Beiträge von Forenpeter

    Mahlzeit zusammen!


    Weiß denn jemand, ob der schriftliche Darlehensantrag in einer freien Werkstatt ohne persönlichen Kontakt zur BDK, sowie deren schriftliche Annahme des Antrages den Vertrag dar stellen?
    Hat von den hier Betroffenen jemand weitere Unterlagen?


    Ich wäre dankbar, würde mir ggf. jemand ein anonymisiertes Beispiel geben können oder eben mitteilen, dass ein solcher Vertrag als ein Schreiben nicht vorliegt.


    Uns lag unseres Wissens nach ein solcher - beidseitig unterschriebener? - Vertrag in diesem Sinne nie vor. Angeblich soll darin stehen, dass wir keine Bearbeitungsgebühren gezahlt hätten.


    Vielen Dank im Voraus!


    Vorgeschichte: Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rückzahlung Bearbeitungsgegebühr - Seite 3 - Geld zurück - Finanztip-Community

    Guten Abend zusammen!


    Die bisherigen Beiträge hier im Forum sind mir bisher sehr hilfreich gewesen. Dann allerdings hat sich doch eine Frage aufgetan. Aber beginne ich von vorne und warne: Ich muss etwas weiter ausholen.


    Wir haben eine Autogasanlage über die BDK finanziert. Laufzeit zwei Jahre, Darlehensabschluss September 2013. Da ich erst Ende November von einem Arbeitskollegen erfuhr, dass man sich gezahlte Bearbeitungsgebühren von Darlehen zurückerstatten lassen kann, habe ich am 01.12.14 per Einschreiben entsprechend mit dreiwöchiger Frist ein Schreiben abgeschickt.
    Ergebnis am Stichtag: Nichts.


    Erst am 02.01.2015 kam mir diese Angelegenheit wieder in den Sinn. Da ich hier gelesen hatte, einige Forenmitglieder seien auf Mitte Januar 2015 vertröstet worden, rief ich einfach mal bei der BDK an, um einen aktuellen Stand zu erfragen. Dort wurde mir - nach Angabe meiner Vertragsnummer - gesagt, ich hätte keine BG gezahlt. Ich widersprach mit Verweis auf das Schreiben der BDK, in welchem unser Darlehensantrag angenommen wurde. Hierin waren ebenfalls 'gesamte Bearbeitungsgebühren' ausgewiesen. Der 'nette' Herr am Telefon widersprach mir nun mit der Aussage, das seien die Zinsen für das Darlehen, worauf ich ihn auf den Antrag hinwies, indem die Bearbeitungsgebühr (ich muss zugeben, das bemerkte ich erst im Laufe des Telefonats, die BG setzt sich scheinbar aus den Zinsen und den tatsächlichen BG zusammen, deren Posten im Antrag einzeln gelistet und addiert eben diese Summe im Annahmeschreiben der BDK ergeben) erwähnt sei, wenngleich diese auch nicht in der Höhe dort steht, wie auf dem Annahmeschreiben der BDK. Da ich natürlich nicht weiß, wie sich die gesammelten BG zusammensetzen, und das dies dann Pech für die entsprechende Bank ist, erhebe ich natürlich auch Anspruch auf diese Summe im Annahmeschreiben.


    Lange Rede kurzer Sinn:
    Der Herr behauptete also weiterhin, wir hätten überhaupt keine BG gezahlt, was allerdings - nach Abzug der zu zahlenden Zinsen von den BG im Annahmeschreiben - nicht stimmen kann. Ich bekam daraufhin zu hören, das wäre egal, was dort stünde, ausschlaggebend seien die Angaben im Darlehensvertrag. Und dort stünde, dass wir keine BG gezahlt hätten.


    Und nun der Casus Knacktus.
    Besagten Darlehensvertrag haben wir nie vorliegen gehabt, was uns auf Grund des vorliegenden Antrags durch uns und der schriftlichen Annahme des Antrags durch die BDK auch nie nötig erschien. Zumal im Antrag alle Inhalte des Darlehens aufgeschlüsselt sind. Der Antrag wurde auch von meiner Frau und mir unterschrieben, bildet also inkl. Antragsannahme der BDK besagten Darlehensvertrag - meiner Meinung nach.
    Der gute Herr bot mir nämlich an, uns unseren Darlehensvertrag erneut zuzusenden. Allerdings würde dafür eine BG von 5,00€ fällig, die er mir leider berechnen müsse.


    Das ich nach diesem Telefonat natürlich nicht im Geringsten von der BDK begeistert bin, erklärt sich von selbst.


    Und nun meine Frage:
    Haben der schriftliche Darlehensantrag durch uns, sowie die schriftliche Antragsannahme (ohne jegliche Unterschriften) der BDK rechtlich als gültiger Vertrag Bestand, sofern ich mit diesen Unterlagen einen Anwalt aufsuche, um mir meine BG von der BDK zurück zuerklag... erstatten zu lassen?


    Mir drängt sich nämlich stark der Verdacht auf, dass sich hier weiterhin darauf vertraut wird, der Kunde lässt sich bei ausreichend Widerstand schon noch abwimmeln. Aber so langsam geht es mir bei der Bank eher ums Prinzip, als um die BG.


    Vielen Dank für's Lesen und schon im Voraus für die Antworten!