Beiträge von M17061984

    Ich habe auf meine und die gerichtliche Mahnungen nur Ablehnungsschreiben bekommen. Auf meine Klage kam wenigstens ein Schreiben, dass geprüft wird. Ich habe nebenher aber direkt einen Anwalt eingeschaltet. Der hat sich dann gekümmert. Die Bank hat dann ziemlich schnell mitgeteilt, dass gezahlt wird, sich das aber noch etwas hinziehen kann. Waren glaube ich 6-8 Wochen. Dann hatten sie aber leider nicht meine zuzüglichen Kosten für das Mahnverfahren erstattet. Also wieder Einschaltung eines Anwaltes. Dann kam auf einmal noch eine Zahlung (versehentlich doppelt). Davon habe ich dann die Restkosten abgezogen und den Rest zurück überwiesen. Die Information hierüber lief wieder über den Anwalt.

    Also ich habe seinerzeit bei der VW Bank einen Kreditschutzbrief mit abschließen müssen (immerhin 704 Euro). Der Vertrag wurde im Juli 2012 abgeschlossen, welchen ich dann nach einem halben Jahr abgelöst habe. Auf den 704 Euro blieb ich natürlich sitzen.


    Finde ich irgendwo im Netz, wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aussieht, bzw. wie sie richtig aussehen müsste, damit ich schauen kann, welche Chancen bestehen, die 704 Euro wieder zu bekommen?


    Oder bleibt einem eigentlich nichts anderes übrig, als einen Anwalt dies überprüfen zu lassen oder die Verbraucherschutzzentrale einzuschalten?

    @Ocatvian:


    Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen. Nur, dass dafür erstmal eine erste und zweite Fristsetzung durch mich erfolgen musste, die BDK dem widersprochen hat, wonach ich wiederum die Schlichtungsstelle der Bank eingeschaltet habe, nach weiterem Widerspruch der BDK habe ich ein Mahnverfahren über das Amtsgericht eingeleitet, nach erneutem Widerspruch eine Klage eingereicht und als hier eine Begründung erforderlich war, habe ich sogar einen Anwalt eingeschaltet. Und siehe da, die BDK schickt mir doch tatsächlich jetzt (!!!) auch dieses Schreiben (obwohl diese doch vorher auf all meine Schreiben der Rückzahlung widersprochen hat). Mit heutiger Post habe ich dann endlich auch eine Unterlage erhalten, wo ich meine Bankverbindung mitteilen soll. Ich bleibe weiterhin gespannt, ob und wann die Rückzahlung erfolgen wird.


    Ich finde es echt eine Frechheit. Wer nicht den Mut hatte, eine Klage einzureichen oder einen Anwalt einzuschalten, bleibt auf den Bearbeitungsgebühren sitzen. Wahrscheinlich spart sich so die BDK viele Rückzahlungen.

    Ich kann noch nicht glauben, dass die BDK nun Geld zurückzahlt. Ich habe einen Mahnbescheid über das Amtsgericht versendet, da auch ich einen Widerspruch der BDK erhalten habe. Daraufhin habe ich nun heute wiederum einen Widerspruch erhalten, jedoch keine Begründung. Gegen Zahlung von 73 Euro kann ich nun ein streitiges Verfahren anstreben. Die Verjährungsfrist habe ich doch nun mit dem Mahnbescheid auf 6 Monate verlängert, oder nicht? Auch wenn der Widerspruch nun heute noch eingegangen ist?


    Ich würde nämlich nun gerne erstmal weiter verfolgen, wie sich die BDK verhält, wenn man tatsächlich ein streitiges Verfahren einleitet. Es sind ja dann doch ca. 100 Euro an Kosten, die zusätzlich von mir erstmal zu zahlen wären...