Beiträge von Uffi74

    Ob es Sinn macht wegen der Kapitalertragssteuer noch einen Freistellungsauftrag nachzuschieben, hatte ich schon
    auf Seite 540 gestellt aber damals keine Antwort bekommen :)


    Ich bin mir immer noch nicht sicher. Mein Exmann war 2005 1. Darlehensnehmer, ich 2.
    Die Forderung auf BG und Zinsen habe ich alleine geschrieben und unterschrieben (Kredit war auch für mich, alleine abbezahlt). Ich hoffe, dass ich damit durchkomme. Wenn ich jetzt noch einen Freistellungsauftrag alleine nachschiebe, mache ich vielleicht "schlafende Hunde" wach?


    Was meint Ihr ?


    Wenn Dein Exmann 1. Darlehensnehmer war dann steht ihm meiner Meinung nach auch die Hälfte der BG zu.

    Immer mit der Ruhe---Uffi74



    ok,aber Fakt ist ja sie müssen es bezahlen ob es ein Hauskredit oder ein Autokredit ist oder?
    Ich werde mal hingehen und es mir anhören,aber glaube eigentlich nicht das da was rauskommt.
    Musste einer hier überhaupt schon mal zur Bank wegen ein Gespräch wegen der Rückerstattung,habe ich hier noch nichts gelesen:)
    Das meiste hier geht alles über Briefe.


    Beim alten Konto meiner Frau (aufgelöst wegen Umzug zu mir) haben wir es per Telefon beantragt und hatten das Geld nach 3 Tagen auf dem Konto. Vorbildlich. Das war bei der Raiba.

    Nun, für uns sind 400 Euro nicht nur ein paar Euro und wenn die Hypo uns kein adäquates Angebot unterbreitet hätte, wäre mit Sicherheit ein Wechsel zu einer anderen Bank erfolgt. Wir sind ohnehin "nur" online-Kunden, d.h. eine persönliche Beziehung wie man sie von früher kennt, gibt es gar nicht. Die Bank ist für uns nur ein Dienstleister wie jeder andere.


    Nein, das stimmt schon 400 Euro ist viel Geld aber wie gesagt wäre es in meinem Fall längst nicht so viel.
    Außerdem bevorzuge ich die persönliche Beratung vor Ort.

    Sorry, Denkfehler von mir. Klar kann das sein. Aber in meinem Fall (zum Glück)nicht.
    Alles andere was ich geschrieben habe ist MEINE PERSÖNLICHE Meinung.
    Ich würde wegen ein paar Euro nicht gleich auf die Barrikaden gehen oder gleich die Bank wechseln.
    Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.

    Nein,aber z.B. steht auch eines Tages eine Anschlussfinanzierung an, die man zu guten Konditionen haben möchte oder es läuft einfach mal nicht rund durch Arbeitslosigkeit oder ähnliches und von daher würde ich persönlich nicht mit der Tür ins Haus fallen und auf biegen und brechen meine Forderungen durchsetzen. Ist meine persönliche Meinung.
    Vielleicht sind ja in den Bearbeitungsgebühren auch Wertermittlungskosten enthalten die 2006 noch zulässig waren. Wer weiß was da im kleingedruckten steht?!
    Aber wie gesagt,erstmal hin und anhören was die zu sagen haben.


    Ich würde erstmal zur Bank gehen und mir anhören was die wollen. Nicht gleich den Elefanten, ähhhh Anwalt mit in den Porzellanladen nehmen. Danach kann man immer noch weitere Schritte unternehmen. Aber bei der Bank die mein Eigenheim finanziert hat würde ich persönlich etwas vorsichtiger agieren.Bei meiner Baufinanzierung waren 2008 zum Glück keine Bearbeitungsgebühren enthalten.

    Okay offensichtlich gibt es heir unterschiedliche Ansaetze.
    Wobei der Unterschied doch nicht unerheblich ist.


    Ich werde der Targo jetzt erstmal mit Einschreiben auf die Spruenge helfen und Ihnen darlegen, dass ich sehr wohl einen Kredit bei Ihnen hatte und dieser eine BG enthielt, was diese Damen und Herren ja von sich gewiesen hatten in ihrem Antwortschreiben.


    Um die Frage wie die Zinsen berechnet werden muessen kuemmere ich mich im 2 Schritt.


    Musst mal googeln, finde es jetzt nicht wieder aber ich habe neulich irgendwo bei einer Verbraucherzentrale gelesen, das sich die Gebühr im besten Fall um ca. 60% erhöhen kann. Das würde dann meine Denk.- und Rechenweise bestätigen.


    Die Berechnung von Tengel ist falsch, da würde es ja doppelt verzinst werden. Daher steht ja im Urteil auch um 5% über dem Basiszinssatz, um die entstandenen Schäden damit auszugleichen.In Deinem Fall scheinen mir die 2480 Euro auf den ersten Blick realistisch.

    Hallo zusammen!
    Habe gestern ein schreiben von unserer Bank erhalten, dass die Kosten für die verlangten Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen, die in unserem Immobilienvertrag aus dem Jahr 2005, zurückbezahlt werden. Wir haben unsere Bank diesbezüglich mittels Musterschreiben im Jahr 2014 noch angeschrieben und aufgefordert, die seinerzeit verlangten Bearbeitungsgebühren und die verlangten Wertermittlungskosten in Höhe von 75 € einschl. der angefallenen Zinsen zurückzuzahlen.
    Jedoch sagt die Bank in ihrem Antwortschreiben vom 30.01.2015, dass die Rückforderung für die angefallenen Wertermittlungskosten bereits verjährt sei!! Stimmt das, obwohl ich das Rückforderungsschreiben noch in 2014 der Bank zugesandt habe? Beginnt die Verjährungsfrist dafür nicht Ende 2011. Bei 3 Jahren würde sie doch bis Ende 2014 laufen, oder?


    Bitte um Hilfe! Danke im Voraus!
    LG Martin


    Soweit ich weiß sind die Wertermittlungsgebühren von dem Urteil nicht betroffen. Ich denke das in nächster Zeit noch ein weiteres Urteil diesbezüglich folgen wird.


    Hallo! Wann bist Du denn mit der VW-Bank in Verbindung getreten? Ich habe denen Ende November geschrieben und Mitte Dezember Post bekommen, das die Verjährung gehemmt ist. Seit dem Totenstille. Von anderen habe ich schon gelesen, das die etwa 4 Wochen gewartet haben.