Beiträge von erkan.lange

    Guck an, CLARK hat tatsächlich direkt auf meine Mail geantwortet:



    "CLARK ist ein digitaler Makler und damit kein Versicherer. Wir können unsere Kunden bezüglich aller Versicherungen beraten und diese auf Wunsch des Kunden mit ihm gemeinsam abschließen. Die Beiträge werden vom Kunden immer an das entsprechende Versicherungsunternehmen überwiesen. Hier kommt es zu keinen Zahlungen an CLARK selbst.

    Dies liegt daran, dass dein Versicherer der Risikoträger ist, der im Schadenfall auch deine Leistungen erstattet. Folglich müssen dorthin auch die Beiträge des Vertrages entrichtet werden.

    Bei welcher Bank die Versicherungsunternehmen sind, können wir dir leider nicht sagen. Diese werden aber definitiv im Inland sitzen und damit eine deutsche IBAN haben."

    Hallo!


    Ich frage mich, wie das mit CLARK eigentlich so genau funktioniert. Also nehmen wir an, ich schließe dort eine neue Versicherung ab. Wer bekommt denn überhaupt mein Geld? Überweise ich das an CLARK oder direkt an den Versicherer? Sitzt die Bank, die das Geld bekommt im Inland und variiert diese immer nach Produkt? Ist das so eine "luftige" N26 Bank oder eine Volksbank, an die das geht? Ist das alles auch seriös???

    Wenn mir jemand ganz praktisch was dazu sagen kann und seine Erfahrungen teilen möchte, würde ich mich darüber sehr freuen.


    LG
    Erkan

    Ich möchte hier nochmal den Thread weiterführen (traue mich nicht einen Neuen aufzumachen...). Folgender Sachverhalt:

    • Wir erwarten die Geburt unserer Tochter Anfang Mai (d.h. Bezug des Elterngeldes ab 2022-05)
    • Meine Frau geht Ende März in Mutterschutz.
    • Nun haben wir mit den Steuerklassen geschickt jongliert, sodass meine Frau (durch die Steuerklasse 3) mehr Elterngeld erhält. Damit ich auch noch ein wenig mehr bekomme, haben wir nun beim Finanzamt den Wechsel für März beantragt.
    • Wir waren davon ausgegangen, dass die Monate 2021-03 bis 2022-02 für die Berechnung des Elterngeldes meiner Frau herangezogen werden.
    • Jetzt teilt mir die hiesige Elterngeldstelle mit, dass der März 2022 aber doch noch berücksichtigt werden soll. Dies hat den Grund, dass meine Frau im März vorauss. ein höheres Steuerbrutto haben wird als im März vergangenen Jahres. Es ist nicht viel, aber wir haben gerechnet und es wird wohl wirklich so aussehen.

    Ihr versteht, dass das natürlich eher unschön ist, weil ihr Elternanspruch damit (ein bisschen) sinkt, aber sie ja viel länger Elterngeld erhalten wird. Daher kommt da schon auf 12 Monate n bisschen was zusammen.


    Nun meine Frage: Stimmt die Aussage der Elterngeldstelle, dass auch der erste Monat im Mutterschutz bei einem höheren Bruttoeinkommen hinzugezogen werden darf?


    Freue mich über einen Hinweis oder eine Klarstellung eurerseits.

    Antwort heute. Vom berechtigten Interesse ist keine Rede mehr. Aufbewahrungsfristen nach HGB sehe ich als plausibel an.


    Rest the case?


    "Wir sind teilweise verpflichtet, gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu erfüllen.

    Die einschlägigen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)

    sowie § 147 Abgabenordnung (AO) von 6 bzw. 10 Jahren. Hieraus folgt, dass wir zur Erfüllung

    unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten die dafür erforderlichen Daten gem.

    Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO verarbeiten dürfen und, bezogen auf die Voraussetzung des

    Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO, diese für die Dauer der Aufbewahrungsfrist noch nicht erfüllt ist.

    Alle anderen Daten, die zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach

    Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO nicht mehr erforderlich sind, werden regelmäßig automatisiert

    gelöscht. Alle anderen Sie betreffenden Daten, die für den Zweck der Erfüllung der rechtlichen

    Verpflichtung gespeichert sind, werden zunächst für eine weitere Verwendung gesperrt und

    nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfrist ebenfalls automatisiert gelöscht.

    In der Zwischenzeit ist die Frist von 8 Wochen nach Vertragsende, in der Sie Ihre Daten und

    auch die Schlussrechnung im Kundenportal einsehen und herunterladen können, abgelaufen."

