Beiträge von Jens Mayer

    Ich habe heute mein Geld bekommen. Alles kam auf das Girokonto, sowohl die Anlage über Check24 als auch die über Weltsparen. Damit hielt die Einlagensicherung sogar ihr Versprechen, es innerhalb 7 Werktage auszuzahlen.

    Dagomir: dazu kann ich nichts sagen, weil ich ein anderes Formular bekommen habe. Aber heute kam von Weltsparen eine Nachricht mit allen FAQ's zu dem Thema, darin steht auch, daß Du Dein Girokonto gegenüber der Einlagensicherung angeben kannst. Übrigens habe ich bei meiner gestrigen Email an die Einlegerentschädigung eine Empfangsbestätigung angefordert, die haben sie aber (noch) nicht geschickt.

    Dagomir : Bei mir ist die Sache ein wenig komplizierter. Ich habe Einlagen bei der Greensill Bank sowohl via Weltsparen als auch Check24. Ich mache mir keine Sorgen, daß die Rückabwicklung via Weltsparen auf das Konto der Raisin Bank Schwierigkeiten macht. Das Flexgeld über Check24 geht, unter Umgehung der Sutor Bank, direkt auf mein Girokonto, das Formular mit meiner IBAN habe ich gerade abgeschickt. Ich weiß nicht, ob das Geld via Weltsparen dadurch auch mein Girokonto kommt oder nicht. Ich lasse mich überraschen.

    Ich befolge den indirekten Tip von VV: einfach das Rückschreiben ausfüllen und weg. Postalischer Versand ist zwar erwünscht, aber sie bieten auch Emailversand an, was ich gerade getan habe (wie es sich halt für einen echten Geizhals gehört). Inhaltlich gesehen geht es imho darum, daß die Sutorbank komplett raus ist aus der Abwicklung, was ich nach meinen Erfahrungen mit der BGFI Bank gar nicht mal schlecht finde. Die Prozedur gibt mir aber für die Zukunft ein ungutes Gefühl: Wenn die Bürokratie bereits bei einer deutschen Bank für Unklarheiten sorgt, wie sieht es dann aus, wenn es sich um eine schwedische oder estnische Bank handelt und alles in deren Landessprache abläuft?

    @55: Von einer Zitterpartie würde ich (noch) nicht reden. Niemand stellt die Rückzahlung in Frage. Ich werde weiter berichten. Was sich mir allerdings die letzten Wochen eingeprägt hat, sind die nicht gerade wenigen Kommentare im Internet, die gefordert haben, die Sparer nicht bzw. nicht voll zu entschädigen.

    Heute habe ich mich erstes Schreiben bekommen, von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Demnach wurde am 16.3. der Entschädigungsfall festgestellt. Ich habe schon jetzt meine Zweifel, daß die Rückzahlung der Einlagen innerhalb der stets angepriesenen 7 Werktage erfolgt. Nächster Schritt wird ein Brief des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sein.

    @55: Ganz einfach: Die Aufsichtsbehörde sah die Gefahr, daß die Einlagen der Sparer irgendwo liegen, wo ein Ausfall (Insolvenz oder ähnliches) drohte und sie wollten mit ihrer angeordneten Rückzahlung das Risiko reduzieren, daß noch mehr Gelder in zweifelhafte Anlagen fliesen. Möglicherweise hatte die nachträgliche Ablehnung der beantragten Festgelder Mitte August denselben Hintergrund, also die Bank wußte, daß sie so eine Art Einlagenlimit überschreiten. Aber, wie gesagt, alles Spekulation meinerseits, mir wäre es lieber, den genauen Grund zu kennen. Stichwort: Transparenz!

    Ich wollte Mitte August auch noch mal Geld bei der BGFI anlegen, was, wie bei allen anderen auch, von der Bank abgewiesen wurde. Natürlich gab es von Check24 keine Entschuldigung, im Gegensatz zu Zinspilot.


    Angesichts der Schockwelle Greensill drängt sich mir der Verdacht auf, daß die französische Aufsichtsbehörde die Gefahr einer Überschuldung bei der BGFI sah, also möglicherweise befürchteten sie, daß ein ähnliches Szenario wie bei Greensill drohte. Das ist aber nur Spekulation meinerseits.

    So toll waren die Zinsen der Greensill Bank nun auch wieder nicht. Ich habe eine Anlage Anfang Dezember 19 gemacht, 1,25 % für 3 Jahre. Solche Zinssätze gab es damals von mehreren Banken. Dieses Angebot haben sie schnell zurückgezogen, weil (angeblich) die Bank von der Nachfrage überrannt wurde. Schon damals habe ich das nicht wirklich nachvollziehen können. Danach war es aus mit attraktiven Zinsen seitens der Greensill Bank.


    Für mich ist das Einlagensicherungssystem sehr wohl eine Vollkaskoversicherung.

    Pantoffelheld : Mir geht es in erster Linie darum, wie und ob überhaupt sich der eigentliche Hauptgeschädigte, das deutsche Einlagensicherungssystem, gegen solche Machenschaften schützt. Schließlich ist es für eine Bank ein ganz einfaches Unterfangen, vom deutschen Sparer Geld einzusammeln, wenn man nur ein mikriges Prozent Zinsen bei verläßlicher Einlagensicherung verspricht. Selbst die Zinsen können sie noch auf die Allgemeinheit abwälzen.

