Beiträge von Marc

    Hallo @ all,


    wollte Euch kurz auf den laufenden halten,in Sachen Kreditwiderruf....


    Heute Antwort von der Creditplus bekommen mit Folgenden Inhalt:


    .....vielen Dank für Ihr schreiben ...bla bla bla


    Um auf Ihr Anliegen eingehen zu können,teilen Sie uns bitte mit,was an der Widerrusbelehrung fehlerhaft ist.
    Gerne prüfen wir Ihren Fall dann nochmals,denn unserer Meinung ist an der Belehrung nix zu beanstanden.


    Die ticken nicht ganz sauber.Vertrag ist von Anwältin geprüft und für fehlerhaft erklärt worden.
    Was wollen die mit Ihrer Taktick bezwecken ??


    Eure Meinungen würden mich interessieren.Würdet Ihr dank Bank nochmals schreiben.Muss ich auf die Fehler hinweisen??
    Ich habe denen geantwortet,das die sich halt nicht 1 zu 1 an die damals gültige Muster Widerrufsbelehrung gehalten haben und ich auf Rückabwicklung bestehe.


    MfG Marc

    @ lumpa,ich habe auch so ähnlich widerrufen.Meine Anwältin hat mir folgendes Schreiben zu Verfügung gestellt.:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit dem oben genannten Vertrag zu der Vertragsnummer ?? vom ?? haben Sie mir ein Darlehen in Höhe von ?? € gewährt.


    Die mir zu dem Vertrag erteilte Widerrufsbelehrung habe ich durch eine im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Diese sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.


    Aufgrund der fehlerhaften Belehrung hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, sodass ich auch heute noch den Widerruf erklären kann.


    Hiermit erkläre ich, den


    Widerruf


    des oben genannten Darlehensvertrages zu der Vertragsnummer ?? vom ??.


    Nach Erklärung des Widerrufs haben Sie gem. §§ 357 I, 346 I BGB die von mir empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Diesbezüglich bitte ich um Mitteilung, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen diesbezüglich bitte entsprechend ab. Meine Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistungen samt Nutzungen werde ich Zug um Zug erfüllen.


    Die Erfüllung meines Auskunftsanspruches über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und meiner Rückgewähransprüche erwarte ich bis zum


    ??.


    Sollten Sie mich bis dahin nicht korrekt informiert haben, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung meiner Ansprüche beauftragen.


    Weitere Zahlungen von mir erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ich halte bei einer Bank wie z.B. die Santander die vom Kleinmöbel über das Auto,den Fernseher bis zum Privatkredit alles finanziert 60000-80000 Forderungen keineswegs für übertrieben. Das kann man nicht mit einer Wald.-undWiesen-Volksbank die meist nur ihre Kunden am Ort bedient vergleichen.Mir wurde von Santander gesagt die Hätten seit Anfang November einen Posteingang von 10000 Briefen TÄGLICH.


    Kenne bei uns einen Mitarbeiter der Sparkasse persöhnlich.Wir sind ein kleiner Ort von 3000 Einwohnern und haben auch noch eine Volksbank.
    Sparkasse hatte 500 Fälle abzuwickeln !!!!

    Hallo nochmal,


    also meine Widerrufsbelehrung ist auf jeden Fall falsch.Außerdem kommt es noch darauf an "wie" falsch eine solche ist.Um so kleiner die fehler sind,desto schwerer wird es gegen anzugehen.
    Man müsse hier jeden Fall für sich beobachten.
    1200 nimmt die Anwältin nicht so einfach-das ist der Satz bei einem Streitwert von 23000(Nettokreditsumme) in erster Instanz.
    Also für falsch erklärt hat Sie meinen Vertrag bereits,nach kurzem überfliegn.Eindeutig,da mehrere Fehler-VZ brauche ich daher nicht mehr.
    Ich solle halt selber jetzt meine Verträge widerrufen und dann warten wir mal ab,wie die Bank Reagiert.Das schreiben solle ich aufsetzten,da Sie ja ansonsten bereits für mich Tätig wird und wieder Kosten für mich entstehen.Außerdem meinte Sie,das es keinen Unterschied macht,ob ich den Kredit widerrufe ,oder ob Sie es für mich macht.