    Vielleicht so?


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ihr Schreiben vom 01.11.2020 habe ich erhalten.


    Sie schreiben, dass Ihnen trotz meiner Aufforderung zur Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht zustehe, diese aus Ihrem berechtigten Interesse aufzubewahren.


    Allerdings führen Sie kein berechtigtes Interesse an. Sie führen zwar beispielhaft die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche an, aber diese Behauptung erachte ich für nicht haltbar. Unser Vertragsverhältnis wurde am _______ beendet und es gibt keine weiteren Forderungen Ihrerseits. Eine zu zahlende Nachforderung gemäß Endabrechnung wurde am _______ durch Lastschrifteinzug von Ihnen beglichen.


    Ich gehe also davon aus, dass Sie nach Ablauf der achtwöchigen Aufbewahrungsfrist der Schlussrechnung in Ihrem Online-Portal keine weiteren Gründe habe, meine Daten bei Ihnen zu speichern. Und fordere Sie unter Verweis auf mein Schreiben vom ______ daher erneut zur Löschung meiner gespeicherten Daten auf.


    Ihrer Stellungnahme sehe ich bis Ende kommender Woche entgegen. Sollte ich von Ihnen bis dahin keine Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und keine Bestätigung erhalten, dass meine Daten Anfang Dezember wie von mir verlangt gelöscht werden, sehe ich mich gezwungen, mein Anliegen als Verstoß gegen die DSGVO bei meiner Landesdatenschutzbehörde anzuzeigen."

    Hallo,


    ich habe den Musterbrief von Stiftung Warentest genutzt (https://www.test.de/Energiever…-ablehnt-5493684-5493820/) und erhielt folgende Antwort von der Energie.Manufaktur aus Dresden:


    "Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeiten, z.B. um gegebenenfalls rechtliche Ansprüche geltend machen zu können, erfolgt dies unter besonderer Abwägung Ihrer schutzwürdigen Interessen. Gegen diese Abwägung steht Ihnen das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu, welches jedoch voraussetzt, dass besondere Gründe vorliegen. Wir bitten Sie deshalb, Gründe darzulegen, die sich aus Ihrer

    besonderen Situation ergeben und gegen die Verarbeitung im Rahmen unseres berechtigten Interesses sprechen."


    Was antworte ich denn da?


    Freue mich über einen Tipp.


    Gruß,

    Erkan

    Hallo,


    gibt es einen Vergleich von Inkasso Unternehmen, die ich als Privatmensch selbst nutzen kann? Ich habe mich auf der Seite von finanztip umgeschaut, finde aber nichts durch die Suche. Auch bei test.de finde ich nichts: Alle Informationen beziehen sich auf Fluggastrechte. In meinem Fall will aber ein eBay-Käufer nicht zahlen und die anderen Bieter zeigen kein Interesse mehr. Daher möchte ich den Käufer auffordern, den Vertrag zu erfüllen.


    Gruß,
    Erkan

    Hallo zusammen,


    in dem Artikel "Quellensteuer - Was bei der Steuer auf ausländische Dividenden wichtig ist" https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/ wird fiolgender Tipp gegeben:


    "Tipp: Bündeln Sie Ihre Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug in einem Depot und stellen Sie keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht." (Mitte der Seite)


    Kann mir das jemand mal erklären, das verstehe ich nämlich nicht ganz. Am besten mit einem Beispiel. (Ich habe im Beispiel Aktien im Ausland und dort schlägt Vater Staat mit 25% (=15 + 10%) zu).


    Danke euch!
    Erkan

    Hallo,


    mit Interesse habe ich den Blog gelesen, der vergleicht ob man mieten oder kaufen soll. Da gibt es diese tolle Grafik, um zu zeigen, wer am Ende mehr Kapital hat: Der Käufer, der seinen Immobilienwert als Vermögen hat oder der Aktiensparer:


    Aber ich frage mich, ob das auch haltbar ist. Denn wenn der Häuslebauer verkauft, tut er dies nach 10 Jahren steuerfrei. Er kann also relativ wahrscheinlich das angesparte Vermögen auf nutzen. Aber wird denn der Verkauf von Aktienfonds nicht besteuert? Also, müsste die Kurve des Mieters (Fonds-Sparers) nicht am Ende einen deutlichen Knick bekommen?


    Tut mir leid, aber ich lese immer nur Abgeltungssteuer und diese 801 Euro Freibeträge.


    Kann mich jemand erhellen oder zumindest auf das richtige Thema stupsen?
    Danke und lg,
    Erkan