Wenn die Bank in Verzug ist bekommt die Bank die Kosten von Dir aufs Auge gedrückt.
All deine Kosten, die in einem Rechtsstreit gegen die Bank von dir vorausgelegt werden mussten, kannst du, wenn du als Sieger aus dem Verfahren gehst der Bank in Rechnung stellen. Dazu verlangst du vom GEricht einen Kostenfestsetzungsbescheid.
Diesen kannst du formlos beim AG anfordern und wenn nötig sogar vollstrecken lassen.
was ist, wenn klage eingereicht wurde, ich die kostenfestsetzung bereits bezahlen musste, klage noch nicht zugestellt wurde und die sparkasse in der zwischenzeit gezahlt hat...jetzt bleibe ich auf der kostenfestsetzung vom amtsgericht sitzen, weil es zu keiner klage kam...kann ich mir das geld von der sparkasse irgendwie zurück holen? mfg