Beiträge von Markus8311

    Hallo zusammen,


    ich habe im Juli 2012 bei der Raiffeisenbank einen Kredit über 43.000,00€ abgeschlossen. Im Kreditvertrag stehen Kosten für Bearbeitungsentgelt von 200,00€.
    Ich habe am 16.06.2014 mit einem Musterbrief die dieses Bearbeitungsentgelt zurück gefordert. Am 23.06.2014 hat mir die Bank geantwortet, das die Überprüfung des Sachverhaltes noch etwas Zeit benötigt und sie auf mich zukommen werden. Am 26.08.2014 wurde mir in einem Persönlichen Gespräch mitgeteilt, das sie mir diese Gebühr nicht Erstattungsfähig sei, weil es im Kreditvertrag separat aufgeführt ist und nicht in den AGB´s der Bank steht und somit das Urteil vom 13.05.2014 nicht anwendbar sei.
    Ist das so korrekt, wie es mir die Bank mitgeteilt hat oder betrifft das Urteil jede Art von Bearbeitungsgebühr?
    Außerdem berechnet mir die Bank ein Jahresauszugsentgelt von 18,00€. Ist diese Gebühr zulässig?



    Gruß
    Markus