Beiträge von zahira

    Dann passiert also genau gar nichts und die NV-Bescheinigung wird davon auch nicht tangiert, richtig?


    Ja, und die Nebenfrage hätte ich mir wirklich selber beantworten können müssen. Sie entstand in einem Moment der Unsicherheit, als ich jetzt über den Fonds nachdachte, und dann, ob die mir irgendwann einmal mächtig Ärger machen, weil ich den Verkauf meines Hauses damals nirgendwo gemeldet habe. Quatsch das ist :) .


    Schönen Dank für die Auskünfte!
    Gruß,
    Zahira

    Danke Dir!
    Das habe ich schon getan, die halten sich sehr zurück mit solchen Auskünften.
    Ich überlege, das gar nicht an den großen Nagel zu hängen, weil ja überall steht, dass nach mehr als 10 Jahren die Sache steuerfrei sei und ich davon ausgehen kann, dass es dann wohl das FA nicht interessiert..


    Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir sagen kann, ob mit der Spekulationssteuerfreiheit die Kirsche gegessen ist, oder ich dennoch an Einkommensteuer denken sollte.


    Gruß, Zahira

    Hallo Altsachse!

    Sinnvoll sehe ich, die Einkünfte nur insoweit zu realisieren, dass die NV- Bescheinigung nicht zurückgegeben werden muß.

    Was muss ich mir darunter vorstellen in Bezug auf meine Frage?
    Soll das "nicht realisieren bedeuten, auf den Gewinn zu verzichten? Muss ich falsch verstehen, denn selbst wenn ich die NV-Bescheinigung nicht mehr hätte und im Veräusserungsjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, wird doch , wie bisher alles bis zum Grundfreibetrag nicht versteuert, nur auf den zusätzlichen Gewinn fielen Steuern an (??) , bzw auf alles, was über den Grundfreibetrag hinaus geht. Ich könnte doch schlimmstenfalls einen Teil des Gewinns dann versteuern müssen?
    Solange ich nur Ausschüttungen habe gibt es ja keine Probleme mit der NV-Bescheinigung, weil sie mitsamt aller anderen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten.
    Meine Frage ist ja die, ist denn der- spekulationssteuerfreie, weil nach mehr als 10 Jahren- Veräusserungsgewinn dennoch im Rahmen der Einkommenssteuer von Belang im Jahr der Veräusserung??
    (Nebenfrage, um zu verstehen- wenn ich mein Haus nach 20 darin gewohnten Jahren mit Gewinn verkaufe, wäre dieser Gewinn einkommensteuerpflichtig??)
    Gruß,
    Zahira

    Guten Tag,
    heute habe ich zum ersten Mal darüber nachgedacht, dass ja möglicherweise nicht nur jährlicher Gewinne geschlossener Immobilienfonds unter "Vermietung und Verpachtung" versteuert werden sollen, sondern auch ein eventueller Veräusserungsgewinn am Ende nach Verkauf.
    Oder?
    Wird nach 10 Jahren/ plus verkauft ,fällt die Spekulationssteuer weg, richtig?
    Aber ist der Gewinn nicht trotzdem Einkommen im bestreffenden Jahr?
    Ich habe ehrlich keine Ahnung, an was dabei gedacht werden muss.
    Ich mache keine Einkommensstuererklärung, habe eine NV- Bescheinigung und dort die Ausschüttungen angegeben, wahrscheinlich müsste ich nur das steuerliche Ergebnis angeben, das geringer ist, aber das ist egal, weil die Grenze nach oben sowieso nicht gerissen wird.
    Was aber aber muss ich in einem Jahr x machen, in dem die Immobilie verkauft wird, und auf einen Schlag Beispielsumme 10.000 Euro Gewinn überwiesen werden?
    Kann mir hier jemand helfen, mich darauf vorzubereiten?
    Grüße, Zahira