Beiträge von Mereth

    Guten Abend,


    ob wir gleichgesinnte sind, kann ich aufgrund Ihres Beitrags noch nicht beurteilen.


    Wenn es Ihnen "auch" um die Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge geht, kann ich zur Information auf die Seite des Bundes der Steuerzahler Deutschland verweisen. Dort habe ich bei einer Email-Rückfrage in der vergangenen Woche schon mal sehr viel Informationen erhalten. Insbesondere auch dazu, ab wann das Thema finanziell überhaupt relevant wird.


    Zudem bieten die Berichte von Plusminus zur Doppelbesteuerung (über die Suchmaschine gut zu finden) Anhaltspunkte.
    Beim BVerfG sind nach dortiger schriftlicher Auskunft vom August dJ jedenfalls gegenwärtig keine Verfahren mehr anhängig.


    Beim BFH habe ich bislang zuletzt eines aus 2016 mit einer Zurückverweisung an das FG Stuttgart gefunden.


    "Unser" FA will unseren Einspruch jedenfalls zurückweisen, sie verneinen eine Doppelbesteuerung (was wir auch nicht anders erwartet haben), und für ein Ruhen oder Aussetzen sehen sie leider keine Veranlassung. Klagen werden wir jedenfalls gegen den Steuerbescheid für das Jahr 2017 voraussichtlich nicht. Interessant könnte der für 2018 werden (so jedenfalls die Einschätzung des BdST), der uns noch nicht vorliegt.


    Soweit zu meinen gegenwärtigen Erkenntnissen.


    Sollten Sie dagegen ein ganz anderes Thema im Auge haben wäre es vielleicht sinnvoll, noch etwas konkreter zu werden ?


    MfG

    Guten Abend,


    bei der aktuellen Steuererklärung beschäftigt mich erneut der Unterschied zwischen Familienheimfahrten und den Fahrten vom 1. Wohnsitz zum Arbeitsort:


    Mein Ehemann und ich haben einen 1. Wohnsitz(A). Dazu habe ich an meinem 250 km entfernt liegenden Arbeitsort noch einen 2. Wohnsitz (B), der 15 km vom Arbeitsort entfernt liegt und den ich mit meinem Privat-PKW (also kein Dienstwagen) aufsuche. Weiterhin habe ich die Möglichkeit, Arbeit im Home-Office zu verrichten, und zwar an beiden Wohnsitzen.


    Die doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt anerkannt.
    Ich fahre nahezu jedes Wochenende nach Hause.
    Dabei fahre ich je nach Situation:
    a) direkt vom Büro nach A (250 km)
    b) oder erst nach B, um dann weiter nach A zu fahren (15+250)
    c) oder vom Büro nach B (15), um dann am nächsten Tag (zB Home-Office-Tag, Feiertag oder Wochenende) von B nach A zu fahren.


    Wann handelt es sich um eine Familienheimfahrt, und wann um eine Fahrt von Wohnung zur Arbeitsstätte, die unter Nr 35 - 38 in dem Steuervordruck einzutragen ist ?
    Habe ich tatsächlich ein Wahlrecht und kann mir daher die für mich finanziell günstigste Variante aussuchen (bzw ausrechnen) ???
    Ich habe dazu bislang wenig verlässlich erscheinende Informationen auf anderen Seiten gefunden, auch nichts in juristischen Datenbanken.


    Wie gehe ich damit um, dass ich je nach Verkehrslage für Hin- und Rückfahrt (zum 1. Wohnsitz) unterschiedliche Wegstrecken nutze (Baustellen, Unfallmeldungen auf den Autobahnen usw), die jeweils 20-30 km voneinander abweichen können: kann ich die jeweils längste Strecke pro Wochenende angeben, oder kann ich einen Durchschnittswert bilden ?


    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon einmal im Voraus.


    MfG