Beiträge von lumpa

    Hallo!


    Habe letzte Woche das Schreiben vom Ombudsmann bekommen, dass die Santander zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Nun ist meine Frage wie es weiter geht, zahlt die Bank in der Regel dann gleich oder geht das erst noch hin und her? Wie lang hats bei euch dann noch gedauert, nach dem Schreiben, bis das Geld da war?


    LG

    Telefonat mit Santander, der "nette" Mitarbeiter meinte dass nur die Verrechnung abgelehnt wurde (wurde aber nicht verlangt von uns). Auf meine Frage ob das dann auch eine generelle Ablehnung der Rückzahlung sei meinte er nein, nur der Verrechnung. Er wollte aber nichtmal die Finanzierungsnummer haben, er könne sowieso nix einsehen.....

    Ich versteh das jetzt ehrlich gesagt nicht was du schreibst. Wir haben Ombudsmannverfahren laufen, klar. Die Bearbeitungsgebühr wurde von uns zurückgefordert, von dem WIE das zu geschehen hat war nirgends die Rede. Vielleicht ist jetzt aber noch relevant, dass der Kredit bei der Santander gekündigt wurde (total dämliche Sache, und es ein notarielles Anerkenntnis gab, in dem auch eine Summe festgesetzt wurde.Seitdem läuft die Ratenzahlung wieder. Ist es denn möglich, dass das Schreiben deswegen kommt?

    Gibts irgendwo was zu lesen, wenn es sich um eine Gruppenversicherung handelt? Hat schonmal jemand zurückgefordert und bekommen obwohl er nur versicherte Person war?VWC ist der Meinung man könne auch als versicherte Peron widerrufen, da Belehrung unzureichend war, da nicht deutlich drauf hingewiesen wurde, dass ich nur versicherte Person bin.....VZHH meint nun widerrum, kaum Chancen, da das nur die Bank machen könne, schliesslich hat die den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen.....

    Habe meinen Vertrag bei VWC prüfen lassen, die sind der Meinung ich kann mein Geld zurück fordern. Nun hab ich die Unterlagen zur VZ geschickt, die meinen es deute auf eine Gruppenversicherung hin?


    O-Ton VZ:


    *Auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen gehen wir jedoch davon aus, dass es sich bei Ihrer Restschuldversicherung um einen Gruppenversicherungsvertrag handelt.


    Kreditnehmer werden bei einem Beitritt zu einer Gruppenversicherung hinsichtlich ihrer Rechte unter Umständen schlechter gestellt. Dies betrifft auch das Widerrufsrecht.


    In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.


    Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher


    Rechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt.


    Es ist somit offen, ob auch bei dem Beitritt zu einer Gruppenversicherung von zwei miteinander verbundenen Verträgen auszugehen ist und somit ggf. ein späterer Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich ist.


    Zudem ist in Ihrem Fall auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass der Vertrag 2005 geschlossen wurde und vermutlich 2010 bereits zurück gezahlt war. Die Bank könnte sich im Streitfall eine dreijährige Verjährungsfrist oder Verwirkung geltend machen.


    Wir hoffen, Ihnen damit dennoch etwas weiter geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.*



    Nun bin ich vollends verwirrt. Bedeutet das nun, dass ich das Geld vergessen kann? Man findet ja nix drüber.....

    @lumpanull
    Ist ja schön und gut dass die Dame bei EasyCredit nett war.
    Aber ich mache da mittlerweile keinen Unterschied mehr. Wenn keine hilfreiche Info rausgegeben wird, bringt uns das alles nichts.


    Da hätte ich lieber eine unhöffliche hilfreiche Antwort :)


    soll LumpaNULL irgendwas bedeuten????


    Du hast scheinbar nicht verstanden was ich damit sagen wollte, dabei spielte es nämlich keine Rolle ob die Dame nett war oder nicht. Die Aussage war, dass diejenigen, die die Zinsen mit eingefordert haben, diese auch von der Easycredit bekommen. Diejenigen, die das aber nicht getan haben, sondern im Schreiben nur die BG erwähnt haben, eben nicht inkl. Zinsen erstattet bekommen und dann hinterher die Rennerei haben.

    Möchte nur kurz was mit euch teilen. Hatte Telefonat mit Easycredit, sehr nette Dame am Telefon. Hab gefragt ob sie denn auch gleich die Zinsen mit auszahlen oder ob ich dann nochmal anfragen müsse.Sie meinte, wenn die Zinsen von mir gefordert wurden werden sie auch erstattet, habe ich aber in meinem Schreiben nur die Bearbeitungsgebühr gefordert zahlen sie die Zinsen nicht mit aus......

    http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf


    hat dort schon mal jemand angerufen und seine Vertrag dort prüfen lassen ?
    Die schreiben ja Kostenlos oder nur ein Trick mit Hintergrund


    Ja ich, habe auch Antwort bekommen, dass fehlerhaft ist und eine Telefonnummer unter der ich mich zur weiteren Bearbeitung melden soll. Hab ich aber nicht gemacht, irgendwer hier meinte die verlangen 35% vom Streitwert wenn ich mich recht erinnere.

    Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
    Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
    Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
    Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860


    Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.


    Gruß


    Also wären das gesamt 3401 Euro, richtig? Und das Darlehen an sich wird auch nochmal neu gerechnet? Ich hatte ja 14, Zinsen, der marktübliche war wohl weniger denk ich......ich danke dir schonmal für deine Hilfe!