Beiträge von Mr-Z

    Ähm, mal blöd gefragt:


    Aber um die 6.477 Euro "Freibetrag" mit Zinsen eines ETF (bzw. der Vorabpauschale) zu "reißen" (zu übersteigen, wäre ein Vermögen von rund 108.000 nötig (bei 6% angenommener Verzinsung).


    Nur weil ein ETF für 7000 Euro verkauft wird, der für 5000 Euro gekauft wurde, sind dies ja nur 2000 Euro Gewinn (deutlich unter den 6.477).


    Wenn der im Jahr darauf für 10.000 Euro verkauft wird, sind das 3.000 Euro Gewinn (bezogen auf die 7000 Einkaufswert);und damit wieder deutlich unter den 6.477...



    Dieses Spielchen ("rollen") machen wir ja, um nicht am Ende den Anstieg von 0 auf 25.000 Euro versteuern zu müssen, sondern nur den jährlichen Gewinn...

    Ich stehe vor eigentlich dem gleichen Problem.


    Aktuell hab ich hierfür

    * ein Festgeldkonto mit 1 Jahr Laufzeit (50k)

    * ein Tagesgeldkonto (6k)


    Da der Zeitraum des Gauskaufs so langsam näher rückt (2023, also in 2 Jahren), lasse ich das Festgeld dieses Jahr auslaufen und bunker quasi zinslos die komplette Summe auf dem Tagesgeldkonto mit 0,1% Zinsen.


    Nicht schön, aber das ist der Preis für die Flexibilität, falls es -wie oben beschrieben- doch mal schnell gehen muss.

    Ich hab mich damit abgefunden.


    Dieses Geld ist nicht zum Investieren da,sondern als Rücklage. Andere "Asset-Klasse" sozusagen...

    Danke für die Einschätzung(en);


    Dann bleib ich bei meiner ursprünglichen Meinung (solange keine Riesterreform bekannt ist):

    Normaler Fonds-Riester mit allen Zuschüssen und Steuervorteilen mitnehmen, zum Rentenbeginn dann 30% (sollten mind. 25 k€ entsprechen) entnehmen und damit machen was ich will (Restschuld tilgen, Weltreise machen, verprassen), die restlichen 70% über Laufzeit als Rente auszahlen lassen.


    Kein Wohnriester, nix...


    Danke!


    Noch Meinungen dazu?

    Q: Was ist, wenn die selbst genutzte begünstigte Wohnung verkauft oder unbefristet vermietet wird?


    A: (...) Es erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos zum Ende des Jahres, in dem die begünstigte Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (Auflösungsbetrag); dabei wird der sich aus dem Wohnförderkonto erge-bende Gesamtbetrag letztmalig um 2 Prozent erhöht.


    Der festgestellte Auflösungsbetrag unterliegt der Besteuerung. Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuerermäßigungen werden bei Verkauf oder Vermietung der begünstigten Wohnung nicht zurückgefordert.


    Okay, vielen Dank JeyEffAr. Das gibt dem Ganzen eine neue Wendung. Das kannte ich so bisher nicht.


    D.h. für mich nun, sobald ich mich aus dem Wohnförderkonto "freigekauft" habe, egal ob mittels Einmalzahlung der Steuerschuld inkl. 30% Rabatt oder über die Laufzeit bis 85 oder aber auch über jegliche Mischformen, kann ich mit der Immobilie tun und lassen, was ich will, verschenken, verkaufen, vermieten, vererben.

    Keine weitere Kosten, da mit Rückzahlung der nachgelagerten Besteuerung die Immobilie nicht mehr als "Riester-Immobilie" (begünstigte Immobilie) zählt, sondern "meins" ist.


    Gibt es noch andere Meinungen dazu oder ist das soweit nun der Konsens?

    Danke für Hinweis! Damit bin ich auch d'accord.


    D.h. mit Rentenbeginn entnehme 100% Kapital zur Entschuldung meiner Immobilie aus dem Wohnriester.

    Daneben zahlen ich auf einen Schlag mit 30% Abschlag die komplette Steuerlast aus dem Wohnförderkonto / Schattenkonto, auch "safe". Damit wäre ich aus dem Riester / Wohnriester erstmal "raus".


