Ich schloss mit der Ford Bank 11.12.2007 einen Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von 10.408,28 € ab.
Von der Ford Bank wurde als Bestandteil des Kreditvertrags auch eine sogenannte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 232,50 € vorgeschrieben. Diese war unabhängig von der Laufzeit des Darlehns Bestandteil der Kreditsumme und wurde von mir demnach mit der Kreditaufnahme bereits bezahlt.
Mit Schreiben vom 11.12.2014, das ich per Einschreiben geschickt hatte, wandte ich mich an die Ford Bank und forderte sie zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und der hierfür zu zahlenden Nutzungsentschädigung innerhalb einer angemessenen Frist bis zum 29.12.2014 auf.
Die Ford Bank hat bis heute nicht geantwortet und leistete keine Rückzahlung.