Ich habe die gleichen Probleme, wie Marry. Ich führe jedoch den Rechtsstreit gegen meine Bank mit Anwalt OHNE RV, weil ich mich an ein Sammelverfahren beteilige und das Urteil nur eine Formsache ist. Dennoch habe ich nun einen Anwalt eingeschaltet, der sich alleinig nur um die Frage kümmert, welche Versicherung in meinem eigentlichen Rechtsstreit eintreten müsste.
Ähnlich wie bei Marry habe ich Streit mit meiner Bank. Der Kreditvertrag wurde im Jahr 2011 abgeschlossen. Bis August 2012 war ich bei Versicherung A. Anschließend wechselte ich zu Versicherung B.
Am 27.12.2014 forderte ich die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren mit Einschreiben bei meiner Bank. Im Januar 2014 lehnte meine Bank die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ab.
Rechtsschutzversicherung (RV) A sagt nun, der Schadensfall trat mit Ablehnungsschreiben vom 03.01.2014 ein. Die aktuelle Versicherung (RV B) müsse Deckung gewähren.
RV B sagt, der Schadensfall trat mit Abschluss des Kreditvertrages ein, als sich die Bank offensichtlich zu Unrecht an Gebühren bereicherte, die ihr nicht zustehen. Dabei würde es keine Rolle spielen, wann die unrechtmäßige Bereicherung gerichtlich festgestellt wurde.
Eigentlich müsste trotz gegenteiliger Ansichten ja jetzt eine Versicherung einspringen, weil selbst die Nachversicherungszeit von drei Jahren noch nicht abgelaufen war. Aber beide Versicherungen weigern sich beharrlich.
Eigentlich ein absolutes Armutszeugnis beider Versicherungen!!!
Von Versicherung B, also meiner aktuellen Versicherung, habe ich nun die Deckungszusage, gegen die Rechtsauffassung von Versicherung A zu klagen. Klage ist eingereicht beim AG Monschau.
Ich werde Nachberichten....