Beiträge von sbk


    Wofür denn bitte Porto? Im Zusammenhang mit der Rückforderung der BG hat das überhaupt nicht zu tun und kann vor allem nicht vonseiten der Bank eingefordert werden. Die sollen froh sein, dass du denen nicht deine Auslagen in Rechnung stellst.


    Der Bankenverband ist doch bei Volksbanken gar nicht zuständig!! Zuständig ist vielmehr der BVR.


    Schau mal hier ziemlich weit unten in der Übersicht, welche Beschwerdestelle für welche Bank zuständig ist:
    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/

    Ich möchte Bearbeitungsgebühren von insgesamt 4 Kreditverträgen zurückfordern (jeweils 2 Kreditverträge bei Santander und Targo). Verjährungshemmend möchte ich nun den Ombudsmann einschalten.
    Sollte ich für jeden der 4 Kreditverträge eine separate Beschwerde beim OM einreichen oder genügt es für jedes Bankinstitut eine?


    Vielen Dank! :)


    Hi,


    danke dir. Allerdings geht aus dieser Aussage nicht hervor, was mit der Hemmung der Verjährung geschieht bzw. ob man dann noch verjährungshemmend einen MB beantragen kann. Ich vermute es ist dann mit dem Schlichtungsspruch direkt die Verjährung eintritt und somit keine Möglichkeit mehr besteht den gerichtlichen Verfahrensweg zu nehmen. Ich werde direkt mal beim Bankenverband anfragen, glaube allerdings, dass ich nicht rechtzeitig vor dem 31.12. Antwort erhalten werde.


    Die Thematik dürfte für so ziemlich alle interessant sein, die derzeit Verfahren beim Ombudsmann anhängig haben und bei denen der Schlichtungsspruch erst in 2015 erfolgt.

    sofern ich mich recht erinnere, kannst du SOFORT nach negativer entscheidung noch andere mittel (RA oder MB usw) wählen..


    fax doch mal eine anfrage: Fax: (030) 1663-3169 bei der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken


    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre natürlich super, wenn das noch möglich wäre. Hast du zufällig noch eine Quelle zur Hand, wo dies so wiedergegeben wird?
    Hier kann ich dazu leider nichts finden: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/

    LG sbk


    hello frohe weihnachten :D ,


    eben dieses, hatte ich gestern auch im kopf- es wäre auch logisch.. ein OM soll vermitteln, was er nur kann, wenn die bank kenntnis hatte, und eine mindestfrist (IMHO 7 werktage) verstreichen liess).. und ich meine, mit einem MB verhielte es sich ähnlich.. (aber nüscht genaues weiss das blatt)..
    bei nun nur noch so kurzer zeit, wäre ich persönlich, am nächst möglichen arbeitstag, in eine entsprechende bankfiliale geflitzt, und hätte das anschreiben vor ort stempeln lassen (incl meiner kopie dessen), sowie auch gleich noch ein zweitschreiben, zur einforderung der zinsen und nutzungsentschädigung.. man lernt hier ja dazu :rolleyes: ).. oder hätte ggf dafür sorge getragen, dass es jemand für mich tut.. aber gut, wenn sich aus persönlichen gründen keine solche möglichkeit bietet, ist das natürlich extrem blöd.. guten rutsch..



    Auf der Informationsseite (genauer in den FAQ) des deutschen Bankenverbands ist allerdings Folgendes zu lesen:

    Zitat

    Erster Ansprechpartner sollte die jeweilige Bank sein. Der Beschwerdeführer einer privaten Bank, die dem Ombudsmannverfahren der privaten Banken angeschlossen ist, kann sich aber auch zugleich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bankenverband wenden.


    Allerdings: Sofern ein Beschwerdeführer bereits im Kontakt mit seiner Bank steht und die Bank ihm erklärt hat, seinem Anliegen zu entsprechen, ist die Einleitung unseres Ombudsmannverfahrens nicht erforderlich.


    Also sollte es m.M.n. kein Problem darstellen, wenn man gleichzeitig Schreiben an Ombudsmann und Bank raussenden können.


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    Ich selbst kümmere mich kurzfristig um die Angelegenheiten meiner Eltern. Wie ist es nun am sinnvollsten noch kurzfristig vorzugehen? Ombudsmann und Mahnbescheid sind die einzigen Mittel, die ich zur Verjährungshemmung in Betracht ziehe. Aber beide habe meiner Meinung nach ihre Nachteile:


    Zum OM-Verfahren:
    Hier wäre auch eine kurzfristige Einschaltung des OM möglich (z.B. per Fax oder E-Mail). Bereits mit dem Zugang der Beschwerde beim OM wäre die Verjährung gehemmt. Laut bankenverband ist die Verjährung allerdings nur "für die Dauer des Ombudsmannverfahrens [...] gehemmt". Ich verstehe dies so, dass der OM bei negativer Entscheidung über den Fall (z.B. negative Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde oder Fehlschlag der Schlichtung) das OM-Verfahren für beendet erklärt und und somit unmittelbar die Verjährung eintritt. Gegen den Eintritt der Verjährung kann ich mich in diesem Fall dann nicht mehr wehren und stehe mit leeren Händen da.


    Zum Mahnverfahren:] Hier hätte ich eine garantierte Hemmung und eine Sicherheit, wenn es darauf ankommt, auch den Rechtsweg beschreiten zu können. Mache ich oder der Anwalt allerdings einen Fehler beim Ausfüllen des Mahnbescheides, wird das Gericht diesen Fehler monieren und die Verjährung wäre eingetreten. Der Schuss (MB) müsste also wirklich direkt sitzen, sonst stehe ich auch hier komplett blank da.


    Aufgrund dieser zwei Überlegungen wollte ich nun wie folgt vorgehen:
    1. Da OM und MB nicht gleichzeitig eingelegt werden können (bankenverband: "Eine Schlichtung findet auch dann nicht statt, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt hat."), wollte ich zunächst den OM per Fax einschalten. Die Hemmung der Verjährung wäre mit Eingang der Beschwerde beim OM eingetreten.
    -> Frage: Muss ich für jeden Kreditverfahren eine separate Beschwerde einreichen (auch wenn es sich um dieselbe Bank handelt)?
    2. Da nun die Verjährung gehemmt ist, kann ich in Ruhe im Laufe der nächsten Tage das Mahnverfahren einleiten und habe ggfs. noch die Möglichkeit bzw. die Zeit im Falle einer Monierung des Mahnbescheids durch das Gericht nachzubessern. Wenn der OM später feststellt, dass er nicht Schlichten kann, da inzwischen ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, so ist mir das egal. Eine Mahnbescheid hätte ich ja dann in der Hand und könnte nach Widerspruch das weitere Verfahren angehen.


    Wie denkt ihr über dieses Vorgehen? Habe ich irgendeinen Denkfehler oder etwas nicht bedacht? Habt ihr andere Empfehlungen?


    Herzlichen Dank für eure Mithilfe! :)