Ob die BG mit verzinst wurde sollte im Kreditvertrag ersichtlich sein. Hab bei mir mal die Kreditverträge der Santander durch geguckt, da haben sie nur auf den Auszahlungsbetrag die Laufzeitzinsen drauf gerechnet, anschließend die BG und dann die Raten berechnet. Dass heißt die BG wurde nicht mit verzinst, dass sollte man beachten, bevor man eine Neuberechnung des Vertrags fordert.
Anders verhält sich das bei den Verzugszinsen/ Nutzungsentschädigung, diese sind ja dafür gedacht, hätte man der Bank das Geld nicht gegeben, sondern angelegt, hätte man darauf Zinsen erhalten. Wieviel genau wäre spekulativ, deshalb rechnet man mit den 5% über dem Basiszinssatz, wo man davon ausgehen kann, das man diesen Betrag mindestens erhalten hat.
Da bei mir die BG's nicht die Auszahlungssumme gemindert haben, ist davon auszugehen, dass ich meine BG erst mit den ersten Raten gezahlt habe, kann daher Verzugszinsen auch nur in der Höhe fordern, wie die Rate war, bis ich mit der Höhe der Raten die Höhe der BG erreicht, oder überschritten habe, ab dem Zeitpunkt berechne ich für die volle BG die Verzugszinsen.
Wobei sich hier die Geister scheiden.
Die einen sagen, wenn die BG auf die Raten umgelegt wurde, dann zahlt man mit jeder Rate einen kleinen Teil der BG, und erst mit der Schlussrate/Ablösung die volle BG.
Habe aber auch schon ein Urteil gesehen, wo es genau wegen dieser Zinsberechnung auch um den Zeitpunkt ging, ab wann denn die Bank tatsächlich von mir die BG erhalten hat, bei diesem Urteil sind auch die Richter der Meinung, dass die BG bereits in den ersten Raten an die Bank abgeführt wurde, und der Kläger dementsprechend auch ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat.