Beiträge von martino35

    Ombudsmann der Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen


    Hallo zusammen,


    sicherlich haben einige hier ebenfalls Beschwerde gegen die Kündigung beim Ombudsmann eingereicht; in meinem Fall bereits am 11. Januar 2015 (!) . Wer wie ich bisher ebenfalls nur eine Eingangsbestätigung bekommen hat und sich wundert, dass ansonsten nichts mehr passiert ist, sollte in folgendem Artikel insb. den letzten Absatz lesen:



    http://www.abendblatt.de/wirts…400-Kunden-im-Norden.html


    Von der Schlichtungsstelle ist somit definitiv keine Hilfe zu erwarten; bleibt also nur noch der Klageweg.


    Grüsse
    Martin







    Hallo miteinander,


    auf meine Beschwerde vom 10.01.15 bei der Ombudsstelle habe ich bis heute, genau 6 Wochen später, noch nicht einmal die lt. Verfahrensordnung vorgeschriebene Eingangsbestätigung bekommen ! Auf tel Nachfrage vor einigen Tagen erhielt ich von einer offensichtlich genervten Mitarbeiterin die Auskunft, dass man derzeit noch Eingansgbestätigungen für Beschwerden versende, die im Dezember eingegangen seien. Bis man zum Januar komme, könne es also noch etwas dauern...


    Ich glaube, man kann fast ausschliessen, dass die Beschwerden bis zum Wirksamwerden der Kündigung seitens BHW (30.06.15) bearbeitet sind. Bleibt wohl nur der Klageweg.


    Übrigens, weil das in einigen Beiträgen hier immer wieder erwähnt wird:


    Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen !


    Näheres steht z.B. in Wikipedia:


    "In Deutschland sind Sammelklagen ... nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen."

    Hallo Moritz,


    nach Deinen - und sicher auch unseren (BHW) - Bausparbedingungen ist eine Kündigung durch die Bausparkasse überhaupt nicht vorgesehen. Das ist ja gerade das Thema; die Bausparkasse kann m.E. und nach dem hier bereits zitierten Urteil des OLG Stuttgart allenfalls dann kündigen, wenn der Vertrag voll angespart ist oder der Sparer seine monatlichen Sparraten nicht zahlt. Für den Fall, dass Du die Kündigung akzeptierst (für mich käme das nicht in Frage), steht Dir m.E. der Bonus ohne Wenn und Aber zu.


    Bei mir in der Gegend gab es heute übrigens ein intessantes Urteil gegen die örtliche Sparkasse:


    http://www.t-online.de/wirtsch…urteil-mit-tragweite.html


    Der Fall ist sehr ähnlich gelager,t und vieles spricht dafür, dass die Bausparkassen ebenfalls vor Gericht Schiffbruch erleiden werden. Wie bereits geschrieben, ich ziehe das auf jeden fall bis zum Ende durch, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Eine solche habe ich noch nie gebraucht, da ich in den 4 oder 5 Fällen, in denen ich in den letzten 20 Jahren einen Anwalt einschalten musste, immer die Gegenseite im Unrecht war und daher letztlich alle Kosten tragen musste.


    Grüsse
    Martin

    Hallo,


    auch von mir eine kurze Zwischeninfo: Meine Beschwerde müsste seit Montag letzte Woche bei der Ombudsstelle in Berlin vorliegen. Nach der Verfahrensordnung erhält man ja eine Eingangsbestätigung und wird zugleich informiert, ob noch Unterlagen nachzureichen sind. Habe gestern dort angerufen und mich nach der Eingangsbestätigung erkundigt; man sagte mir, dass allein diese aufgrund außergewöhnlich vieler neuer Beschwerden mindestens 3 Wochen dauern würde... Von daher kann man sich ausrechnen, dass sich eine Entscheidung der Ombudsleute über Monate hinziehen kann.


    Grüsse
    Martin

    Hallo Christian,


    ich habe zum einen damit argumentiert, dass der Tarif Dispo plus damals durch BHW und meinen Berater ausdrücklich mit der höheren Verzinsung der Sparguthaben beworben wurde . Zwar sei hier die Basisverzinsung nur bei 2 % ( es gab damals bei BHW auch Tarife wie den D mit 3 % Verzinsung ) ; bei Darlehensverzicht könne ich aber von der attraktiven Guthabenverzinsung von bis zu 5 % durch einen zusätzlichen Bonus profitieren (vgl. auch die "Erläuterungen zum neuen Bausparen").


    Zum anderen war mein Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung durch BHW erst mit etwa 79 % der Bausparsumme angespart. Die monatlichen Sparraten hatte ich dabei stets regelmässig und ohne Unterbrechung geleistet; als Nachweis habe ich die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre beigefügt.


    Beschwerdeziel ist die Rücknahme der Kündigung durch BHW und die Fortführung meines Vertrages zu den bisherigen Bedingungen. Ich habe mich dabei auch ausdrücklich auf das hier bereits angesprochene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Jahr 2011 berufen, wonach „der Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehen möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt“ (AZ 9 U 151/11).


    Mögliche Anwälte habe ich nach 10 Minuten googeln beispielsweise hier gefunden:


    http://www.wiwo.de/finanzen/im…tun-koennen/10995486.html


    http://www.justanswer.de/vertr…-der-noch-nicht-ganz.html


    http://www.anwalt.de/rechtstip…ge-angreifbar_064592.html


    http://www.kredit-widerrufen.c…lbs-bausparvert%C3%A4gen/


    http://www.anwaltskanzlei-wudt…walt-bankrecht-berlin.php


    http://www.anlegerschutzanwalt…ie-rechte-der-kunden.html


    Ich persönlich finde den RA aus dem ersten link ganz interessant, da dieser lt. Artikel bereits mehr als 3 Duzend derartiger Fälle vertritt.


    Grüsse
    Martin

    Hat denn schon jemand etwas auf seinen Widerspruch zur Kündigung gehört?


    Habe heute auf meinen Widerspruch vom 20.12.14 ein Schreiben der BHW vom 06.01.15 erhalten, wonach sie an der Kündigung festhalten. Die Begründung ist eine kurze Zusammenfassung aus dem Kündigungsschreiben; keinerlei neuen Argumente. Unterzeichnet ist das Schreiben diesmal lediglich von einer Sachbearbeiterin.


    Na gut (oder schlecht); ich hatte nichts anderes erwartet - siehe mein Posting vom 31.12.14. Deshalb liegt die ausformulierte Beschwerde an die Schlichtungsstelle bereits seit Tagen versandbereit auf meinem Tisch und geht noch heute raus. Da ich aber ehrlich gesagt auch von dort keine Unterstützung erwarte, halte ich schon mal nach einem kompetenten Anwalt Ausschau. Durchziehen werde ich die Angelegenheit auf jeden Fall - so oder so.


    Grüsse
    Martin

    Hallo,


    mir hat die BHW meinen Dispo Plus ebenfalls gekündigt (seit 10 Jahren zuteilungsreif; zu ca. 75 % angespart). Ich habe dem widersprochen und eine Rücknahme der Kündigung bis zum 15.01.15. verlangt. Falls das nicht geschieht - wovon ich derzeit ausgehe - werde ich 1. die Ombudsstelle der privaten Bausparkassen einschalten
    ( http://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/ ) und, falls mir da nicht geholfen wird, ggf. 2. anschliessend einen auf das Thema spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Mit etwas googeln finden sich hier genügend, die auch schon etwas im www zur Rechtswidrigkeit der Kündigung nicht voll angesparter Verträge geschrieben haben.