Beiträge von centotto


    1.) die DB hat aussergerichtlich konzediert. Sie mußte die "Hosen runterlassen", weil keine Widerrufsbelehrung vorhanden. Eine Auskunftsklage hätte sie 100% verloren.
    2.) ich benötige keine Anschlußfinanzierung, da ich schon fast fertig war mit abzahlen.
    3.) ich erwarte nun innerhalb von 30 Tagen die Rückabwicklung und erwarte die Zinsdifferenz von nunmehr 10 Jahren.
    4.) ein für mich wichtiges Urteil war folgender Link
    OLG
    Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - Az. I-6 U 64/12
    https://openjur.de/u/599402.html
    weil man hier genau nachrechnen kann, wie gerechnet werden muß. Es war ganzer Tag Arbeit, das Urteil nachzuvollziehen und nachzurechen und es auf meine Verhältnisse umzurechen, aber so habe ich verstanden wie gerechnet wird und kann natürlich nun auch die Abrechnung kontrollieren. Im übrigen kann ich nur jedem
    wärmstens empfehlen, vorher selbst nachzurechen, bevor man soetwas anfängt.
    ExcelKenntnisse sind vonnöten, sonst rechnet man wochenlang. vor allen bei längeren Laufzeiten mit zwischenzeitlichen Anpassungen etc.


    wie gesagt, good luck

    Ja Leute, was soll ich sagen. Ich habe heute gewonnen...
    ich hatte es wohl leichter, da bei mir die Widerrufsbelehrung tatsächlich komplett gefehlt hat, aber bis sich die DB zu diesem Eingeständnis (mit der logischen Konsequenz der schriftlichen Anerkenntnis des Widerrufes) genötigt gesehen hat, bedurfte es der Zeit von ca. 4 Monaten und der Zuarbeit eines Rechtsanwaltes.
    Das komplizierte daran war, das die Bank weder zugestimmt hat noch abgelehnt hat und somit der Rechtschutzfall für meine RSV ... EBEN NICHT ... ausgelöst wurde. Die Androhung der Auskunftsklage auf Herausgabe der Unterlagen (Vertragskopie) hat meine RSV (Allianz) aber als schuldrechtliche Angelegenheit anerkannt, so daß ich nun eine Ersparnis von einigen T€ und einen minimalen Selbstbehalt von der RSV habe ...---...---...---
    für Euch good luck,
    werde noch immermal lesen hier


    Wartezeiten ?
    Tip : die gesetzlichen Widerrufsformulare der entsprechenden Jahrgänge selber googeln und vergleichen. Dazu einige Urteile googeln und durchlesen/durcharbeiten. Ist zwar arbeitsintensiv, dauert aber keine 4 Monate ;) und kostet keine 70 Euro.

    Die Deutsche Bank reagiert im Prinzip gar nicht. Auf telefonische Nachfragen durch meinen Anwalt wird es mit exorbitant hohem Arbeitsaufkommen begründet (Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren etc.). Wenn man aber ein überbordendes Arbeitsaufkommen nur mit einer "Halbtagskraft" bearbeitet, dann will man es auch nicht.
    Mein eigenhändiger Widerruf stammt von Ende Nov. 2014. bisher nothing, null, nada.
    In meinem Fall (Widerrufsbelehrung fehlt vollständig) muß ich aller Voraussicht nach selbst die Erstellung der Kopie meines Vertrages gerichtlich einklagen. Die Deutsche Bank bewegt sich keinen Zentimeter. An alle anderen Kunden dieser Bank, Es wird Kraft Zeit und Nerven kosten ....

    Ich habe den Widerruf bereits eigenhändig gestartet. Frist auch hier ergebnislos verstrichen.
    Mein Problem besteht darin, das meine RSV ohne Ablehnung des Widerrufes nicht eintritt. (Keine Zurückweisung, kein
    Rechtschutzfall...)
    Die Bank mauert völlig. Mit der Verweigerung des Auskunftsanspruches ließe sich evtl. ein Rechtschutzversicherungsfall
    "konstruieren". Außerdem zahle ich "noch" Kontofuehrungsgebühren,mit denen auch die Erstellung einer Kopie eines Vertrages kosetenmässig abgedeckt sein sollte und es sich evtl. um einen Fall von Nichtleistung handeln könnte. Ich bin aber Laie und möchte das Risiko nicht ohne RSV angehen ...


    Was kann man machen, wenn die Bank die Herausgabe einer vollständigen Kopie verweigert ???
    ich versuche seit 07.11.2014 mündlich und schriftlich ergebnislos eine Kopie meines Kreditvertrages zu erhalten,
    da es in meinem Kreditvertrag keine Widerrufsbelehrung gibt ( aus dem Jahr 2005) und ich mir sicher bin, dass ich sie auch nicht weggeschmissen habe. Kann man den Auskunftsanspruch mit § 810 BGB begründen und wenn ja, mit welchen Fristen? Kann man ein Mahnverfahren bei Verweigerung des Auskunftsersuchens in Gang setzen ?
    Ich bin seit über 20 Jahren störungsfrei bei dieser Bank Kunde und werde behandelt wie ein kleines Kind.