    Dann bleibt aber immer noch der Punkt:

    Ich kann über das Geld aus dem Wohnriester ja nicht frei verfügen, sondern muss es zur Entschuldung meiner selbst bewohnten Immobilie nehmen. Das heißt, diese Immobilie wird dann plötzlich zur "Wohnriester-Immobilie", mit den Nachteilen, dass ich bis 85 darin wohnen bleiben muss.

    Vorzeitiges Vererben / Verschenken, evtl. durch Umzug ins Pflege-/Altenheim (oder weil ich auswandere / hypothetisch), wäre NICHT MÖGLICH*, richtig!?



    (* "Nicht möglich" im Sinne von "schon möglich, ABER"... Denn das wäre dann die förderschädliche Verwendung und alle bisherigen Zulagen und Steuerersparnisse der letzten 30 Jahre müssten zurückgezahlt werden... Außer ich bezieh innerhalb von 5 Jahren wieder eine selbstgenutzte (Alters-)Immobilie.)

    Darf ich fragen, wie ich das mit den 100% verstehen kann? Das würde ja bedeuten, Rückzahlung sämtlicher Zuschüsse und Steuervergünstigungen über die letzten 30+ Jahre wg. "schädlicher Verwendung"?


    Deswegen war mein Ansatz ja eher, die 30% zu entnehmen, die ich rausholen "darf" und den Rest einfach so laufen lassen bis ins hohe Alter...

    Hallo liebe Finanztip-Community,


    heute mal ein spannendes Thema, bei dem ich nicht wirklich schlau werde; Thema Wohnriester im Alter.

    Grundsätzlich fühle ich mich finanziell, auch dank den Empfehlungen von Finanztip, sehr gut aufgestellt und nutze viele Finanzprodukte (ETF, Tagesgeld, Bausparer, etc.) auch größtmöglich selbstständig, ohne Finanz-"Berater".


    Auch einen Rieser-Vertrag (Fondsparplan) nutze ich, den ich mir später gern zum Wohnriester umwandeln möchte. Durch Zufall (oder gute Algorithmen) bin ich allerdings auf einen Finanzberater bei Youtube gestoßen, der hier massiv davor warnt. Ich will an dieser Stelle keine


    https://www.youtube.com/watch?v=lxtV02jUlrY


    In der genannten Episode warnt er ausdrücklich vor dem Wohnriester, da dieser insbesondere im Alter erhebliche Nachteile hat. Soweit mir das möglich war, sehe ich seine Argumente als durchaus plausibel an.


    Vor allem entsetzt bin ich über die Einschränkungen im Alter hinsichtlich Flexibilität, insbesondere zum Thema verkaufen, vererben, verschenken. Im Alter (aktuell bin ich Mitte 30) möchte ich mit meinem Eigentum tun und lassen können, was ich möchte. Z.B. es meinen Kindern vererben / zu Lebzeiten schenken (inkl. Nießbrauch), ohne mir Gedanken machen zu müssen über Steuernachzahlungen oder Rückforderungen in 5-stelliger Höhe.


    Über dieses Thema wird leider bei Finanztip meiner Meinung nach zu wenig berichtet, bzw. informiert, deswegen gerne hier der Aufruf zur Diskussion.


    Hat der gute Mann Recht?

    Verbau ich mir mit dem Wohnriester im Alter "alles", bzw. muss bei allem (Verkauf, Umzug in eine kleinere Wohnung) stets aufpassen, dass das Finanzamt auf der Matte steht?

    Mit 80+ check ich das doch nicht mehr... Bzw. hab mit 70+ wahrscheinlich schon keinen Nerv mehr dafür...


    Die Alternative zum aktuellen Stand für mih:

    Riester ja, aber nur um Steuervorteile und Zuschüsse abgreifen, im Alter die 30% auszahlen und den Rest als kleine Rente laufen lassen. Aber zur Immobilienfinanzierung, taugt das unter den genannten Aspekten nichts.



    Bin auf die Meinungen gespannt.

    Hallo zusammen,


    Ich bin gerade dabei, die letzten Steuerunterlagen fertig zu machen. Nur die VR Bank fehlte noch. Lässt sich online anfordern,kostet aber 5,95 Euro!?


    Dürfen die das? Ist doch keine Serviceleistung, sondern eine Pflicht das auszustellen?


    Ich kenne kein Institut, welches Gebühren dafür verlangt?