Beiträge von Arizona07

    Hallo - noch eine Frage nachgeschoben... :


    Ich bin aktuell privat versichert, werde ab dem 1.2. arbeitslos, könnte damit also in die GKV zurückwechseln. Gleichzeitig habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag, wieder als Angestellte, für ab dem 1.4., in dessen Rahmen mein Gehalt wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Könnte dieser Tatbestand ein Problem sein für den Wechsel in die GKV, d.h. könnte hier ggf. die "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes" nach § 44 SGB X greifen?

    Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Ist es richtig, dass die Beiträge für die KVdR auch für freiwillig Versicherte gedeckelt sind? Diese Deckelung soll seit diesem Jahr bei 635€ liegen?


    Ich freue mich über eine Antwort.

    Hallo Franziska,


    besten Dank für den Hinweis und das Verschieben. Ich hatte mir alle Informationen angesehen aber leider nichts zu meinem Thema "Höchstbeiträge" in der KVdR gefunden, deshalb mein Beitrag und meine Frage hier.
    Viele Grüße.

    Guten Tag in die Runde,


    ich, 48 J., stehe momentan vor der Entscheidung, ob es für mich von Vorteil ist, von der PKV in die GKV zurückzuwechseln. Ich habe mir dazu alle entsprechenden Beiträge von finanztip angesehen und vermisse dabei einen wichtigen Aspekt: den Hinweis auf die Deckelung des Beitragshöchstsatzes zur KVdR auch für freiwillig Versicherte. Dieser soll nach Aussage einer Vertreterin einer Verbraucherzentrale ab 2015 bei 635€ liegen. Ich habe allerdings diesen absoluten Wert leider nirgendwo anders gefunden.
    Für mich ist das ein entscheidender Punkt in der Entscheidungsfindung. Im einzigen Beitrag von finanztip von 2012 ist dazu nur zu lesen:
    "...Rechtzeitig für ein System entscheiden: Wie Sie gesehen haben, zahlt ein freiwillig gesetzlich Versicherter in der Regel deutlich mehr Beitrag. Daher sollte man als GKV-Mitglied im Alter unbedingt in der KVdR sein. Eine späte Rückkehr in die GKV kann sich dann rächen. Deshalb empfehlen wir, die Entscheidung, ob man langfristig in der GKV oder in der PKV sein möchte, vor dem 40. Lebensjahr zu treffen."
    Meine Frage hier ist nun: Dieser Beitrag liest sich so als "räche" sich ein "später" Wechsel immer. Ist das so? Wie verhält sich der mir genannte Höchstsatz von 635€ ddazu? Dieser kann doch sehr wohl unterhalb eines Beitrages liegen, der im Rentenalter in der PKV zu zahlen sein wird. Könnte sich ein Wechsel dann nicht doch lohnen, auch wenn er "spät" erfolgt?


    Freue mich über eine Antwort.