es handelt sich wohl um ein Bauspardarlehen, so steht es im Vertrag.
Deshalb baten wir in dem Schreiben auch um Verzicht auf Verjährung, weil die Rechtslage für die Bausparkassen
scheinbar nicht geklärt ist,
es handelt sich wohl um ein Bauspardarlehen, so steht es im Vertrag.
Deshalb baten wir in dem Schreiben auch um Verzicht auf Verjährung, weil die Rechtslage für die Bausparkassen
scheinbar nicht geklärt ist,
Hallo liebe Gemeinde...
auch wir haben gestern ein Ablehnschreiben der Debeka mit der Begründung das das Urteil nicht anwendbar sei,erhalten.
Wie nun verhalten? Ombudsmann ist bereits angeschrieben und der Eingang der Beschwerde auch bestätigt.
Reicht das ersteinmal oder müssen wir nun anderweitig auf die Ablehnung reagieren? (Ombudsmann hat Ablehnung als Ergänzung zur Beschwerde erhalten...)
Über eine Antwort freue ich mich..
mfg