Beiträge von ralf64

    Hallo karl0655,
    gilt das auch, wenn die Einzahlungen direkt durch uns erfolgten und nicht über den Arbeitgber?
    VL-Anspruch wurde anderweitig eingesetzt.

    Liebe Mitglieder, nahc einem Schreiben meiner Bausparkasse sollten wir zu Unrecht erhaltene WOB für 2012 teilweise zurückzahlen. Lt. Bausparkasse wurden uns 90,11 EUR gutgeschrieben, doch jetzt hätte das Finanzamt nur eine WOB von 59,31 EUR festgesetzt. Der Unterschied von 30,80 EUR wäre umgehend zu erstatten. Grundsätzlich kann eine Änderung der WOB durch das Finanzamt ja erfolgen, aber als Begründung wird angeführt


    "Das zu versteuernde Einkommen liegt unter 17.900,-/35.800,- EUR"


    Ich habe zwar schon gelesen und gehört, dass Einkommensgrenzen überschritten weren und der Anspruch wegfällt, aber das man für die WOB zu wenig verdienen kann, habe ich noch nie gehört.


    Kann mir ein Mitglied bei diesem Thema helfen?


    Wir sind für jeden Hinweis, auch wenn er/sie dem Finanzamt Recht gibt, dankbar. Wir wollen es nur verstehen ?(

    Hallo Herr Schreiber,
    zuerst möchte ich mich für meine verspätete Reaktion entschuldigen, aber manchmal spielt einem die Gesundheit einen Streich. Für Ihre Ausführungen möchte ich mich bedanken. Die Voranfragen haben bei allen angefragten Anbietern zu einer Komplettablehnung oder zu einem Risikozuschlag von mindestens 50%, in der Spitze von 100% geführt. In einem langen Gespräch mit einer Risikosachbearbeiterin sind wir auf einen speziellen Schülertarif mit verkürztem Antrag gestoßen. In diesem wird die Frage nach zeitnahen Auslandsaufenthalten nicht gestellt und nach gemeinsamen Studium wurde in den gesamten Bedingungen keine gegenteilige Aussage gefunden. Zur Sicherheit hatte ich den Aufenthalt in Israel trotzdem im Antrag angegeben, aber es gab keine Rückfragen oder Risikozuschläge. Nach 5 Tagen war die Police da. Daher alles gutgegangen und Tochter wunschgemäß abgesichert. Vielleicht helfen unsere Beiträge anderen Eltern weiter, wobei ich gerade bei der reiselustigen Jugend nur dazu raten kann, den BU-Schutz so früh wie möglich abzusichern.
    Gruß
    R. Meyer

    Hallo liebe Mitglieder,
    ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
    Für meine Tochter (18. Jahr alt) habe ich Angebote zur BU - Versicherung als Schülerin eingeholt. Die Angebote sind auch überwiegend positiv und nachvollziehbar. Da meine Tochter aber nach dem Abitur und dem Schulende Juni 2016 ab September 2016 für ein Jahr ins Ausland geht (Freiwilligen Dienst), habe ich von den möglichen Anbietern einen sog. Auslandsfragebogen erhalten. Der Aufenthalt findet in Israel statt und dort wird meine Tochter autistische Erwachsene betreuen. Hat jemand Erfahrung, wie die Unternehmen auf diesen Asüpekt reagieren (Ablehnung, Einschränkung etc.)? Die bisherigen Aussagen lauteten einheitlich, dass die Annahme als Schülerin, wenn der Termin zum Schulende auch knapp bemessen ist, dass eine Annahme als Schülerin problemlos möglich wäre, aber eine eigene Einschätzung der Risikoabteilung wegen des Auslandsaufenthalts erfolgen müsste. Wäre schön, wenn uns jemand einen oder auch ruhig mehrere Hinweise geben könnte.

    Hallo,
    ich habe hier sehr viele interessante Ausführungen zum Thema gefunden, würde aber gerne die Frage von Kalomenia vom 19.12.2014 aufgreifen. Durch die Hinweise von Herrn RAE Wedekind ist ja klar, dass ein möglicher Rechtsschutzfall erst mit der Zurückweisung durch die Bank eintritt. Es ist ja daher für alle Betroffenen noch möglich, erst eine RSV abzuschließen und dann (nach Ablauf der Wartezeiten von i.d.R. 3 Monaten) aktiv zu werden. Mich würde daher auch -wie Kalomenia- interessieren, welche RSV-Unternehmen das Risiko bei der fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Rahmen der Immobilienfinanzierung noch abdecken bzw. mit welchen Unternehmen bisher positive Erfahrungen (Deckungszusage) gemacht wurden. Negative Hinweise nehme ich auch gerne zur Kenntnis.


    Vielen Dank