Antwort heute. Vom berechtigten Interesse ist keine Rede mehr. Aufbewahrungsfristen nach HGB sehe ich als plausibel an.
Rest the case?
"Wir sind teilweise verpflichtet, gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu erfüllen.
Die einschlägigen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)
sowie § 147 Abgabenordnung (AO) von 6 bzw. 10 Jahren. Hieraus folgt, dass wir zur Erfüllung
unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten die dafür erforderlichen Daten gem.
Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO verarbeiten dürfen und, bezogen auf die Voraussetzung des
Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO, diese für die Dauer der Aufbewahrungsfrist noch nicht erfüllt ist.
Alle anderen Daten, die zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO nicht mehr erforderlich sind, werden regelmäßig automatisiert
gelöscht. Alle anderen Sie betreffenden Daten, die für den Zweck der Erfüllung der rechtlichen
Verpflichtung gespeichert sind, werden zunächst für eine weitere Verwendung gesperrt und
nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfrist ebenfalls automatisiert gelöscht.
In der Zwischenzeit ist die Frist von 8 Wochen nach Vertragsende, in der Sie Ihre Daten und
auch die Schlussrechnung im Kundenportal einsehen und herunterladen können, abgelaufen."