Beiträge von xygdfsgsdfg

    Also ich wüsste nicht, wo das im Vertrag stehen sollte. Der konkrete Begriff "geduldete Überziehung" steht jedenfalls nicht drin.


    Damit ich das richtig verstehe: Wenn die Bank mir einen Dispo verweigert, dann darf sie keine Überziehung dulden, wenn ich aber selber sage, dass ich keinen Dispo haben will, dann darf sie das machen?


    Wer denkt sich solche Regelungen aus? Warum sollte man wollen, dass ein Konto zu schlechteren Konditionen überzogen werden kann, das ergibt doch gar keinen Sinn?


    Ich wüsste auch nicht, wo ich einsehen kann, wieviel "geduldete Überziehung" auf dem jeweiligen Konto möglich ist.

    Aus Prinzip (insbesondere wegen der perversen Zinssätze) richte ich seitjeher meine Konten ohne Dispo ein. Nun bin ich aber auf ein Phänomengestoßen, dass sich "geduldete Überziehung" schimpft - das ist ja wie
    ein Dispo, nur mit noch perverseren Zinsen. Wenn man bewusst auf einenDispo verzichtet, dann ist es sowas wie ein ungewollter, noch teurerer Dispo. Hier ermöglicht nämlich die Bank ohne Dispo dennoch die Überziehung bzw. eine über das Dispo (bei mir 0€) hinausgehende Überziehung.
    1. Dürfen Banken das so machen?
    2. Kann ich das meiner Bank verbieten?

    Bei Beruf und Einkommen Stimme ich dir zu. Solange deine falsche Angabe "niederwertiger" ist als die Realität wird dir da - denke ich - auch niemand ans Leder wollen (Und ohne Kläger kein Richter). Letztlich sind solche Angaben dazu da, den gewährten Dispo und ggf. Zinssätze zu bemessen. Gibst du also an "Student mit unter 10.000€ Jahreseinkommen", obwohl du IT-Administrator mit 45.000€ Jahreseinkommen bist, so wird denen das egal sein (aber für dich womöglich relevante Konditionen verschlechtern).


    Herkunft- und Verwendungszweck wurde ich bei Kontoeröffnung noch nie gefragt. das Könnte mit Richtlinien bzgl. Geldwäsche o.ä. zu tun haben, das kann ich nicht einschätzen.

    Auch eine iTAN-Liste kannst du mit die führen, ggF. anonymisiert (Keine Angaben zur Bank etc.) - ohne Zuordnung zur Bank und ohne die Zugangsdaten ist die ja auch wertlos, wie eine EC-Karte ohne PIN. Wenn man ehrlich ist: Wer sorglos 20 TANs nacheinander eingibt, der prüft auch bei SMS-Tan nicht nochmal die Kontonummer - und hierin liegt ja der eigentliche Sicherheitsgewinn von chipTAN und smsTAN.


    Nein, die Bank hat mir natürlich nicht das Taxi bezahlt. Online-Banking wurde aber - denke ich - nicht aus Bequemlichkeit für die Bankkunden vorangetrieben, sondern zur Kostensenkung für die Banken. Das ist auch schön und gut, wenn solange das Hand in Hand geht.


    Zum Teil hast du recht, zum Teil sind deine Argumente arg konstruiert bzw. nicht stichhaltig.

    Das würde mich konkreter interessieren. Ja, wahrscheinlich haben 90% der Leute kein gerootetes Handy und damit nicht das Problem. Mir ist schon klar, dass ich in diesen Dingen nicht unbedingt Otto Normalbürger entspreche.

    @lieberjott ich hatte unter https://www.finanztip.de/tagesgeld/ geschaut, dein Zitat (danke) sehe ich nur unter https://www.finanztip.de/tagesgeld/tagesgeld-zinsen/ .


    @Kater.Ka bzw alle:
    "da es ja noch keinen Haftungsverbund gibt" - ist das wirklich so? Welchen Sinn hat dann eine "europäische" Einlagensicherung? Dann ist sie ja gar nicht europäisch, sondern Einzelstaatlich?!
    Die Kriterien sind klar dokumentiert - aber nicht, gegen welches Kriterium eine Bank im Einzelfall verstößt.

    Die PSD2 schafft ja einige Verfahren wie z.B. iTAN ab. Ich persönlich habe aber gegen die bekanntesten anderen Verfahren (chipTAN, smsTAN, Apps) Vorbehalte und frage mich nun, ob/ welche Alternative es gibt.


