Beiträge von wifi

    Danke nochmals, aber ich muss trotzdem nachhaken. Ich bin Freiwiilig versichert. Überall lese ich bei den GKV`s zitiere
    Als freiwillig Versicherter zahlen Sie monatlich einen Beitragssatz auf Ihre Einnahmen, mindestens auf ein Einkommen von 1.038,33 Euro für 2019. Das ist die gesetzlich festgelegte Mindestgrenze.

    Hallo Herr Janders,


    also ich bekomme rückwirkend seit dem 01.12.2016 die volle EM Rente.
    Ist damit gemeint "wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren"? Denn das war ich nicht deshalb freiwillig.
    Wenn ja warum wäre die Beitragsberechnung günstiger und was könnte ich dann tun?


    Gruß


    Walter

    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die falsche Schlussfolgerung gezogen. Hängt wohl damit zusammen dass ich
    gesamt unter 1038.-€ bin dies aber die Mindestbemessungsgrundlage ist. Falls ich falsch liege bitte ich um
    Richtigstellung.

    Ich bin als EM Rentner freiwillig in der GKV versichert. Aufgrund meiner kleinen Rente bekomme ich von der DRV
    einen Zuschuss zur GKV. Meine Frage lautet : Wird dieser Zuschuss zur Rente hinzugerechnet und davon der Beitrag
    der GKV berechnet oder darf das nicht zugerechnet werden?