Beiträge von Matthias1976

    Hallo,


    meine Frage passt hier jetzt nur so halbe rein würde ich sagen :)


    Wie sieht es denn beim Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus) über einen Makler, Bank oder Sparkasse aus.
    Muss ich hier als Käufer, in der Regel, immer die Provision bezahlten ?
    Und gibt es auch einen Anhaltspunkt wie hoch die etwa sein darf ?

    Können die in Ihrem Ratgeber angegebenen Mahnkosten von bis zu 3 Euro,
    auch für eine eventuelle 2. oder 3. Mahnung verlangt werden ? Da eine
    erste Mahnung schon erstellt wurde, dürften die Nachfolgenden ja einen
    geringeren Aufwand darstellen und müssten theoretisch ja weniger kosten.


    Gibt es für die Kosten, Gebühren usw. von Inkassodienstleistern keinen
    Anhaltspunkt in Euro ? Werden die auch nach Höhe der Forderung berechnet
    wie bei einem Anwalt ?


    Und das heißt auch, dass der Anwalt und das Inkassobüro zu den Kosten/Gebühren auch immer noch Zinsen verlangen dürfen ?


    Danke
    Gruß
    Matthias

    Hallo,


    eine ähnliche Frage habe ich auch. Von 2002 bis 2003 hatte
    ich zwei Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) laufen. Eine
    konventionelle Rentenversicherung und eine Kapital-Lebensversicherung.
    Da ich nach einigen Monaten aus dem Unternehmen ausgeschieden bin und
    dann arbeitslos war, wurden die Verträge auf mich umgeschrieben. Aus
    diesem Grund war ich hier zuletzt Versicherungsnehmer.


    Da die Verträge nur etwa ein Jahr gelaufen sind, waren die Rückkaufswerte natürlich extrem gering.
    Theoretisch müssten diese Verträge ja auch unter die im BGH Urteil vor einigen Tagen erwähnten Policen fallen.


    Kann
    man generell auch Verträge komplett widerrufen und rückabwickeln, wenn
    diese schon seit vielen Jahren gekündigt sind, oder gibt es hier eine
    Verjährungsfrist ?


    Und wie sieht es speziell bei bAV Verträgen aus ? Da es hier ja einen "Steuer- und Sozialversicherungsvorteil" gab ?


    Besten Dank
    Gruß
    Matthias

    Hallo,


    zu dem Artikel "So fordern Sie Ihre Beiträge zurück" (http://www.finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen) habe ich eine Frage.


    Ist dies auch möglich bei einer bAV (Direktversicherung / betriebliche Altersvororge) ?
    Ich hatte von 2002 bis 2003 zwei bAV Veträge (KLV und RV). Wenn ich diese nun widerrufe, hat dies evtl. irgendwelche negativen Auswirkungen bezüglich der Vorteile die man ja beim Gehalt / der Steuer hatte ?


    Und ist dies überhaupt noch möglich nach dieser Zeit, wenn der Vertrag schon gekündigt wurde ? Oder tritt hier eine Verjährung ein ?

    Hallo Henning,


    die Seite des VDH kenne ich schon und auch die Fondspolice der ARAG. Allerdings ist dies eine private Fondspolice und kein Riester Vertrag um den es hier ja geht. :)


    Eine Fondspolice kann schon intransparent sein. Die Nettotarife sind aber, zumindest für mich, sehr transparent.


    Und zu deinen "Fragezeichen":
    Traust du der Anlage keine 8,64% Rendite zu ?
    Und der Höchstbetrag bezieht sich auf den förderfähigen Beitrag (Prämie vom Staat und Absetzbarkeit von der Steuer). Einzahlen kann man bei vielen Tarifen auch einen höheren Betrag.

    Hallo Andreas,


    vor kurzem habe ich von einem neuen Anbieter eines Riester-Fondssparplans gelesen. Dieser nennt sich Fairr.de.
    Hier könntest du dich auch mal informieren.


    Auf der Plattform vorsorgekampagne.de gibt es auch Infos über Nettotarife. Allerdings als Fondspolicen, die aber sehr günstig sind. Man kann dort auch direkt Verträge abschließen. Die ARAG hat allerdings meines Wissens leider kein Nettotarif als Riester Rente. Nur als Bruttotarif.


    Man sollte bedenken, dass Fondssparpläne auch "Nachteile" haben.
    - Es gibt keine Rentengarantiezeit
    - Keinen garantierten Rentenfaktor
    -Da keine lebenslange Rente bezahlt werden kann, wird später ab Rentenalter noch eine Rentenversicherung abgeschlossen (die auch wieder Kosten verursacht), um die Rente ab 85 zu finanzieren. Hierfür wird ein Teil des Guthabens dort investiert.
    -Bei aktiven Fonds kommt in der Regel auch noch der Ausgabeaufschlag hinzu (z.B. DWS oder Union Investment).
    -Eventuell geringere Fondsauswahl


    Gruß
    Matthias