Alles anzeigenHallo centotto,
auch von mir herzlichen Glückwunsch !!!
Gewonnen heißt ?
Gibt es ein Gerichtsurteil , wenn ja welche Aktennummer
und wo wurde verhandelt oder wurde ein Vergleich mit der DB geschlossen?
Wenn ja, welcher ?
Läuft der gesamte Darlehnsbetrag samt Zinsen an Dich zurück oder wie wurde verfahren ?
Wäre für einige User hier sowie auch für mich sehr hilfreich,
wenn Du uns hier noch einige Details aus Deinem "Gewinnurteil" mitteilen könntest.
Ansonsten schließe ich mich auch noch gerne den Fragen von Pusteblume an.
Danke schon mal vorab.
Servus Peter
1.) die DB hat aussergerichtlich konzediert. Sie mußte die "Hosen runterlassen", weil keine Widerrufsbelehrung vorhanden. Eine Auskunftsklage hätte sie 100% verloren.
2.) ich benötige keine Anschlußfinanzierung, da ich schon fast fertig war mit abzahlen.
3.) ich erwarte nun innerhalb von 30 Tagen die Rückabwicklung und erwarte die Zinsdifferenz von nunmehr 10 Jahren.
4.) ein für mich wichtiges Urteil war folgender Link
OLG
Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - Az. I-6 U 64/12
https://openjur.de/u/599402.html
weil man hier genau nachrechnen kann, wie gerechnet werden muß. Es war ganzer Tag Arbeit, das Urteil nachzuvollziehen und nachzurechen und es auf meine Verhältnisse umzurechen, aber so habe ich verstanden wie gerechnet wird und kann natürlich nun auch die Abrechnung kontrollieren. Im übrigen kann ich nur jedem
wärmstens empfehlen, vorher selbst nachzurechen, bevor man soetwas anfängt.
ExcelKenntnisse sind vonnöten, sonst rechnet man wochenlang. vor allen bei längeren Laufzeiten mit zwischenzeitlichen Anpassungen etc.
wie gesagt, good luck