    Mit der Menge Zaster,da hast du natürlich Recht.Aber wie gesagt,meine Anwältin meinte ,es gebe keinen Ihr bekannten Außergerichtlichen Fall,das eine Bank jemals 5% Punkte über Basiszins,Nutzungsentschädigung bezahlt hat.


    Sie hatte auf Grund Ihrer Arbeit mit der VZ und der Tatsache,das es sich um eine große Kanzlei handelt,schon mehrere Hunderte Fälle.


    MfG Marc

    @Markus_G


    Die Kredite waren jeweils bei der KreditPlus Bank.


    Der Kredit aus 2004 lief ja nur bis 2006 und wurde dann abgelösst .Anwältin meinte das von 2006 bis 2015 ,also jetzt zu viel Zeit vergangen wäre und die Bank im Falle eines Prozesses sich auf die Verwirkung berufen würde.


    Man geht immer davon aus,bis wann der Kredit lief.


    Es ging auch darum meine Kosten und auch das Risiko eines solchen Prozesses abzuwiegen,da keine Rechtsschutzversicherung vorhanden.


    MfG Marc

    Sooo , zurück von meiner Anwältin !!(Fach Anwältin für Bankenrecht-arbeitet auch für Verbraucherzentrale)


    Eigentlich bin ich nicht viel schlauer geworden.Was meinen Fall betrifft ,aber wiederum schon.
    Sie meinte halt,das jeder Fall individuell zu begutachten ist.Man kann also nicht grundsätzliches sagen,nur das jede noch so kleine Abweichung in der Widerrufsbelehrung angegangen werden kann.Was aus den jedem Fall wird ist jedoch unterschiedlich. Also kann ich nur von meinem Fall berichten:
    Also Kredit von 2004 -2006 nochmals aufgestockt.
    Sie meinte ,das ich den Kredit von 2004 vergessen solle(bzw. ich kann es versuchen),da der ja nur bis 2006 lief und dann wieder vom neuen Kredit übernommen wurde.Bei den Kredit aus 2004 wird sich die Bank wohl auf die Verwirkung berufen.
    Bei meinem Kredit aus 2006 jedoch,der ende 2013 vollständig getilgt wurde,bestehen sehr gute chancen der Rückabwicklung.
    Ich werde jetzt so weiter machen,das ich selber erstmal schriftlich beide Kredite Widerrufe,weil ja bereits zurückbezahlt habe ich nix zu verlieren.
    Sollte die Bank den Widerruf nicht annehmen,werde ich mich wieder mit der Anwältin zusammen setzen.
    Da ich keine Rechtsschutz habe sind wir so verblieben.Sollte sie für mich tätig werden,würde es mich ca. 1200 euro kosten.Als Streitwert wird der Nettokreditbetrag angenommen.


    Außerdem kann ich noch sagen,das bis jetzt noch keine Bank außergerichtlich dazu bereit war den Kredit rückabzuwickeln und dem Verbraucher zusätzlich die 5% über Basiszinz zu erstatten.Meistens bekommt man einen Vergleich angeboten.Oder besser gesagt selten bekommt man außergerichtlich überhaupt etwas,aber man sollte es versuchen,weil die Banken wissen,das viele Verbraucher im Recht sind.


    Bei weiteren Fragen meldet euch,vielleicht kann ich antworten.


    MfG Marc

    Hallo liebes Forum,


    nachdem ich mit Hilfe von Euch immerhin knapp 750 Euro Bearbeitungsgebühren "Erstattet" bekommen habe(natürlich keine Zinsen),werde ich mich ab Montag von einem Rechtsanwalt beraten lassen,und die Kreditverträge einmal auf "Ersattungspotenzial" prüfen zu lassen.


    Einmal aus 2004 mit RSV ~ 1300 Euro
    und 2006 Aufgestockt mit RSV ~ 1900 Euro


    Termin wird beim Anwalt am Montag gegen 15 Uhr sein.Ich werde Euch natürlich mit meinen Erkenntnissen auf dem laufenden halten.


    Des weiteren habe ich noch eine Kapitalanlage in einen geschlossenen fond von 2001 (mit Totalverlust),anlage 10.000 Euro.
    Ich denke verjährt,werde aber auch dieses überprüfen lassen und berichten.


    Der Anwalt verlangt für die Erstberatung 100 Euro.


    Das ist es mir wert !!!


    Gruß,Marc