Beiträge von struppiAC

    Hallo Struppi!


    Wann genau habt ihr denn die VW-Bank angeschrieben und wann habt ihr Euer Geld bekommen? Ich habe da am 28.11. hingeschrieben und Mitte Dezember dann ein Schreiben bekommen in dem Steht das die Bearbeitung bis Mitte 2015 dauern kann. Ich finde das ist eine seeeehr lange Zeit.



    Der Schriftverkehr mit der VW Bank erfolgte am 04.11.2014 per Einschreiben. Vor Weihnachten 2014 hatte mein Vater das Geld von der VW Bank

    Hallo zusammen!
    Hat hier denn schon jemand Geld von der BDK bekommen?
    Oder hat hier jemand Erfahrungen mit der VW-Bank gemacht?
    Würde mich über Antworten freuen.


    Meine Eltern schlossen vor ca. zwei Jahren einen Leasingvertrag über einen VW Polo bei der VW Bank ab. Nach dem ich die Informationen über die Unrechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren verarbeitet hatte, schrieb ich in meinem Fall die BdK (hier erwähnt) und mit dem gleichen Text in einem weiteren Schreiben die VW Bank zwecks Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren an.


    Während die BdK sich mit allseits bekanntem Standardschreiben zierte, erhielt mein Vater nach wenigen Tagen zwei Schreiben von der VW Bank. Eins bestätigte den Eingang und die Prüfung und das zweite Schreiben war quasi schon die Ankündigung der Rückzahlung mit dem Hinweis auf wenige Tage Bearbeitungsdauer.


    Mit allem hätte ich gerechnet, aber das die VW Bank ohne großes Gezeter die Gebühr rückerstattet, hat mich umgehauen. In einem noch weiter zurückliegenden Fall mit der Santander Consumer Bank hat mein Anwalt nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Möglichkeiten mit Bekanntgabe des BGH-Urteils zur Verjährung nun zum Jahresende 2014 Klage beim AG Mönchengladbach eingereicht.


    Unter dem Strich finde ich es einfach erbärmlich, wie diverse Banken mit den Kunden und berechtigten Forderungen umgehen. Da halten sich die Konzerne lieber für Unsummen große Rechtsabteilungen, als sich kundenorientiert zu verhalten. Letztendlich zahlen ALLE Kunden diesen unnötigen Streitwillen der Banken mit ihren Gebühren

    Ich habe die gleichen Probleme, wie Marry. Ich führe jedoch den Rechtsstreit gegen meine Bank mit Anwalt OHNE RV, weil ich mich an ein Sammelverfahren beteilige und das Urteil nur eine Formsache ist. Dennoch habe ich nun einen Anwalt eingeschaltet, der sich alleinig nur um die Frage kümmert, welche Versicherung in meinem eigentlichen Rechtsstreit eintreten müsste.


    Ähnlich wie bei Marry habe ich Streit mit meiner Bank. Der Kreditvertrag wurde im Jahr 2011 abgeschlossen. Bis August 2012 war ich bei Versicherung A. Anschließend wechselte ich zu Versicherung B.


    Am 27.12.2014 forderte ich die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren mit Einschreiben bei meiner Bank. Im Januar 2014 lehnte meine Bank die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ab.


    Rechtsschutzversicherung (RV) A sagt nun, der Schadensfall trat mit Ablehnungsschreiben vom 03.01.2014 ein. Die aktuelle Versicherung (RV B) müsse Deckung gewähren.


    RV B sagt, der Schadensfall trat mit Abschluss des Kreditvertrages ein, als sich die Bank offensichtlich zu Unrecht an Gebühren bereicherte, die ihr nicht zustehen. Dabei würde es keine Rolle spielen, wann die unrechtmäßige Bereicherung gerichtlich festgestellt wurde.


    Eigentlich müsste trotz gegenteiliger Ansichten ja jetzt eine Versicherung einspringen, weil selbst die Nachversicherungszeit von drei Jahren noch nicht abgelaufen war. Aber beide Versicherungen weigern sich beharrlich.


    Eigentlich ein absolutes Armutszeugnis beider Versicherungen!!!


    Von Versicherung B, also meiner aktuellen Versicherung, habe ich nun die Deckungszusage, gegen die Rechtsauffassung von Versicherung A zu klagen. Klage ist eingereicht beim AG Monschau.


    Ich werde Nachberichten....


    Ich habe am 24.11.2014 genau das gleiche maschinell als Serienbrief erstellte Antwortschreiben erhalten, wie es hier von einem Teilnehmer eingestellt wurde und wie es wahrscheinlich auch viele tausend andere Kreditnehmer bekommen haben. Da bei mir ebenfalls die Verjährung zum 31.12.2014 drohte, habe ich am 03.12.2014 einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht erwirkt. Dieser ist wurde natürlich OHNE ANGABE VON GRÜNDEN von der BdK zurückgewiesen. Das habe ich natürlich erwartet! Der Mahnbescheid dienste mir auch in erster Linie nur dazu, ein wenig Luft nach hinten zu bekommen. Durch den Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist, verlängert sich die Frist um weitere sechs Monate. Sechs Monate mehr Zeit für nur 32 Euro Gerichtsgebühr! Zeitgleich habe ich die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank aufgerufen, weil es für die BdK keinen eingetragenen Ombudsmann gibt. Der Schlichtungsstelle ließ ich meine Unterlagen per Mail zukommen. Diese hat die Bank um Stellungnahme gebeten. Die Bank hat nach Zustellung einen Monat Zeit, sich gegenüber der Schlichtungsstelle zu meiner Beschwerde zu äußern.


    Heute fand ich dieses Forum und vor allem die Berichte von Octavian und Marry. Dies hat mich animiert, bei der Bank anzurufen. Nach etlichen Versuchen habe ich dann einen Mitarbeiter (Herr C**dt) an die Strippe bekommen. Dieser bestätigte die Infos von Octavian und Marry. Seit 05.12.2014 werden alle abgelehnte Anträge auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr neu angeschrieben werden und mit einer Rückzahlung nach eingehender Prüfung rechnen dürfen. Darin enthalten werden auch alle bis dahin angefallenen Unkosten sein, wie z.B. meine Gerichtsgebühr in Höhe von 32 Euro. Herr C**dt teilte mir mit, dass ich wohl bis spätestens Mitte Januar mein Schreiben haben werde.


    Ich werde weiter berichten....


    Tolles Forum übrigens ;)