Beiträge von Elke S.

    Hallo,


    den schriftlichen Antrag auf Familienversicherung für unser Kind hatten wir bereits gestellt. Die Ablehnung kam schriftlich mit der Begründung, dass es sich ja nur um eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung handelte. Das Schreiben trägt eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Mein Mann ist in der PKV und war jetzt für mehrere Monate krank. Für 3 Monate hat er kein Gehalt bzw. Krankengeld erhalten. Damit ist für diesen Zeitraum die monatliche Verdienstgrenze für die PKV unterschritten worden. Auch auf das Kalenderjahr gesehen wird er die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten. Ich selbst bin angestellt und Mitglied der GKV.


    Unsere Frage: besteht eine Möglichkeit, dass unsere Tochter, die derzeit freiwilliges Mitglied in der GKV ist, wieder in die Familienversicherung zurück kann? Zumindest für das Jahr 2019 bzw. für den Zeitraum, wo mein Mann kein Einkommen hatte. Die Krankenkasse hat dies bereits verneint, da es sich nur um eine vorübergehende Arbeitsunterbrechung handelte.


    Vielen Dank für die Hilfe.