen Zinsbindungsfrist vereinbart. Deshalb müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Erstattung der Bearbeitungsgebühr nicht möglich ist."


    ... Hat das so seine Richtigkeit? Auch ich will mit meiner Bank keinen Ärger haben. Aber was mir zusteht, will ich auch nicht verschenken.


    MfG Billy