Beiträge von JogiAHZ

    "DANN GEH DOCH ZU NETTO!"


    Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:
    Zielgruppe: Dieses Thema wird als wichtig erachtet für eine bestimmte Erwerbs- und Altersgruppe aus dem Zeitraum der Babyboomer.
    Reihenfolge: Das Zusammentragen von Daten ist keine Beratung. Die schließt sich an die Datenerhebung an. Darauf basierend erfolgt eine Entscheidung. Und nicht umgekehrt.
    Abgrenzung: Zum Plaudern werfe ich Belangloses in eine gesellschaftliche Runde - mit Belanglosem werde ich das Netz nicht zusätzlich vollmüllen.

    Hallo und danke für die Infos. Meine Fragen konnte ich damit klären.
    Das Formblatt R0815 ist sehr hilfreich und zeigt auf der 2.Seite das Kern-Problem auf.


    Die Bedingung für die Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenvers.d.Rentner) ist die Vorversicherungszeit von 9/10 der 2.Hälfte der Mitgliedschaft in der GKV (auf die gesamte (!) Berufstätigkeit bezogen). Ob tag- oder Monatsgenaue Berechnung bleibt unklar. Ich erfülle die 9/10-Bedingung nicht, damit ist der Weg nach heutiger Rechtslage eindeutig nicht die Rückkehrwilligkeit sondern die Rückkehrpflicht.


    Dazu zeigt sich noch eine weitere Baustelle in Form der Pflege-Pflichtversicherung. Diese ist in der PKV gesondert abzuschliessen, im vorliegenden Fall besteht allerdings auch eine Anwartschaft.


    Wichtig sind die relativ engen zeitlichen Grenzen für die jeweiligen Antragstellungen im Rahmen des Rentenantrages.

    Ich war seit 1985 in der PKV 20 Jahre vollversichert, 2005 Ausstieg aus dem Beruf. Wiedereinstieg in 2010 im Alter von 54 Jahren. Einkommen unterhalb der Pflichtgrenze, damit zwangsweise in die GKV. Seitdem durchgängig in Vollzeit berufstätig. Die Rückstellungen und Kostenreduzierungsanteile in der PKV sind durch eine Anwartschaft gesichert, dazu erfolgte ein PKV Tariwechsel in den Economy-Tarif. Nun kommt in 2 Jahren die Rente, ohne die jährliche Einkommens-Pflichtgrenze bis dahin zu übersteigen. Folgende Fragen daraus sind


    • Besteht eine Pflicht, bei Rentenbeginn in die PKV zurück zu gehen, da die Versicherungszeit in der PKV so lang war?
    • Wenn nein, macht es Sinn, die Anwartschaft weiter zu zahlen?
    • Wie ist das aufgelaufene Rückstellungs-„Kapital“ nutzbar?