Danke für die Rückmeldung.
Das FA hält die Steuerbescheide vorläufig bzgl. der zumutbaren Belastung, Aufwendung für Berufsausbildung und dem Solidarbeitrag. Der Fall "Steuerfreier Betrag der Rente" ist n.m.K. endverhandelt, da bringt eine Vorläufigkeit nix.
Sollte man da vorsorglich Einspruch einlegen?
Auch die vollen Sozialabgaben bei der Zusatzversorgung sind ungerechtfertigt, da für die Beiträge schon Abgaben abgedrückt wurden.
Ich habe noch das Bild traumatisch vor Augen, als der "Vater des Euro" seinerzeit verkündete: "einen Freibetrag für Alle kann ICH mir nicht leisten". Da gings um die Freibeträge für Kinder. Ich habs damals verpasst, heute ist es angepasst.
Ich werd da mal was formulieren und den Mädels und Jungs im FA was zu tun geben
Gruß