Hallo zusammen,
ich hatte mich an die Finanztip Redaktion gewandt und gehofft, dass mir ein Weg der Klärung aufgezeigt werden kann. Die Antwort war dann mich an diese Community zu wenden und Gleichgesinnte ausfindig zu machen. Hier mein Fall:
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 habe ich meinen Anspruch gegenüber der Beitragsstelle, unter Verwendung Ihres Musterschreibens, geltend gemacht. Da ich seit 2010 eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsplatz unterhalte, und demzufolge hier doppelt Beiträge entrichtet habe, bin ich davon ausgegangen, dass mit die zuviel abgebuchten Beiträge erstattet werden (von Zinsen und Zinseszinsen will ich gar nicht reden).
Aus dem "Bescheid" vom 31.07.2019 geht allerdings nur hervor, dass ich ab 01.07.2018!!! als "unbefristet" eingestuft wurde.
Was heisst das denn jetzt konkret? Welche Beiträge, falls überhaupt, werden mit erstattet? Warum wird hier der 1.7.2018 festgestellt?
Es wäre nett, wenn jemand eine "Handlungsempfehlung" hat? Wie soll ich mich jetzt verhalten (abwarten, nochmal Einspruch, Klage?).
Ich bin ziemlich frustriert, zum einen über die Art und Weise und zum anderen, dass man anscheinend keine Handhabe hat die unrechtmässig einbehaltenen Gebühren zurück zu verlangen.
PS: Eventuell gibt es Anwälte, die darauf spezialisiert sind?
Danke und viele Grüße,
Andreas