Beiträge von melkkuh

    Danke für die Rückmeldung.
    Das FA hält die Steuerbescheide vorläufig bzgl. der zumutbaren Belastung, Aufwendung für Berufsausbildung und dem Solidarbeitrag. Der Fall "Steuerfreier Betrag der Rente" ist n.m.K. endverhandelt, da bringt eine Vorläufigkeit nix.
    Sollte man da vorsorglich Einspruch einlegen?
    Auch die vollen Sozialabgaben bei der Zusatzversorgung sind ungerechtfertigt, da für die Beiträge schon Abgaben abgedrückt wurden.
    Ich habe noch das Bild traumatisch vor Augen, als der "Vater des Euro" seinerzeit verkündete: "einen Freibetrag für Alle kann ICH mir nicht leisten". Da gings um die Freibeträge für Kinder. Ich habs damals verpasst, heute ist es angepasst.
    Ich werd da mal was formulieren und den Mädels und Jungs im FA was zu tun geben :)


    Gruß

    servus Community,
    ich habe mich hier mal angemeldet, vll. gibt es hier Verteidiger der Rente gegenüber dem FA.
    Meine Frau und ich sind Rentner 69/65 und ich kämpfe mit dem FA jedes Jahr. (nach § 32 StGB :D )
    Ich suche im Netz schon eine ganze Weile nach anhängigen Verfahren bei BFH/BVG,
    die für die Rentenbesteuerung relevant sind und die man im Steuerbescheid vorläufig halten sollte.
    Gibt es hier Gleichgesinnte, die diesbezüglich Erfahrungen mit dem ....FA haben?