Hallo,
eine ähnliche Frage habe ich auch. Von 2002 bis 2003 hatte
ich zwei Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) laufen. Eine
konventionelle Rentenversicherung und eine Kapital-Lebensversicherung.
Da ich nach einigen Monaten aus dem Unternehmen ausgeschieden bin und
dann arbeitslos war, wurden die Verträge auf mich umgeschrieben. Aus
diesem Grund war ich hier zuletzt Versicherungsnehmer.
Da die Verträge nur etwa ein Jahr gelaufen sind, waren die Rückkaufswerte natürlich extrem gering.
Theoretisch müssten diese Verträge ja auch unter die im BGH Urteil vor einigen Tagen erwähnten Policen fallen.
Kann
man generell auch Verträge komplett widerrufen und rückabwickeln, wenn
diese schon seit vielen Jahren gekündigt sind, oder gibt es hier eine
Verjährungsfrist ?
Und wie sieht es speziell bei bAV Verträgen aus ? Da es hier ja einen "Steuer- und Sozialversicherungsvorteil" gab ?
Besten Dank
Gruß
Matthias