den Vorsorgeausgleich oder auch Versorgungszulage errechnet die Krankenkasse nachdem die Leistung erbracht wurde. Ist dieser monatlich größer als 155€ (Freigrenze) fallen die vollen Sozialbeiträge dann auf den gesamten Betrag für den Arbeitnehmer an.
Beiträge von nobbi21
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oh je stimmt, das muss Vorsorgeausgleich heißen! Danke!
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Aber keiner hat doch etwas über einen Versorgungsausgleich geschrieben!
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Sorry Fehler!!
- Solange der Arbeitgeber auch als Versicherungsnehmer geführt ist, wird man dir später fast 20% an Sozialbeiträgen abknöpfen!
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??? Was hat die Scheidung hiermit zu tun??
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- Solange der Arbeitnehmer auch als Versicherungsnehmer geführt ist, wird man dir später fast 20% an Sozialbeiträgen abknöpfen!
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Lass den Vertrag ruhen, wen dein Arbeitgeber nicht mindestens 35% dazu gibt!
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Denk nicht nur an die Steuer, Verluste ergeben sich auch durch:
- keine Rentenanwartschaften auf die Beiträge
- bei Rentenzahlung nimmt man dir fast 20% an Sozialbeiträgen
- vom Kapital kürzt man ca. 12% Provision und Gebühren -
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Die Berechnungen über eine betriebliche Altersvorsorge geben keinerlei Auskunft, dass von den selbst eingezahlten Beiträgen keine Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden, wenn der Arbeitgeber mit seinem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt! Ein weiterer erheblicher Nachteil, wenn dieser Betrag auf die durchschnittliche Lebenserwartung hochgerechnet wird. Hinzu kommen noch Steuern und Sozialbeiträge Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, die der Begünstige dann voll selber aus dem Kapital/Rente zu leisten hat.
Liegt der Vorsorgende mit dem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er im Arbeitsleben eh schon die maximalen Sozialbeiträge und bezahlt diese bei Kapitalauszahlung/Zusatzrente aus dem Versorgungsausgleich noch einmal, und zwar den vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil!. Ein Verlust von fast 20%!
Daher macht doch das Ganze für den Arbeitnehmer keinen Sinn!