    Für mich als Laie drängt sich wegen der Vorfälle um Greensill ein einfaches Geschäftsmodell auf: man gründe eine Bank in Deutschland, gliedere sie dort in das Einlagensicherungssystem ein, ziehe das Geld von dieser Bank ab und wälze schlußendlich das entstandene Defizit in Form einer Insolvenz auf die Allgemeinheit ab. Kann mir ein Experte darlegen, daß es (hoffentlich) nicht so einfach ist?

    Von meiner Seite Glückwunsch an die Anleger, die ihr Festgeld bei der BGFI nicht über Check24 abgeschlossen haben. Über Zinspilot gab es 25 Euro Entschädigung und dazu Kulanzzahlung, wenn man lange genug nachgebohrt hat. Check24 hat nur einen Wiederanlagebonus von 25 Euro zugesagt. Daraufhin (und nur deswegen) habe ich das Geld, das noch im Januar bei der BGFI war, auf ein Flexgeld der Greensill weitergeleitet, welches nun im Moratorium ist. Auf meine Anfrage, warum der 25 Euro Wiederanlagebonus nicht innerhalb der versprochenen 4 Wochen ausgezahlt wurde, gab es über Email die Antwort, daß ich überhaupt nichts bekomme, weil ich einst einen 25-Euro-Neukunden-Bonus erhielt. Verstehe das, wer wolle.

    Vielen Dank, Hendrik, für den Zwischenbericht. Damit ist zumindest mal geklärt, daß die BGFI die Wahrheit gesagt hat. Jetzt hoffe ich, daß man noch mehr über die Gründe der Aufsichtsbehörde erfährt. Diese sehe ich in der Pflicht zur Aufklärung, weil sie die Anleger mit ihrer Entscheidung geschädigt haben. Für mich wäre es ein No Go, wenn das im stillen

    Kämmerlein passiert, ohne jedliche Transparenz. Die Aufsichtsbehörde ist schließlich zum Schutz der Bankkunden da.

    Ich finde es schade, daß die Diskussion um ein nicht unerhebliches Thema (Vertragsbruch

    seitens der Bank) durch Spam, Off-topics, persönliche Sticheleien und ähnlichem kaputtgemacht wird. Als nicht Betroffener würde mich so ein Fall rein vom Prinzip her interessieren. Zur Sache: Ich habe heute mal beim Verbrauchertelephon des BaFin wegen des Falles angerufen und dort hat man mir bestätigt, was ich schon vermutet habe: sie sind nicht zuständig, man muß sich an die entsprechende französische Behörde wenden.

    @55: Inzwischen ist die Auszahlung vollzogen und es hat sich nichts mehr geändert: Das zweite Festgeld (über 3 Jahre, 10000 Euro) blieb, das erste über 2 Jahre wurde aufgelöst.

    Die Broker (Zinspilot, Check24, Sutorbank) tun nur das notwendigste und geben sich mit den Angaben der BGFI zufrieden. Ich bin mir nicht sicher, ob die

    wirklich die Wahrheit gesagt haben. Den Betroffenen bleibt wohl nur übrig, sich an die französiche Finanzaufsicht zu wenden. Das dürfte diese Adresse sein:

    https://acpr.banque-france.fr/ . Ich kann aber nicht richtiges Englisch, geschweige denn Französisch. Vielleicht kann jemand der Betroffenen (juristisch einwandfreies) Französisch? Oder hat jemand in der Community Erfahrungen mit der Behörde?

    @55: Mich hat es auch erwischt. Ich habe via Check24 2 Festgelder bei der BGFI, eines über 2 und ein anderes über 3 Jahre. Heute bekam ich die Email, daß eines der beiden Festgelder zum 1.2. aufgelöst wird. Darin heißt es weiterhin, daß die BGFI "einzelne Festgelder vorzeitig auszahlen muß". Außerdem erwähnen die nichts davon, daß die BGFI einen zusätzlichen Bonus von 25 Euro zahlt, sondern schreiben: "Bei CHECK24 steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Für Ihre Wiederanlage erhalten Sie daher einen Sonderbonus von 25 €."

    Dies hier ist eigentlich ein Forum für Finanzgeschäfte und nicht für Weltschmerz, dafür gibt es genügend andere Gelegenheiten im Internet. Ich vertraue meinen Geldanlagen bei den Close Brothers aufgrund des Ratings für die britische Einlagensicherung. Diese sollte so sicher sein, daß im Ernstfall sowohl einheimische als auch ausländische Bankkunden entschädigt werden.

    IanAnderson2: Eine Kulanzregelung mit der Norisbank ist ausgeschlossen, das geht längst hart auf hart mit denen. Es wurde mir auch vor den Vorfällen das Girokonto gekündigt, natürlich aus heiterem Himmel und ohne Begründung.

    MiKa62: Die Raisin Bank hat, wie jede andere Bank auch, eine Informationspflicht gegenüber dem Kontoinhaber über seine Zahlungsvorgänge. Trotz der Gefahr, jetzt von RA's verbessert zu werden, das dürfte in Artikel 248 EGBGB geregelt sein. Sollten die im Account bei Weltsparen aufgelisteten Umsätze nicht den wirklichen entsprechen, haftet für mein Rechtsgefühl die Raisin Bank im vollen Umfang dafür.