Hallo @melo_87 und willkommen in der Community,
eine sichere Aussage kann ich dir leider nicht geben, aber meinen Wissensstand vom Hörensagen und von einem MLP-Seminar zum Thema Steuererklärung als Student, welches allerdings schon einige Jahre zurück liegt.
Wenn ich richtig informiert bin, kannst du eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend machen, wenn du vorher noch keine Steuererklärung gemacht hast. Diese Option fällt bei dir schon mal aus.
Und eine Steuererklärung für 2015 nachzureichen ist so weit ich weiß auch nicht möglich, hier kann ich mich allerdings täuschen.
Mir ging es damals auch so, dass ich als Student nie eine Steuererklärung gemacht habe. Im Praxissemester (das ich freiwillig auf 6 Monate ausgeweitet habe) musste ich dann teilweise Steuern bezahlen, also habe ich auch eine Steuererklärung gemacht.
Ein Jahr später habe ich besagtes Seminar bei der MLP besucht. Hier wurde mir aufgezeigt, dass es wegen dem Verlustvortrag Sinn macht, auch ohne zu versteuerndes Einkommen, eine Steuererklärung abzugeben.
Meine Frage, ob ich dies auch noch rückwirkend machen kann, wenn ich schon eine Steuererklärung abgegeben habe, wurde mir damals von MLP mit nein beantwortet.
Aus diesen Erfahrungen würde ich jetzt leider davon ausgehen, dass du hier wenig bis keine Chancen hast hier rückwirkend noch was geltend zu machen.
Für endgültige Sicherheit würde ich ggf. aber mal auf einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu gehen. Hier entstehen aber möglicherweise Kosten, ohne Erfolgsgarantie.
Viel Erfolg und falls du eine Möglichkeit findest, nachträglich was geltend zu machen, würde mich das sehr interessieren. Vielleicht kann ich ja dann auch noch was raus holen