Moin!
Aufgeschreckt durch den aktuellen Spiegel hab ich mich mit der Materie jetzt erstmals auseinander gesetzt. Mein Finanzierer ist die DKB. Konkret schreibt Stiftung Warentest -finanztest- dass ausgerechnet die DKB wohl erst im Klageweg zu bewegen ist. Jetzt gibt es da aber das Urteil vom Urteil vom Brandenburgischen OLG vom 19. März 2014 Az. 4 U 64/12, das man auch im Netzt findet und das sich genau mit meiner "Widerspruchsbelehrung" auseinandersetzt und diese für unwirksam erklärt.
Jetzt meine Fragen:
- Hat jemand schon den Widerruf ohne Anwalt erfolgreich zu Ende gebracht?
- Wie reagiert die DKB erfahrungsgemäß auf das genannte Urteil und einen darauf aufbauenden Widerruf?
- Macht es Sinn, noch etwas zu warten - in der Hoffnung, dass eine Klagewelle die DKB weichklopft bevor man selbst zur Tat schreitet?
- Wie seht ihr die wirtschaftlichen Aussichten, wenn man wohl einen Vorteil von 5000€ lt. Tabelle der Stiftung Warentest erwarten könnte - aber an Rechtsanwaltskosten bereits außergerichtlich von wohl 2500,- im Raum stehen?
Über eine rege Diskussion würde ich mich sehr freuen
Gruß
Jörg