Beiträge von Jebroni

    Mir scheint als hättest du das Prinzip ETFs besparen noch nicht verstanden.


    Sie es wie eine Lebensversicherung (Rentenversicherung) in die du jeden Monat einen Betrag gibst, auf den du bis zur Rente verzichten kannst. Zur Rente beginnst du dein Vermögen zu entsparen und davon zu leben oder du verprasst alles auf einmal.


    Vorher wichtig:


    - Alle Schulden weg!

    - Notgroschen (so groß, dass du ein halbes Jahr zuhause bleiben könntest) als Tagesgeld

    - noch alle offenen Fragen zu ETFs klären (wenn du es nicht verstehst, wirst du es nicht behalten!)

    Hallo liebe Sparfüchse,


    dieses Jahr werde ich ein Eigenheim als Vermieter bauen und werde eine circa 10 kWp Solaranlage auf das Dach an der Südseite setzen. Nun habe ich gehört, dass die Bundesregierung als besonderen Bonbon plant die Solaranlage schon 3 Jahre vor der Anschaffung zu 50% von der Steuer abzusetzen. Dann gestaffelt den Rest über 10 Jahre.


    Wie mache ich dem Finanzamt glaubhaft, das ich es bereits letztes Jahr vor hatte?

    Kann ich es privat steuerlich geltend machen oder benötige ich dazu eine GmbH?


    Grüße - Frohe Feiertage

    Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und zahle (ungern) in die BAV dort ein. Ist leider im Tarifvertrag so festgelegt. Bei der Einstellung vor ein Paar Jahren, fragte mich die Personalsachbearbeiterin, ob ich Riester oder BAV machen wolle. Ist schon lange her. Jedenfalls hat sich meine persönliche Lebenssituation so verändert, dass ich nun Vater von 5 Kindern bin.


    Frage:
    1. Kann ich im öffentlichen Dienst zwischen Riester oder BAv wählen oder müßte ich die Riester zusätzlich abschließen?
    2. Wieviel beträgt der Zuschuss, bzw wo finde ich ihn auf meiner Meldebescheinigung? Wie nennt sich dieser Punkt auf meinem Lohnzettel? Will einfach wissen, wieviel der Tv-ÖD mir dort dazulegt.
    3. Ich habe gelesen, dass man ein Riesterguthaben ab 3000 € auch zum Erwerb einer Immobilie verwenden, auch wenn es kein Bau-Riester ist. (Möchte mich nicht festnageln lassen auf den Erwerb, aber die Option sichern! Baukindergeld plus Riester wäre ein großer Anreiz!)
    4. Sollte ich zusätzlich zur BAV Riestern, da die Zulagen extrem hoch wären? Oder kommt der Vertrag mich Teuer zu stehen, wenn die Kinder alle außer Haus sind? (Ich bespare schon 2 ETF zur Altervorsorge / Vermögensaufbau)
    5. Kann meine Partnerin ebenfals Riestern und die gleiche Kinderzulage erhalten oder gibt es diese nur für ein Elternteil?


    Vielen Dank

    Ja. diese Sachen sind mir bekannt. Per Teilzeit kann ich aber fast vollständig auf mein ursprüngliches Gehalt dazuverdienen. Gehe ich zu viel arbeiten, wird mir das vom Elterngeld abgezogen. Meine Frage war, ob der Mehrlingszuschlag mit angerechnet wird. Dazu finde ich keine Information.

    Ich zahle im Monat eine ganze Menge Geld an Unterhalt an die Mutter meiner ersten beiden Kinder. Damit finanziert sie unter anderem die Betreuung, die sie von der Steuer absetzen kann. Ich selbst, so wurde mir von einer Finanzwirtin erklärt, kann das nicht tun. Nicht mal als Sonderbelastung. Da dies gut ein viertel meines Gehaltes "verschlingt" suche ich natürlich nach einer Möglichkeit das abzusetzen. Im Internet findet man viele Quellen und ich weiß auch, wie es theoretisch funktioniert, aber besagte Finanzwirtin erklärte mir, das im Internet auch jede Menge Halbwahrheiten stehen.


    Meine Frage: Hat schon mal jemand erfolgreich seinen Kindesunterhalt in der Steuererklärung geltend gemacht? Wenn ja, wie?


    In diesem Jahr werde ich auch mit meiner jetzigen Partnerin nochmal Nachwuchs bekommen. Der Unterhalt für meine ersten Kinder wird bestehen bleiben, mein Anteil wird jedoch reduziert. Wenn ich jedoch den vollen Unterhalt weiterzahle und damit mein Selbstbehalt unterschreite, kann ich das dann nächstes Jahr steuerlich geltend machen?

    Hallo liebe Community


    in nächster Zeit werde ich das Elterngeldplus Modell für 4 Monate "ausprobieren". Ich möchte in Teilzeit auf mein volles Gehalt aufstocken und kenne die Berechnung und den Umgang damit. Nur eine einzige Sache hat sich mir noch nicht erschlosen. Wird der Mehrlingszuschlag dort mit angerechnet oder gibt es diesen quasi "on top"? Also könnte ich auf meine volles Gehalt durch Teilzeit aufstocken und den Mehrlingszuschlag beim elterngeld als Bonus mitnehmen und damit ja mehr verdienen als vorher? Hat jemand damit Erfahrung?

    Ich bin seit 3 Wochen mit meinem neuen Wägelchen bei der RV24 versichert. SF9 war beantragt. Jetzt kam mir ein Schreiben der Versicherung zu, die mir den Vertrag mit der SF4 unterschob. Ich widersprach und sendete der RV24 sogar meine alten Verträge der AllSecure und Admiral hinterher. Für die RV24 waren diese Dokumente (wahrscheinlich auch nachvollziehbar) nicht relevant. Nur die alte Versicherung könne die Schadensfreiheitsklasse bestätigen. Und die weicht angeblich ab. Um 5 Klassen??? Am Montag werde ich mich mit meiner alten Versicherung in Verbindung setzen, mal sehen, was die von sich geben.


    Weiß jemand wie das so korrekter Weise abläuft? Wie kann ich mich noch wehren?



    Hat jemand Erfahrung mit der RV24?