    Argumente gegen einige Verfahren:



    chipTAN: Man zahl Geld für das Gerät, um der Bank die Mühe abzunehmen, Zahlungsaufträge z.B. abtippen zu müssen und dafür Leute zu bezahlen. Bei z.B iTAN zahlt hingegen sogar die Bank noch ein bisschen (Druckkosten, Versandkosten). Mitunter müssen die Geräte sogar wegen veralteter Technologie auf Kundenkosten durch neue Geräte ersetzt werden. Effektiv entsteht dadurch so etwas wie Kontoführungsgebühren.


    smsTAN: Zunächst einmal sind soweit ich weiß SMS unverschlüsselt und können beim Empfang z.B. vom Nachbarn mitgelesen werden. Weiterhin sind Fälle bekannt, wo Provider eine Zweitkarte an Kriminelle ausgestellt haben und diese so die SMS abfangen konnten. Zuletzt möchte man auf Reisen (außerhalb EU) oft seine heimische Rufnummer nicht nutzen; Roaming-Gebühren gelten vielleicht nicht für eingehende SMS, aber zum einen hat der eigene Provider nicht weltweit Roaming-Partner und zum anderen möchte man stattdessen vielleicht gerne eine einheimische SIM einlegen. Zudem kostet smsTAN mitunter auch pro Tansaktion (z.B. 9 Cent)


    irgendwelche Apps (z.B. PhotoTAN): Zunächst einmal sperren die Banken (all?) "aus Sicherheitsgründen" gerootete Handys aus. Damit scheidet mein Privathandy aus, auf dem ich aus verschiedenen Gründen Rootrechte brauche. Zum anderen ist das Problem bekannt, dass viele Mobilgeräte nicht sehr lange und/oder nicht sehr schnell Sicherheitsupdates bekommen. Durch diese mitunter jahrelang offenliegenden Schwachstellen sind Angriffe auf die Banking-Apps sehr viel wahrscheinlicher als dadurch, dass ein Nutzer versehentlich der falschen App root-Rechte auf einem gerooteten Gerät gewährt (Ja, ein Handy kann auch durch Malware gerootet sein, ist mir klar)

    Mein Tagesgeld hat keinen besonders hohen Zinssatz mehr (glaube 0,25) und liegt bei einer britischen Bank. Im Zuge von Brexit überlege ich daher einen Wechsel.
    Was mir bei anderen Vergleichern auffällt ist, dass viele Angebote > 0,3% über das Portal weltsparen.de laufen, welches Ihr augenscheinlich ausschließt.
    Auch schreibt ihr in der Empfehlung "weil Finanztip keine Bank aus diesem Land empfiehlt" oder "die Bank gegen die Finanztip Stabilitätskriterien verstößt". Zumal EU-weit Einlagensicherung bis 100.000€ garantiert ist, welchen Unterschied macht das für Beträge unterhalb dieser Grenze?


    Und Beträge oberhalb dieser Grenze sollten ja (für keine Ahnung, 98,9% der Menschen) eh nicht auf Tagesgeld "verrotten" ?!



    Unübersichtlich finde ich:


    1. Es wird nicht aufgeführt, welche(s) eurer Stabilitätskriterien nicht erfüllt wird/werden.


    2. Die Darstellung ist mindestens missverständlich:


    Bei ING Diba schreibt ihr 1% p.a. in der Kurzfassung, obwohl dieser Zins nur 4 Monate gilt und danach nur noch 0,01% gezahlt werden. Eure Berechnung zum Zinsbetrag ist zwar korrekt, die 1% jedoch sind (für den gewählten Zeitraum) falsch (da nicht der reale Mittelwert. Das ihr bei 0,01% den "stabiler Bestandskundenzins" positiv hervorhebt ist irgendwie auch ein Witz .... (wahrscheinlich ein automatisches Kriterium, aber hier ...)

    Hallo,


    Ich schaue gerade die Videos von Finanztip zu ETFs. Dort ist von Freistellungsaufträgen die Rede, und dass diese wichtig wären. Fragen dazu:


    1. Werden ungenutzte Teile des Sparerpauschbetrages nicht sowieso und sogar verzinst vom Finanzamt erstattet, wenn man eine Steuererklärung macht?
    2. Wie bekommt man eine Übersicht, welche Freistellungsaufträge man wo eingerichtet hat? Im Laufe der Jahre war ich Kunde diverser Banken, zunächst durch elterliche Entscheidungen, später aus eigenem Antrieb. Kann man das z.B. beim Finanzamt einsehen? Oder muss man wirklich alle Banken abtelefonieren bzw. schlimmer, wenn die telefonisch aus Datenschutzgründen keine Infos herausgeben, noch aufwändigere Methoden verwenden (Fax/ Brief/ pers. Besuch ...)? Eigentlich müsste ja das Finanzamt auch darauf achten, dass man nicht einfach in Summe den Betrag überschreitet ...


    danke